Springe direkt zu Inhalt

Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin. Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.

Bitte richten Sie die Anzeige der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit an die zentrale Studierendenverwaltung der FU Berlin mit einer entsprechenden "Anzeige einer Schwangerschaft oder Stillzeit für Studentinnen". Diese Meldung ist auch notwendig, wenn eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen gewünscht ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt zum Thema Mutterschutz sowie auf der zentralen Seite der Studierendenverwaltung.