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Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten sind Aufgaben, die nicht zum Hauptamt, also den dienstlichen Aufgaben gehören.  Dabei wird die Tätigkeit im öffentlichen Dienst als “Haupttätigkeit” definiert, auch wenn es kein vollzeitiges und unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist. Nebentätigkeiten können z.B. ein Lehrauftrag oder Werkvertrag, eine gutachterliche Tätigkeit oder Vortragstätig, eine zweite Beschäftigung an einer anderen Universität oder auch ein Aushilfsjob in der Gastronomie sein.

Nebentätigkeiten dürfen nur außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden. Ausnahmen dürfen nur in besonders begründeten Fällen, insbesondere im öffentlichen Interesse, auf schriftlichen Antrag zugelassen werden, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen und die versäumte Arbeitszeit nachgeleistet wird.

Arbeitnehmer/innen

Es gelten die Regelungen des TV-L FU; danach müssen Sie eine Nebentätigkeit nur dann anzeigen, wenn sie gegen Entgelt ausgeübt wird. Nähere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten der Freien Universität Berlin".

Beamte/innen

Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden zwischen genehmigungspflichtigen, als allgemein genehmigt geltenden, nicht genehmigungspflichtigen sowie anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten. Nebentätigkeiten bedürfen vor ihrer Aufnahme (mit einigen Ausnahmen) der schriftlichen Genehmigung. Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten der Freien Universität Berlin".

Wichtig für Sie!

Beamtinnen und Beamte müssen alle Nebentätigkeiten vor ihrer Aufnahme schriftlich anzeigen, ganz gleich z.B. ob sie genehmigungspflichtig sind oder als allgemein genehmigt gelten. Sollten Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen liegt ein Dienstvergehen vor, was dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Verfahren

Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formblatt über die/den Geschäftsführenden Direktor/in an die Fachbereichsverwaltung zu leiten. Der Antrag wird nach abschließender Prüfung an die zuständige Personalstelle (Referat IA oder Referat IB) weitergeleitet. Achten Sie bitte unbedingt darauf, Ihre beabsichtigten Nebentätigkeiten rechtzeitig anzuzeigen bzw. zu beantragen und dabei die erforderlichen Wege- und Bearbeitungszeiten für Ihren Antrag mit einzukalkulieren.

Formulare

Rechtsgrundlagen