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Wahlpraktikum

gemäß § 60 TAppV

Erklärung Ein Teil des großen kurativen Praktikums kann alternativ als Wahlpraktikum absolviert werden
Dauer Mindestens 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen bis höchstens 350 Stunden innerhalb von 8 Wochen
Einordnung Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)
Aufteilung
  • 1 bis 2 verschiedene Einrichtungen,
  • Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung
Einrichtungen
  • Tierarztpraxis, Tierklinik, Institut einer Universität mit naturwissenschaftlich-medizinischer Fachrichtung;
  • Forschungsanstalt des Bundes und der Länder mit naturwissenschaftlich-medizinischer Aufgabenstellung;
  • Veterinäruntersuchungseinrichtung, Dienststelle der Veterinärverwaltung;
  • staatlicher Tiergesundheitsdienst, Tiergesundheitsamt, Besamungsstation;
  • wissenschaftlich geleitete zoologische Gärten;
  • pharmazeutische Industrie in der Forschung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmittelindustrie in der Herstellung und Prüfung von Lebensmitteln tierischer Herkunft;
  • Futtermittelindustrie in der Herstellung und Prüfung von Mischfuttermitteln
Anforderungen § 60 TAppV
Länder weltweit
Nachweis 1 bis 2 Scheine nach Anlage 11 TAppV
Evaluation Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.