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Bevorzugte Wahl von Veranstaltungen

Studierende, die für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Fürsorgepflicht wahrnehmen, können eine bevorzugte Anmeldung zu Wahlpflichtveranstaltungen und zu Pflichtveranstaltungen mit unterschiedlichen Gruppenaufteilungen abseits des üblichen Verteilungsverfahrens in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen finden sie unter "Studierende mit Betreuungsaufgaben"