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Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum

Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
(kurz: Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)

Dauer 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend
Einordnung Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)
Aufteilung 1 Einrichtung
Einrichtungen
  • zuständige Behörde für die Hygieneüberwachung von Schlachthöfen und Lebensmittelbetrieben oder Dienststellen, denen die Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln tierischer Herkunft oder die entsprechende Lebensmitteluntersuchung obliegt, oder
  • anerkannte Einrichtungen der Lebensmittelwirtschaft, die die Qualität und die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft prüfen, oder
  • einschlägige Universitätseinrichtungen
Anforderungen § 55 Abs. 1 und 56 TAppV
Länder EU-Land. anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz
Nachweis 1 Schein nach Anlage 6 TAppV
Lernziele Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.
Evaluation Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.