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Hinweise zu inhaltlichen und formalen Kriterien der BA-Arbeit

  • Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist eine Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung und der Begutachtung der Arbeit beizufügen. Zudem muss der Antrag den vorläufigen Titel der Arbeit sowie den Beginn der Arbeit enthalten. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein.
  • Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Die Arbeit sollte im Textteil insgesamt 40 Seiten nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag und mit Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers die Abfassung in englischer Sprache zulassen.
  • Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben.
  • Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit in drei gebundenen Exemplaren einzureichen. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
  • Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberechtigten innerhalb von vier Wochen mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten, wobei eine Prüfungsberechtigte oder ein Prüfungsberechtigter die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit sein soll.
  • Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist, anderenfalls darf sie einmal wiederholt werden.

Genauere Angaben zur Erstellung der Arbeit finden Sie im
"Leitfaden zur Erstellung einer Bachelorarbeit Pferdewissenschaft"