Notwendige Belege
Zahlungen müssen grundsätzlich im Original (durch Rechnungen, Bons, Quittungen, oder ähnlichem) belegt werden. Auch bei allen unbaren Zahlungen ist ein Zahlungsauszug zwingend erforderlich, da im Falle einer Prüfung durch Mittelgeber sicherzustellen ist, dass die Unterlagen zweifelsfrei vollständig sind.