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Betriebsvoraussetzungen

Vetmed2Zedat

Autor: Dr. Manfred Sommerer

Rahmenbedingungen

Betriebsvoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Standard FU-Account. Wahlweise kann ein Projekt-/Projektnutzer- oder Gast Account im Benutzerservice des Hochschulrechenzentrums (ZEDAT) beantragt werden*). Der Zugang zu den Systemen wird durch die ZEDAT aktiviert.

*) Mit dem Beginn der Betreuung durch die ZEDAT werden am Campus Düppel ZEDAT-Mitarbeiter eingesetzt. Eine Nutzeranmeldung gemäß der vorgegebenen Bedingungen kann dann auch am Fachbereich Veterinärmedizin von Ort (Hs. 31 / APool / Raum 0.30) erfolgen.

  • Der Betrieb von Computer-Arbeitsplätzen erfolgt mit der durch das Hochulrechenzentrum (ZEDAT) standardisierten*) Hardware. Die Standards für PCs, Notebooks, Drucker und Peripheriegeräten werden durch die ZEDAT festgelegt. Abweichende Neuanschaffungen müssen unter Vermittlung des IT-Beauftragten mit der ZEDAT abgestimmt werden. Der Ersatz der Hardware obliegt dem Fachbereich resp. der betreffenden Institution. PCs sollten spätestens nach 5 Jahren bzw. nach technischer Veralterung ersetzt werden. Vorhandene Hardware wird nach Prüfung der technischen Eignung übernommen.

*) Der Begriff „Standardisierte Hardware“ ist weit zu fassen. Alle vorhandenen Geräte (auch lokal angeschlossene Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte) werden – sofern technisch möglich - angebunden. Neuanschaffungen müssen dann aber mit der ZEDAT koordiniert werden. Es gilt der Grundsatz: Netzwerkfähige  Peripherie geht vor Lokaler. Standardisierte Geräte gehen vor Sondergeräten. Komplexe Netzgeräte (z.B. Kopierer der Beschaffungsstelle) werden ebenfalls integriert, wenn technisch möglich. Es wird empfohlen keine PC unter 1GB RAM und der Leistungsklasse eines P4 3GHz unter Windows 7 zu installieren, sondern diese Systeme auszusondern. Versuche mit den mit einem Celeronprozessor ausgestattenen HP/Compaq DX 2000 mit 1 GB Arbeitsspeicher zeigen, die Anmeldung dauert, Büroarbeiten sind gangbar, Bildbearbeitung aber nicht empfehlenswert.

  • Die Mindestbandbreite der Netzanbindung für angeschlossene Computer-Arbeitsplätze sollte 100 MBit/s*) betragen.

*) Sollte die empfohlene Mindestbandbreite der Netzanbindung unter 100MBit/s liegen z.B. bei einer Funkstrecke, wird ein Weg gefunden, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten.