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Praktika

gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TAppV

Allgemeine Informationen

Informationen

Gemäß TAppV existieren die folgenden zwei Varianten:

  1. Organisierte Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem ausgewählten und anerkannten Lehrgut
  2. Gleichwertige Ersatzleistung – eigenorganisiertes Praktikum in ausbildungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben

Bitte beachten Sie dringend die detaillierten Informationen weiter unten sowie in den "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums"

Einordnung

  • frühestens am Ende des 1. Semesters
  • spätestens vor der Zulassung zur tierärztlichen Vorprüfung am Ende des 4. Semesters

Empfehlung

In der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das 1. Semester (spätere Zeitpunkte sind mit dem Studien- und Prüfungsgeschehen schwer vereinbar)

Anforderungen

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TAppV

Länder

Ausschließlich Deutschland. Bitte beachten Sie, dass Praktika in ausländischen Betrieben (einschl. EU) seit dem 1. Juli 2017 nicht mehr anerkannt werden.

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:

Variante 1: Organisierte Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem ausgewählten und anerkannten Lehrgut

Koordination

Praktikumsverantwortliche*r für Variante 1
(lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)

Dauer

70 Stunden innerhalb von 2 aufeinander folgenden Wochen

Kosten

275,00 € Eigenbeteiligung

Zahlungs- und Rücktrittsfristen

siehe "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums"

Einrichtungen

In einer ausgewählten staatlichen landwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalt:

  • Almesbach (bei Weiden, Bayern)
  • Echem (bei Lüneburg, Niedersachsen)
  • Eichhof (bei Bad Hersfeld, Hessen)
  • Gross Kreutz (bei Potsdam, Brandenburg)
  • Haus Riswick (bei Kleve, Nordrhein-Westfalen)
  • Köllitsch (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)

Nachweis

Nach erfolgreichem Absolvieren der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung übermitteln die landwirtschaftlichen Lehreinrichtungen die jeweiligen Praktikumsbescheinigungen an die/den Praktikumsverantwortliche*n für Variante 1 des Fachbereichs Veterinärmedizin.

Termine

Werden jeweils zu Beginn des Wintersemesters bekannt gegeben

Variante 2: Gleichwertige Ersatzleistung – eigenorganisiertes Praktikum in ausbildungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben

Koordination

Praktikumsverantwortliche*r für Variante
(lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)

Dauer

4 Wochen

Kosten

variabel (selbständig mit Betrieb zu vereinbaren, werden von/vom Praktikant*in vollständig übernommen)

Voraussetzungen

  • Betrieb muss von der zuständigen Stelle für berufliche Bildung als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein
  • 2 Nutztierarten oder 2 Betriebe mit je 1 Nutztierart
  • Praktikantenvertrag für das landwirtschaftliche Praktikum
  • Vorabklärung der Anrechnungsfähigkeit (erforderliche Unterlagen: kurze Beschreibung des Tierbestandes, Ausbildungsberechtigung, Praktikantenvertrag), schicken an: Herrn Prof. Rösler (lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)
  • Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit abwarten

Fristen

siehe "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums"

Aufteilung

  • 1 Betrieb mit 2 Nutztierarten (1x Monogastrier mind. 250 Schweine, oder 1.000 Stück Geflügel oder 30 Pferde, 1x Wiederkäuer mind. 100 Tiere) ODER
  • 2 Betriebe mit je einer Nutztierart

Nachweis

Bestätigung durch Betriebsleiter, Tagesberichte und Praktikumsbericht
(ca. 20 Seiten) an die/den Praktikumsverantwortliche*n für Variante 2 schicken (lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)

Erster Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: kleines kuratives Praktikum gemäß §57(1), §58 und §59 TAppV)

Dauer

150 Stunden innerhalb von mindestens 4 Wochen

Einordnung

  • frühestens nach Bestehen der Propädeutikprüfung
    (am Ende des 5. Semesters)
  • spätestens vor Beginn der klinischen Rotationen
    (Beginn des 9. Semesters)

Empfehlung

Nach den Prüfungen am Ende des 5. (oder 6.) Semesters

Aufteilung

  • 150 Stunden innerhalb von mindestens 4 Wochen in einer Einrichtung oder
  • jeweils 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen in zwei verschiedenen Einrichtungen

Einrichtungen

Tierärztliche Praxis, Tierklinik

Anforderungen

§ 58 und 59 TAppV

Länder

EU-Land, anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Schweiz

Nachweis

1 bis 2 Scheine nach Anlage 8 und 10 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:

Zweiter Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: großes kuratives Praktikum §57(2), §58 und §59 TAppV)

Dauer

700 Stunden innerhalb von mindestens 16 Wochen, alternativ – unter Berücksichtigung des Wahlpraktikums (§ 60 TAppV) – mindestens 350 Stunden innerhalb von mindestens 8 Wochen

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Aufteilung

1 bis 4 verschiedene Einrichtungen, Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung

Einrichtungen

Tierärztliche Praxis, Tierklinik

Anforderungen

§ 58 und 59 TAppV

Länder

a) Deutschland, Österreich
b) andere Länder: Voraussetzung zur Anerkennung ist durch Prüfungsausschussvorsitzenden; positiv entschiedener Antrag mit Nennung und offizieller Einladung des Ausbildungsbetriebes

Nachweis

1 bis 4 Scheine nach Anlage 9 und 10 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:

Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
(kurz: Schlachthofpraktikum gemäß § 55 (2) und § 56 (2) TAppV)

Dauer und Einrichtung

100 Stunden innerhalb einer Gesamtdauer von mindestens drei Wochen auf einem oder zwei Schlachtbetrieben, die Rinder und/oder Schweine schlachten.

Es wird empfohlen, beide Tierarten einzubeziehen. Eine praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei einer für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Geflügel in einem Schlachthof zuständigen Behörde kann auf die Ausbildung für höchstens 30 Stunden angerechnet werden. Falls die Ausbildung auf zwei bzw. drei Schlachtbetriebe unterteilt wird, sollten die Zeitabschnitte aufeinanderfolgend sein.

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Empfehlung

Zeit nach Absolvierung des Fleischhygienekurses der Arbeitsgruppe Fleischhygiene vom Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene im 8. Semester

Aufteilung

1 bis 3 Einrichtungen

Anforderungen

§ 55 Abs. 2 und 3 und 56 TAppV. Der Einsatz darf nur in Betrieben erfolgen, die über eine Zulassung verfügen und in denen hauptamtlich amtliche Tierärztinnen oder Tierärzte für die Kontrolltätigkeit verantwortlich tätig sind. Genaueres siehe TappV.

Länder

EU-Land, anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz

Nachweis

1 Schein nach Anlage 7 TAppV mit bis zu 3 Teilbescheinigungen

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:

Leitlinie zur Durchführung des Schlachthofpraktikums

(kurz: Schlachthofpraktikum gemäß § 55 (2) und § 56 (2) TAppV)

Die Leitlinie ist mit dem/der betreuenden Tierarzt/-ärztin zu Beginn des Praktikums durchzugehen, um einen optimalen Praktikumsablauf zu planen.

Downloads

Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
(kurz: Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)

Dauer

75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Aufteilung

1 Einrichtung

Einrichtungen

  • zuständige Behörde für die Hygieneüberwachung von Schlachthöfen und Lebensmittelbetrieben oder Dienststellen, denen die Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln tierischer Herkunft oder die entsprechende Lebensmitteluntersuchung obliegt, oder
  • anerkannte Einrichtungen der Lebensmittelwirtschaft, die die Qualität und die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft prüfen, oder
  • einschlägige Universitätseinrichtungen

Anforderungen

§ 55 Abs. 1 und 56 TAppV

Länder

EU-Land. anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz

Nachweis

1 Schein nach Anlage 6 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:



Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen
(kurz: Praktikum Veterinärwesen gemäß § 61 und § 62TAppV)

Dauer

75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) 

Aufteilung

1 Einrichtung

Einrichtung

Dienststelle der Veterinärverwaltung, Aufgabengebiet Verwaltungs- und Ordnungsrecht, Organisations- und Verwaltungskunde

Anforderungen

§ 61 und 62 TAppV

Länder

Deutschland

Nachweis

1 Schein nach Anlage 12 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:

gemäß § 60 TAppV

Erklärung

Ein Teil des großen kurativen Praktikums kann alternativ als Wahlpraktikum absolviert werden

Dauer

Mindestens 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen bis höchstens 350 Stunden innerhalb von 8 Wochen

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Aufteilung

  • 1 bis 2 verschiedene Einrichtungen,
  • Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung

Einrichtungen

  • Tierarztpraxis, Tierklinik, Institut einer Universität mit naturwissenschaftlich-medizinischer Fachrichtung;
  • Forschungsanstalt des Bundes und der Länder mit naturwissenschaftlich-medizinischer Aufgabenstellung;
  • Veterinäruntersuchungseinrichtung, Dienststelle der Veterinärverwaltung;
  • staatlicher Tiergesundheitsdienst, Tiergesundheitsamt, Besamungsstation;
  • wissenschaftlich geleitete zoologische Gärten;
  • pharmazeutische Industrie in der Forschung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmittelindustrie in der Herstellung und Prüfung von Lebensmitteln tierischer Herkunft;
  • Futtermittelindustrie in der Herstellung und Prüfung von Mischfuttermitteln

Anforderungen

§ 60 TAppV

Länder

weltweit

Nachweis

1 bis 2 Scheine nach Anlage 11 TAppV

Evaluation/Logbuch

Siehe Rubrik „Logbücher und Evaluationen

VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Informationsschreiben für Ihre Praktikumstierärztinnen und Praktikumstierärzte zum VMFT-Service-Center für Ausbildungsstätten

Weiterführende
Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bescheinigung, Dokumentation und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte: