Praktika
gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TAppV
Allgemeine Informationen
Informationen |
Gemäß TAppV existieren die folgenden zwei Varianten:
Bitte beachten Sie dringend die detaillierten Informationen weiter unten sowie in den "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums" |
Einordnung |
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Empfehlung |
In der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das 1. Semester (spätere Zeitpunkte sind mit dem Studien- und Prüfungsgeschehen schwer vereinbar) |
Anforderungen |
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TAppV |
Länder |
Ausschließlich Deutschland. Bitte beachten Sie, dass Praktika in ausländischen Betrieben (einschl. EU) seit dem 1. Juli 2017 nicht mehr anerkannt werden. |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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Variante 1: Organisierte Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem ausgewählten und anerkannten Lehrgut
Koordination |
Praktikumsverantwortliche*r für Variante 1 |
Dauer |
70 Stunden innerhalb von 2 aufeinander folgenden Wochen |
Kosten |
275,00 € Eigenbeteiligung |
Zahlungs- und Rücktrittsfristen |
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Einrichtungen |
In einer ausgewählten staatlichen landwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalt:
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Nachweis |
Nach erfolgreichem Absolvieren der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung übermitteln die landwirtschaftlichen Lehreinrichtungen die jeweiligen Praktikumsbescheinigungen an die/den Praktikumsverantwortliche*n für Variante 1 des Fachbereichs Veterinärmedizin. |
Termine |
Werden jeweils zu Beginn des Wintersemesters bekannt gegeben |
Variante 2: Gleichwertige Ersatzleistung – eigenorganisiertes Praktikum in ausbildungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben
Koordination |
Praktikumsverantwortliche*r für Variante |
Dauer |
4 Wochen |
Kosten |
variabel (selbständig mit Betrieb zu vereinbaren, werden von/vom Praktikant*in vollständig übernommen) |
Voraussetzungen |
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Fristen |
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Aufteilung |
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Nachweis |
Bestätigung durch Betriebsleiter, Tagesberichte und Praktikumsbericht |
Erster Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: kleines kuratives Praktikum gemäß §57(1), §58 und §59 TAppV)
Dauer |
150 Stunden innerhalb von mindestens 4 Wochen |
Einordnung |
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Empfehlung |
Nach den Prüfungen am Ende des 5. (oder 6.) Semesters |
Aufteilung |
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Einrichtungen |
Tierärztliche Praxis, Tierklinik |
Anforderungen |
§ 58 und 59 TAppV |
Länder |
EU-Land, anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Schweiz |
Nachweis |
1 bis 2 Scheine nach Anlage 8 und 10 TAppV |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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Zweiter Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: großes kuratives Praktikum §57(2), §58 und §59 TAppV)
Dauer |
700 Stunden innerhalb von mindestens 16 Wochen, alternativ – unter Berücksichtigung des Wahlpraktikums (§ 60 TAppV) – mindestens 350 Stunden innerhalb von mindestens 8 Wochen |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung |
1 bis 4 verschiedene Einrichtungen, Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung |
Einrichtungen |
Tierärztliche Praxis, Tierklinik |
Anforderungen |
§ 58 und 59 TAppV |
Länder |
a) Deutschland, Österreich |
Nachweis |
1 bis 4 Scheine nach Anlage 9 und 10 TAppV |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
(kurz: Schlachthofpraktikum gemäß § 55 (2) und § 56 (2) TAppV)
Dauer und Einrichtung |
100 Stunden innerhalb einer Gesamtdauer von mindestens drei Wochen auf einem oder zwei Schlachtbetrieben, die Rinder und/oder Schweine schlachten. Es wird empfohlen, beide Tierarten einzubeziehen. Eine praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei einer für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Geflügel in einem Schlachthof zuständigen Behörde kann auf die Ausbildung für höchstens 30 Stunden angerechnet werden. Falls die Ausbildung auf zwei bzw. drei Schlachtbetriebe unterteilt wird, sollten die Zeitabschnitte aufeinanderfolgend sein. |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Empfehlung |
Zeit nach Absolvierung des Fleischhygienekurses der Arbeitsgruppe Fleischhygiene vom Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene im 8. Semester |
Aufteilung |
1 bis 3 Einrichtungen |
Anforderungen |
§ 55 Abs. 2 und 3 und 56 TAppV. Der Einsatz darf nur in Betrieben erfolgen, die über eine Zulassung verfügen und in denen hauptamtlich amtliche Tierärztinnen oder Tierärzte für die Kontrolltätigkeit verantwortlich tätig sind. Genaueres siehe TappV. |
Länder |
EU-Land, anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz |
Nachweis |
1 Schein nach Anlage 7 TAppV mit bis zu 3 Teilbescheinigungen |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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Leitlinie zur Durchführung des Schlachthofpraktikums
(kurz: Schlachthofpraktikum gemäß § 55 (2) und § 56 (2) TAppV)
Die Leitlinie ist mit dem/der betreuenden Tierarzt/-ärztin zu Beginn des Praktikums durchzugehen, um einen optimalen Praktikumsablauf zu planen.
Downloads
Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
(kurz: Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)
Dauer |
75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung |
1 Einrichtung |
Einrichtungen |
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Anforderungen |
§ 55 Abs. 1 und 56 TAppV |
Länder |
EU-Land. anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz |
Nachweis |
1 Schein nach Anlage 6 TAppV |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen
(kurz: Praktikum Veterinärwesen gemäß § 61 und § 62TAppV)
Dauer |
75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung |
1 Einrichtung |
Einrichtung |
Dienststelle der Veterinärverwaltung, Aufgabengebiet Verwaltungs- und Ordnungsrecht, Organisations- und Verwaltungskunde |
Anforderungen |
§ 61 und 62 TAppV |
Länder |
Deutschland |
Nachweis |
1 Schein nach Anlage 12 TAppV |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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gemäß § 60 TAppV
Erklärung |
Ein Teil des großen kurativen Praktikums kann alternativ als Wahlpraktikum absolviert werden |
Dauer |
Mindestens 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen bis höchstens 350 Stunden innerhalb von 8 Wochen |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung |
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Einrichtungen |
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Anforderungen |
§ 60 TAppV |
Länder |
weltweit |
Nachweis |
1 bis 2 Scheine nach Anlage 11 TAppV |
Evaluation/Logbuch |
Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen“ |
VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten |
Weiterführende |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
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