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Prüfungen

Organisation

Informationen zur Prüfung im Fach „Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie“ nach §44 TAppV vom 27.07.2006:
Allgemeines

Es werden zweimal 2 Teilprüfungen für das gesamte Staatsexamen „Pathologie“ durchgeführt, daraus resultiert eine einzelne Gesamtnote. Die Ergebnisse der Leistungskontrolle "Allgemeine Pathologie" im 5. Semester gehen darin nicht ein, da es sich dabei nicht um eine staatsexamensrelevante Prüfung handelt.

1. und 2. Teilprüfung (theoretisch, MCQ): Vorlesungsfreie Zeit nach dem 8. Semester (Ende August / Anfang September)

  • Allgemeine Pathologie (20 Fragen), zählt zu 25% für die Staatsexamensnote
  • Spezielle Pathologie (40 Fragen), zählt zu 35% für die Staatsexamensnote

Prüfungsvoraussetzungen:

Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (Scheine, Nachweis der aktiven und regelmäßigen Teilnahme im Campus Management):

  • 5. Semester: Allgemeine Pathologie mit Übungen
  • 6. Semester: Spezielle pathologische Anatomie I mit Übungen (Module nach Blockplan)
  • 7. Semester: Spezielle pathologische Anatomie II mit Übungen (Module nach Blockplan) und Pathologisch-anatomische Demonstrationen I
  • 8. Semester: Spezielle pathologische Anatomie III mit Übungen (Module nach Blockplan) und Pathologisch-anatomische Demonstrationen II

Bei Nichtbestehen einer der oder beider schriftlich-theoretischen Prüfungen (Benotung aus 1. und 2. Teilprüfung) wird eine Wiederholungsprüfung (ein oder beide Teile) vor Teilnahme an der praktischen Prüfung anberaumt (siehe unten).

3. und 4. Teilprüfung (praktisch): Am Ende der (individuellen) Rotation im 9. oder 10. Semester

  • Histopathologie (2 Präparate, praktisch / mündlich), zählt 20% für die Staatsexamensnote
  • Praktisch / mündlich (Obduktion oder Organuntersuchung zweier Organe) inklusive Anfertigen eines Obduktionsberichtes oder zweier Organberichte, zählt zu 20% für die Staatsexamensnote

 

Die Gesamtnote wird nach den angegebenen Gewichtungen nach Abschluss der Prüfung ermittelt und mitgeteilt. Bei Nichtbestehen der Gesamtprüfung (Benotung aus 1. + 2. Teilprüfung) wird eine Wiederholungsprüfung mit allen Teilen mündlich / praktisch anberaumt. Prüfungsorganisation und -ladung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Übersicht über die Modalitäten der Prüfungen / Wiederholungsprüfungen:

 

1. Teilprüfung*
Allgemeine Pathologie

2. Teilprüfung*
Spezielle Pathologie

3. Teilprüfung
Histopathologie

4. Teilprüfung
Obduktion oder Organuntersuchung

Voraussetzungen Zulassung zur Prüfung

(A)

(A)

Erfolgreich abgelegte 1. und 2. Teilprüfung

Erfolgreich abgelegte 1. und 2. Teilprüfung

1. Prüfung

MCQ
(1 Prüfer)

MCQ
(1 Prüfer)

Mündlich
(1 Prüfer)

Mündlich
(1 Prüfer)

1. Wiederholungsprüfung

MCQ
(1 Prüfer) 
MCQ
(1 Prüfer) 
Mündlich
(2 Prüfer) 
Mündlich
(2 Prüfer) 

2. Wiederholungsprüfung

 Mündlich
(2 Prüfer)
Mündlich
(2 Prüfer) 

 Mündlich
(2 Prüfer)

Mündlich
(2 Prüfer) 

* Termin und Ladung laut TAppV durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
(1. Wiederholung / Erstprüfung nach Krankheit etwa 4 Wochen nach erster regulärer Prüfung; 2. Wiederholung / 1. Wiederholung nach Krankheit ( = Nichtteilnahme am ersten Wiederholungstermin) im Folgejahr mit der regulären Erstprüfung des nachfolgenden Studienjahres zum Ende des Sommersemesters)

(A) Prüfungsvoraussetzungen: Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie I - III  mit Übungen und Pathologisch-anatomische Demonstrationen I - II (Scheine, Nachweis der aktiven und regelmäßigen Teilnahme in den Fachsemestern 5 bis 8 im Campus Management)

Beispiele Wiederholungstermine MCQ (1. und 2. Teilprüfung):

 Termine

Mögliche Ergebnisse / Szenarien

 

1. Prüfungstermin
MCQ

Prüfungsfähig,
bestanden

Prüfungsfähig,
nicht bestanden

Prüfungsfähig,
nicht bestanden

Prüfungsunfähig „krank“

Prüfungsunfähig „krank“

Prüfungsunfähig „krank“

2. Prüfungstermin
etwa 4 Wochen nach Erstprüfung

 

MCQ (1.Wiederholung)
bestanden

MCQ (1.Wiederholung)
nicht bestanden

MCQ
(1.Prüfung),
bestanden

MCQ
(1.Prüfung),
nicht bestanden

MCQ
(1.Prüfung),
nicht bestanden

3. Prüfungstermin
Ende Sommersemester des Folgejahres

   

Mündlich
(2.Wiederholung, 2 Prüfer)

  MCQ (1.Wiederholung)
bestanden

MCQ (1.Wiederholung)
nicht bestanden

4. Prüfungstermin
in Absprache mit Prüfungsamt

          Mündlich
(2.Wiederholung, 2 Prüfer)

 


Prüfungsinhalte

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)

§ 44 Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie

In dem Prüfungsfach Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie haben die Studierenden nachzuweisen, dass sie sich die grundlegenden Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf, die Merkmale und die Benennung krankhafter Prozesse angeeignet haben. Ferner haben sie pathologisch-histologische Präparate zu bestimmen und zu erläutern, die Obduktion eines Tierkörpers auszuführen oder ein Organ oder mehrere Organe zu untersuchen, die Befunde zu erläutern und anschließend niederzuschreiben sowie ihre Kenntnisse über feststellbare Krankheitsprozesse und ihre Pathogenese nachzuweisen.

Detaillierte Inhalte der 1. und 2. Teilprüfung (theoretisch):