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BAföG

Nachweis des regulären Leistungstandes (Formblatt 5)

Das BAföG-Amt verlangt üblicherweise zum vierten Semester und (je nach Studienvarlauf auch noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt) den Nachweis des regulären Leistungstandes. Dazu dient die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5), die von dem/der für Ihren jeweiligen Studiengang verantwortlichen BAföG-Koordinatoren ausgestellt werden muss. Die Ausstellung erfolgt in 3 Schritten:

Schritt 1: Vorprüfung

Zur Vorprüfung werden von Ihnen folgende Informationen benötigt, die Sie bitte per Mail von ihrer offiziellen FU-Emailadresse an das Studienbüro schicken. Ohne diese Informationen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

1) Formblatt 5 mit Angaben zur auszubildenden Person und Angaben zum Studium im PDF-Format
    (Link zum Formblatt als PDF)

2) Angaben zu Ihrer Person und zum Studienstand

A) Ihre Matr. Nr.

B) Hinweise zu Ihrem Studienstand:

    • Regulärer Studienverlauf:
      Ausschlaggebend für die Beurteilung des regulären Studienverlaufs ist die erfolgreiche Absolvierung aller Physikumsprüfungen. Die Beurteilung des regulären Studienverlaufs setzt zwingend eine persönliche Bestätigung aller erfolgreich absolvierten Physikumsprüfungen voraus. Falls diese Bestätigung nicht vorliegt, kann der reguläre Studienverlauf auch nicht bestätigt werden.
    • Falls es Abweichungen zum regulären Studienverlauf geben sollte, bitte die noch fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen aufführen sowie der vorgesehene zeitliche Studienplan.Diese Informationen werden beim Prüfungsamt abgeglichen.

Schritt 2: Ausstellung der Bescheinigung

Nach erfolgter Vorprüfung durch das Studienbüro erstellen die BAföG-Koordinatoren die Bescheinigung.
Die Bescheinigungen erhalten Sie per Mail vom Studienbüro.

Wichtiger Hinweis für Studierende im 4. Fachsemester

Für die Studierenden, die aktuell noch kein Physikum ausgewiesen bekommen konnten, dieses aber zum Ende des Semesters bzw. bis zum Dezember erfolgreich abschließen werden, ist folgender Ablauf mit dem BAFÖG-Amt und dem LAGESO abgesprochen:

1)      Sie reichen das Formblatt 5 ein

2)      Nach erfolgreichen Beendigung Ihres Physikums wenden Sie sich per Mail an Frau Gosdschan (LAGESO). Sie wird Ihnen zeitnah eine entsprechende Bestätigung ausstellen

3)      Diese Bestätigung muss von Ihnen an die BAFÖG-Amt weitergeleitet werden

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