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Prüfungen

Die Prüfung im Fach 'Physiologie' erfolgt nach den in der TAppV (= Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten) vorgegebenen Regularien im Unterabschnitt 3, dem Anatomisch-physiologischen Abschnitt der tierärztlichen Vorprüfung (Physikum).

Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer

  1. Anatomie
  2. Histologie und Embryologie
  3. Physiologie
  4. Biochemie
  5. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung

Im Prüfungsfach Physiologie haben die Studierenden eine praktische Übungsaufgabe aus dem Bereich der Physiologie zu lösen oder auszuwerten und sie zu erläutern und ihre Kenntnisse über die physiologischen Grundlagen der Lebensvorgänge und den normalen Funktionsablauf einzelner Organsysteme und ihre Regulation im Gesamtorganismus nachzuweisen. Die Ernährungsphysiologie ist dabei zu berücksichtigen.

Die Prüfung erfolgt im direkten Austausch zwischen Studierendem und Prüfendem, d.h. mündlich.
Sie kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.


Zur Verbesserung der mündlichen Kompetenz kommen im Rahmen der physiologischen Ausbildung verschiedene, meist im Dialog zu absolvierende Formate zum Einsatz:

  • In den Vorseminaren zu den physiologischen Übungen wird das Wissen, das zur Durchführung der physiologischen Übungen benötigt wird, in Form eines Lehrgesprächs in Kleingruppen besprochen. Gemeinsam haben Vorseminar (3. Fachsemester) und Übungen (4. Fachsemester) das didaktische Ziel, Sie bei der studienbegleitenden Aufarbeitung des Lehrstoffes fast aller gelehrten Physiologie-Themen zu unterstützen. Entsprechend erwarten wir, dass Sie den Lehrstoff zu diesen Veranstaltungen vorbereitend aufarbeiten. Wir bewerten Ihr Wissen in Form mehrere Testate (bestanden bzw. nicht bestanden). Sollte Ihr Wissen nicht ausreichen, erhalten Sie zwei weitere Möglichkeiten, Ihr Wissen im jeweiligen Bereich in Multiple-Choice-Klausuren nachzuweisen.
  • Im Rahmen der physiologischen Übungen sind Sie praktisch tätig. Zum Abschluss jeder Übung ist ein kurzes mündliches Testat angesetzt, in dem Sie nachweisen müssen, ob Sie die Lernziele und Grundlagen des Versuchs ausreichend verinnerlicht haben. Sollte Ihr Wissen nicht ausgereicht haben, erhalten Sie die Gelegenheit für einen Protokolltermin, in dem Sie die Grundlagen des Versuchs nochmals zusammenfassen. In dieser Zeit müssen Sie Ihr Wissen zu einem weiteren Thema im Rahmen einer Multiple-Choice-Klausur nachweisen. Auch hier erhalten Sie die Möglichkeit einer zweimaligen Wiederholung, wobei die zweite Wiederholung dann mündlich erfolgt.