Fachbereichsrat
Während des Semesters trifft sich der Fachbereichsrat einmal im Monat, in der Regel an einem Donnerstag um 16:00 Uhr. Das Gremium diskutiert und entscheidet dann vor allem über Themen wie:
- Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- Studienordnungen, Studienpläne, Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen
- Berufungsangelegenheiten (u.a. Bildung von Berufungskommissionen, Ausschreibungstexte, Berufungsvorschläge)
- Wahl des Dekans, der Prodekane, des dezentralen Wahlvorstandes, gemeinsame Kommissionen, Beauftragte
- Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessuren
- Vorschläge für die Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professur“
- Evaluationen für W1-Professuren
- Beschlüssen über Anträge für
- Habilitationsverfahren
- Anträge auf Gasteinladungen, Gastvorträge
- Anträge auf Erteilung eines Lehrauftrages
Der Fachbereichsrat setzt sich zusammen aus Vertreter/innen der verschiedenen Mitgliedergruppen:
- Hochschullehrer/innen
- Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Doktoranden
- Studierende
- Sonstige Mitarbeiter/innen
WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass Anträge an den Fachbereichsrat spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Fachbereichsratssitzung dem Dekanat vorgelegt werden muss, damit dieser auf der Sitzung behandelt werden kann.