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Eingeschränke Patientenversorgung durch Corona

Die Tierklinik für Fortpflanzung ist ab dem 16.03.2020 für dringend erforderliche Behandlungen und Notfälle weiterhin geöffnet. Bitte rufen Sie uns vorab an unter 0171 765 0680.

News vom 16.03.2020

Betrieb der Universitätstierkliniken der Freien Universität ab dem 16. März 2020

 

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 kann vom 16. März 2020 bis zunächst zum 20. April 2020 der Betrieb der Tierkliniken des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität leider nur mit Einschränkungen erfolgen.

Tiermedizinische dringende Behandlungen und Notfälle sind hiervon jedoch nicht betroffen und werden bis auf weiteres uneingeschränkt durchgeführt.

Tierhalterinnen und Tierhalter werden jedoch gebeten, nur für dringende Behandlungen und Notfälle mit ihrem Tier in den Universitätskliniken der Freien Universität Berlin vorstellig zu werden. Bereits geplante, weniger dringende Termine (Behandlungen, Routineuntersuchungen, geplante Operationen) sollten nach Möglichkeit und nach telefonischer Rücksprache mit den entsprechenden Spezialistinnen und Spezialisten in den Universitäts-Tierkliniken verschoben werden.

Zudem wird es zur Reduktion von direkten Sozialkontakten und Schutz von potenziellen Risikogruppen nur in Ausnahmefällen möglich sein, sein Tier nach einer etwaigen erforderlichen stationären Ausnahme zu besuchen.

Sollten Tierhalterinnen und Tierhalter mit ihrem Tier die Tierkliniken der Freien Universität für dringende Behandlungen und Notfälle aufsuchen müssen, bitten wir darum, dies nur dann zu tun, wenn sie keine Symptome einer Atemwegsinfektion (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden) aufweisen und während der vergangenen 14 Tage nicht in Risikogebieten (gemäß tagesaktueller Auflistung des Robert-Koch-Instituts) waren.
Alle Tierhalterinnen und Tierhalter werden bei Betreten der jeweiligen Universitäts-Tierklinik aufgefordert, dies durch schriftliche Selbstauskunft zu bestätigen.

Ziel dieser Maßnahmen ist es vor allem, Tierhalterinnen und Tierhalter und insbesondere ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen in den Wartebereichen der einzelnen Tierkliniken vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 zu schützen.
Gleichzeitig dient diese Maßnahme dem Schutz des tiermedizinischen und tierpflegerischen Personals, damit diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Versorgung von dringend behandlungsbedürftigen Tieren weiterhin zur Verfügung stehen.

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