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BAföG

Nachweis des regulären Leistungstandes (Formblatt 5)

Das BAföG-Amt verlangt üblicherweise zum vierten Semester und (je nach Studienvarlauf auch noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt) den Nachweis des regulären Leistungstandes. Dazu dient die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5), die von dem/der für Ihren jeweiligen Studiengang verantwortlichen BAföG-Koordinatoren ausgestellt werden muss. Die Ausstellung erfolgt in 3 Schritten:

Schritt 1: Vorprüfung

Zur Vorprüfung werden von Ihnen folgende Informationen benötigt, die Sie bitte per Mail von ihrer offiziellen FU-Emailadresse an das Studienbüro schicken. Ohne diese Informationen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

1) Angaben zur auszubildenden Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort

2) Angaben zu Ihrer Person und zum Studienstand

A) Ihre Matr. Nr.

B) Hinweise zu Ihrem Studienstand:

    • Regulärer Studienverlauf:
      Ausschlaggebend für die Beurteilung des regulären Studienverlaufs ist die erfolgreiche Absolvierung aller Physikumsprüfungen. Die Beurteilung des regulären Studienverlaufs setzt zwingend eine persönliche Bestätigung aller erfolgreich absolvierten Physikumsprüfungen voraus. Falls diese Bestätigung nicht vorliegt, kann der reguläre Studienverlauf auch nicht bestätigt werden.
    • Falls es Abweichungen zum regulären Studienverlauf geben sollte, bitte die noch fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen aufführen sowie der vorgesehene zeitliche Studienplan.Diese Informationen werden beim Prüfungsamt abgeglichen.
    • C) Was soll bestätigt werden (In der Anfrage der BAFÖG-Stelle steht ein Datum, zu dem ein bestimmter Leistungsstand bestätigt werden soll, z.b. 4. FS zum 30.9.2023).
    • D) Ihre Förderungsnummer (Falls vorhanden)

Schritt 2: Ausstellung der Bescheinigung

Nach erfolgter Vorprüfung durch das Studienbüro erstellen die BAföG-Koordinatoren die Bescheinigung.
Die Bescheinigungen erhalten Sie per Mail vom Studienbüro.

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