Wir führen für die wissenschaftlichen Einrichtungen des Fachbereichs Veterinärmedizin, für niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte, sowie tierärztliche Kliniken und für Privatkunden und Unternehmen eine Vielzahl von diagnostischen Untersuchungen durch. Die Diagnostik umfasst sowohl alle Haus- und Nutztiere als auch Zoo- und Wildtiere.
Zur Zeit führen wir jährlich etwa 8.000 Biopsieuntersuchungen und etwa 800 Obduktionen durch. Weiterhin bieten wir zahlreiche immunhistochemische und molekularbiologische Spezialnachweisverfahren an. Einsendungsformulare finden sie hier oder wir schicken Ihnen diese nach telefonischer Anforderung gerne zu.
Die Abgabe von Tierkörpern ist jederzeit über die Anlieferung (siehe auch Anfahrtsplan) möglich, dort stehen Kühlmöglichkeit und Formulare jederzeit zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie das untenstehende Auftragsformular und beachten Sie das Gebührenverzeichnis in Bezug auf die anfallenden Untersuchungskosten und zusätzliche Kosten für diagnostische Untersuchungen in externen Einrichtungen, weitergehende, forensische Untersuchungen / Gutachten sowie Tierkörperentsorgung oder ggfs. Vorbereitung zur Kremierung. Im Falle geplanter forensischer / rechtlicher / gerichtsmedizinischer Untersuchungen nutzen Sie bitte das ergänzende Formular zur Kostenübernahmeerklärung!
Eine Bestattung im Rahmen einer Einäscherung (Kremierung) ist problemlos möglich. In diesem Falle bitte das Auftragsformular mit einem entsprechenden Hinweis versehen und ein zugelassenes Bestattungsunternehmen beauftragen (Liste der aktuell bundesweit zugelassenen Einrichtungen -Zugelassene und registrierte Betriebe für tierische Nebenprodukte gemäß Artikel 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 - ist zu finden auf der Internetseite des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, BMLEH), das den Tierkörper nach Abschluss der Untersuchung zur Einäscherung abholen kann. In Berlin und Brandenburg stehen Ihnen hierfür folgende Anbieter zur Verfügung (Stand März 2020, in alphabetischer Reihenfolge):
Portaleum Haustierkrematorium GmbH Berlin
Rosengarten Kleintierkrematorium
Eine "Verabschiedung" durch Patientenbesitzer ist nur vor Tierkörperabgabe zur Untersuchung möglich, da der Zutritt zu den Untersuchungsräumen durch seuchenrechtliche Vorschriften auf Mitarbeiter des Instititutes beschränkt ist.
Bei der Beauftragung können Sie wählen, ob die Untersuchung durch Mitarbeitende des Institutes oder Prof. Gruber oder Prof. Klopfleisch persönlich erfolgen soll. Bitte benutzen Sie dafür die jeweiligen Auftragsformulare:
Informationen zu den gesetzlichen Regelungen, insbesondere auch für den Transport von Probenmaterial finden Sie hier.
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den gesetzlichen Regelungen im Umgang mit tierischen Nebenprodukten (definiert als "ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise verendeter Tiere") finden Sie hier.