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Fachbereichsrat

Während des Semesters trifft sich der Fachbereichsrat einmal im Monat, in der Regel an einem Donnerstag um 16:00 Uhr. Das Gremium diskutiert und entscheidet dann vor allem über Themen wie:

  • Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Studienordnungen, Studienpläne, Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen
  • Berufungsangelegenheiten (u.a. Bildung von Berufungskommissionen, Ausschreibungstexte, Berufungsvorschläge)
  • Wahl des Dekans, der Prodekane, des dezentralen Wahlvorstandes, gemeinsame Kommissionen, Beauftragte
  • Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessuren
  • Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professur“
  • Evaluationen für W1-Professuren
  • Beschlüssen über Anträge für
  • Habilitationsverfahren
  • Anträge auf Gasteinladungen, Gastvorträge
  • Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrages

Der Fachbereichsrat setzt sich zusammen aus Vertreter/innen der verschiedenen Mitgliedergruppen:

  • Hochschullehrer/innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Doktoranden
  • Studierende
  • Sonstige Mitarbeiter/innen

WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass Anträge an den Fachbereichsrat spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Fachbereichsratssitzung dem Dekanat vorgelegt werden muss, damit dieser auf der Sitzung behandelt werden kann.

Rechtsgrundlagen