Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss entschiedet über die Zulassung und Dissertation von Promotionsverfahren, bestellt nach der Einreichung einer Disseration die Gutachtenden für diese und bestimmt und beschließt die Einsetzung von Promotionskommissionen bezüglich der Durchführung einzelner Promotionsverfahren.
(Letzte Aktualisierung: 19.02.2026 sowie 109. FBR Sitzung vom 20.11.2025)