Wahlpraktikum
gemäß § 60 TAppV
Erklärung | Ein Teil des großen kurativen Praktikums kann alternativ als Wahlpraktikum absolviert werden |
Dauer | Mindestens 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen bis höchstens 350 Stunden innerhalb von 8 Wochen |
Einordnung | Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung |
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Einrichtungen |
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Anforderungen | § 60 TAppV |
Länder | weltweit |
Nachweis | 1 bis 2 Scheine nach Anlage 11 TAppV |
Evaluation | Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin". |
Weiterführende Informationen | Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika. |