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In Verbindung mit Privaturlaub

  • Ja, Sie dürfen einen Privaturlaub mit einer Dienstreise verknüpfen. Wichtig dabei ist, dass die Reise nicht mit mehr als 5 Werktagen Privaturlaub verbunden wird, da bei einer Überschreitung nur die zusätzlich durch die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Kosten als Fahrtauslagen erstattet werden können.

     Beispiel: Flug nach Paris, Bahnfahrt nach Marseille, dort Konferenz, Bahnfahrt zurück nach Paris, dort 6 WerktageUrlaub, Flug zurück nach Berlin. An Fahrtkosten werden nur die beiden Bahnfahrten erstattet, nicht aber der Flug.