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Formulare & Merkblätter

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024

Folgende Unterlagen sind obligatorisch einzureichen:

1.     Deckblatt Tierversuchsvorhaben (Version: 06/2022)

enthält die Kontaktinformationen der antragstellenden, versuchsleitenden und stellvertretend versuchsleitenden Personen. Zum Deckblatt gehören die nachfolgenden Anlagen:

2.      Anlage 1: Antrag Tierversuchsvorhaben (Version: 06/2022)

Der Antrag auf ein vollumfängliches Genehmigungsverfahren eines Tierversuchsvorhabens richtet sich nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes und auf ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 8a.

Beachten Sie auch die

   2.1.   Hinweise der Tierversuchskommissionen

3.       Anlage 2: Personelle Voraussetzungen (Version: 06/2022) 

beinhaltet Angaben zu den versuchsleitenden, stellvertretend versuchsleitenden sowie versuchsplanenden Personen. Des Weiteren werden Angaben zu Durchführenden, Ausbildenden und Auszubildenden sowie die für die Betreuung der Tiere zuständigen Personen erfasst. Der Behörde bereits bekannte Personen unterschreiben in der Anlage "personelle Voraussetzungen" hinter ihrem Namen in den Tabellen. Für Personen, welche der Behörde nicht bekannt sind müssen ausfüllen und unterschrieben.

   3.1.   Personenbogen (Version: 07/2018) Diese sind zu jedem Antrag für jeden Mitarbeitenden beizulegen, wenn die Personen der Behörde nicht bekannt sind. Zusätzlich sind eine Kopie des Berufsabschlusszeugnisses und des Sachkundenachweises (mind. Funktion A / ehemalige FELASA B), Nachweis der ggf. vorhandener Erfahrung der versuchstierkundlicher Arbeit (Genehmigungsbescheide aus anderen Ländern/Bundesländer wo die Person als Leiter/Stellvertreter/Mitarbeiter aufgelistet ist) beizulegen.

4.       Anlage 3: Einverständniserklärung: Versand von antragsrelevanten Dokumenten per E-Mail (Version: 06/2022) 5.       Anlage 4: Formblätter „Angaben zur biometrischen Planung (Version: 06/2022)

Hier sind die Angaben sowie die Herleitung der Tierzahlen aufgeführt. Es wird empfohlen, sich im Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auch die folgenden Publikationen:

   5.1.   Publikation zum Thema statische Planung im Rahmen von Tierversuchen (Link)

   5.2.   Benutzerhandbuch für die biometrische Planung von Tierversuchen (Link)

6.       Nichttechnische Projektzusammenfassung - NTP (Link zu Antragstellung)

ist Bestandteil jedes vollumfänglichen Antrags auf Genehmigung, jedoch nicht beim Antrag auf vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Bitte registrieren Sie sich unter bevorstehenden Link und füllen die Angaben online aus! Legen Sie bitte den Antragsunterlagen eine Kopie mit entsprechender ID bei! Die Angaben der NTP werden auf derselben Website veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz zugänglich gemacht.

   6.1.   Leitfaden zur Erstellung der nichttechnischen Projektzusammenfassung NTP für Tierversuchsvorhaben

   6.2.   Benutzungshinweise Antragstellung NTP (Link)

7.       Datenbankprotokolle

dienen der Erfassung aller Informationen zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Alternativmethoden zu den geplanten Versuchen. Nutzen Sie dafür das

   7.1.   Merkblatt zur Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten

8.       Score Sheet inkl. Abbruchkriterien

Unter Punkt 16 und 18 in der Anlage 1: Antrag Tierversuchsvorhaben werden Angaben zur Belastungsbeurteilung, Score Sheets und Abbruchkriterien gemacht. Diese beinhalten die Benennung möglicher Symptome, deren Schweregrade und die entsprechenden Handlungsanweisungen. Dazu gibt es verschiedene Empfehlungen:

   8.1.   Merkblatt zum Score Sheet (LAGeSo)

   8.2.   Score Sheet – Beispiel Maus/Ratte mit Handlungsanweisung (LAGeSo)

   8.3.   Empfehlung zu Score Sheets, Belastungskategorien und Abbruchkriterien (Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand 22.03.2023)

   8.4.   Orientierungshilfe zur Belastungseinschätzung und Einstufung in Belastungsgrade von genetisch veränderten Maus- und Rattenlinien (Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand 01.05.2017)

   8.5.   Möglichkeiten der Belastungsbeurteilung im Tierversuch (GV-SOLAS, Stand: Februar 2020)

   8.6.   Kriterien zur vorzeitigen Tötung von tumortragenden Mäusen und Ratten (GV-SOLAS & TVT, Stand: 2009)

9.       Nachweis über organisatorische Voraussetzungen gem. Punkt 28.III. in Anlage 1

dieser soll eine Bestätigung enthalten, dass alle personellen, materiellen und finanziellen Voraussetzungen für die Durchführung des Versuchsvorhabens erfüllt sind. Das Schreiben erfolgt formlos (Briefbogen des Antragstellers) und wird den Antragsunterlagen beigelegt.

Bei der Benutzung von genetisch veränderten Linien, soll das

10.        Formblatt Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien

dazu gibt es folgende Empfehlung:

   10.1.    Belastungsbeurteilung genetisch veränderter Mäuse und Ratten (Stand: 09.09.2016)

Zusätzlich einzureichen (falls nicht im Antrag eingearbeitet):

11.   Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke 12.   Liste der Literaturzitate

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024

Während der Durchführung des Versuchsvorhabens sind alle Eingriffe zu dokumentieren. Alle erforderlichen Angaben sind im

13.   Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG und § 29 TierSchVersV einzutragen.

Bitte beachten Sie das

   13.1. Merkblatt zum Führen der versuchsbegleitenden Aufzeichnungen (Stand: 01/2019)

Es empfiehlt sich die wichtigsten Angaben aus den Antragsunterlagen in das Deckblatt zu übernehmen, als auch Abkürzungen und Standard-Prozeduren in dem Deckblatt zu definieren um später die Dokumentation zu erleichtern. Die Aufzeichnungen müssen selbsterklärend sein und können auf genauere Dokumentationen wie z.B. Score Sheets, Operationsprotokolle verweisen, diese müssen dann der Dokumentation hinzugefügt sein! Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre nach der Beendigung des Versuchs aufzubewahren!

Bei Versuchen mit Hunden oder Katzen sind zusätzliche Aufzeichnungen zu führen, nutzen Sie bitte dafür die

   13.2. Vorlage zu besonderen Aufzeichnungen für Hunde und Katzen

Bei als „schwer“ belastend eingestuften Versuchsvorhaben, sowie bei Vorhaben zu welchen solche Auflage erteilt wurde, muss der zuständigen Behörde eine

14.  Rückblickende Bewertung (Formblatt Stand: 07/2022)
abgegeben werden. Bitte nutzen Sie dazu die Hinweise aus dem
   14.1. Merkblatt zu rückblickender Bewertung (Stand: 07/2022)

Jährlich müssen die im Vorjahr final verwendeten Versuchstiere dem BfR gemeldet werden. Die genaueren Informationen dazu werden immer in der Frühjahrs Einweisungen besprochen und rechtszeitig über entsprechenden Verteiler versendet. Bitte nutzen Sie für die Erstellung der Meldung Ihre Aufzeichnungsunterlagen.

Zuletzt aktualisiert am 02.05.2024

Sollen sich in genehmigten Tierversuchsvorhaben bzw. in dem angezeigten Tierversuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen Sachverhalte ändern - insbesondere in der Versuchsdurchführung, der Tieranzahl oder -art und der personellen Mitarbeit - müssen diese der Behörde rechtzeitig im Voraus und schriftlich begründet von der Projektleitung des Tierversuchsvorhabens nach Stellungnahme/Mitzeichnung der/des TierSchB genehmigt werden.

Die Umsetzung von Änderungen darf erst nach Zustimmung/Genehmigung durch die zuständige Behörde im Fall von § 34 Abs. 1 S. 1 TierSchVersV, bzw. nach Ablauf der Frist gemäß § 34 Abs. 3 erfolgen.

15.   Antrag auf Änderung eines Tierversuchsvorhabens 16.   Antrag auf Änderung des Leiters, Stellvertreters oder Antragstellers eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 04/2020)

Bei Personen, welche der Behörde noch nicht bekannt sind, sind Personenbögen samt erforderlichen Anlagen einzureichen- siehe Punkt 3.1.

17.   Antrag auf Änderung des Personals eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 07/2018)

Bei Personen, welche der Behörde noch nicht bekannt sind, sind Personenbögen samt erforderlichen Anlagen einzureichen- siehe Punkt 3.1.

18.  Antrag auf Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens (Stand: 07/2018)
Maximaldauer eines Versuchsvorhabens darf nicht insgesamt 5 Jahre überschreiten. Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal möglich (innerhalb der 5 Jahre) und wird nur in begründeten Fällen genehmigt.

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Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken sind auf das wissenschaftlich unerlässliche Maß zu beschränken. Die geplanten Tötungen zu wissenschaftlichen Zwecken sin von der Projektleitung des Tötungsvorhabens vorab den Tierschutzbeauftragten unter Verwendung des Formulars zu

19.       Anzeige nach §4 Tierschutzgesetz (Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken)

   19.1. Die interne Richtlinie zu Tötungsanzeigen ist dabei zu beachten.

Sofern sich im Rahmen Ihrer Tötungsanzeige Änderungen ergeben, sind diese dem/der TierSchB rechtszeitig schriftlich mitzuteilen und in den Aufzeichnungen zu vermerken. Bei wesentlichen Änderungen ist eine neue Tötungsanzeige zu stellen.

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Für die Haltung bzw. Zucht von Versuchstieren an der FU muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 11 TierSchG vorliegen, welche über die/den TierSchB rechtzeitig im Voraus zu beantragen ist.

20.       Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für das Züchten und Halten von Versuchstieren (Stand: 02/21)

Allgemeine Angaben und tierartspezifische Angaben zur Versuchstierhaltung sind in der Richtlinie 2010/63/EU und den Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Versuchstieren 2007/526/EG festgelegt.

Einrichtungen welche die Versuchstiere nur verwenden (z.B. §4TierschG Tötung) und nicht halten, bzw. die Verwendungsräume nicht in der bereits genehmigten Zucht und Haltung beantragt wurden, müssen für die entsprechenden Räume eine Verwendungserlaubnis beantragen. Dafür ist der

21.      Antrag Verwenderräume für Tierversuche
zu stellen.


Wer Tierversuche durchführt, Tiere nach § 4 Abs. 3 TierSchG tötet oder Tiere tötet, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet aber nicht verwendet wurden (bspw. Sentinels), muss dies der zuständigen Behörde jeweils bis zum 31. März des Folgejahres melden (§ 1 Abs. 1 u. 2 VersTierMeldV). Die aktuellen und genauen Informationen zu der Versuchstiermeldung werden bei der Frühjahrs Einweisung vermittelt.

30.       Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
31.       Webseite des BfR zur Versuchstiermeldung hier finden Sie die aktuellen Informationen zu der Versuchstiermeldung: FAQ, aktuellen Tabellen die für die Meldung verwendet werden sollen
32.       Tierversuchszahlen aus vorherigen Jahren sind unter diesem Link zu finden

Für die Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen, die im Land Berlin durchgeführt werden, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales verantwortlich:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Fachgruppe IV C Tierschutz

Postfach 310929

10639 Berlin

Tel.: (030) 90229-0

    Internetseite

Für Tierversuche, die im Land Brandenburg durchgeführt werden ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit verantwortlich:

Dezernat V6 - Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung

Gaglower Straße 17/18

03048 Cottbus

Internetseite

Für Tierversuche, die in anderen Bundesländern durchgeführt werden sind HIER die entsprechenden Kontaktdaten zu finden.