Rechtliche Grundlagen
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin interessieren.
Voraussetzung für die Einstufung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Zulassung an der Freien Universität Berlin.
Die seit dem 1. Oktober 2006 gültige Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) bringt Änderungen mit sich, die auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auswirkungen haben. Gemäß § 65 der TAppV werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise angerechnet
- Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums an einer Universität,
- Zeiten eines im Ausland zeitweilig betriebenen veterinärmedizinischen Studiums.
Nach § 66 der TAppV entscheidet die Universität des Landes über die Anerkennung, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin
- für das Studium der Veterinärmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist oder
- einen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung für das Studium der Veterinärmedizin gestellt hat.
Dies hat zur Folge, dass Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten ab dem 1. Oktober 2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt werden.