Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum
Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
(kurz: Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)
Dauer | 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend |
Einordnung | Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung | 1 Einrichtung |
Einrichtungen |
|
Anforderungen | § 55 Abs. 1 und 56 TAppV |
Länder | EU-Land. anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz |
Nachweis | 1 Schein nach Anlage 6 TAppV |
Lernziele | Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation | Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin". |
Weiterführende Informationen | Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika. |