Pressemitteilung - Beschluesse und Empfehlungen der Tierschutzbeauftragten der Länder
News vom 08.12.2016
Beschlüsse der Tierschutzbeauftragten der Länder zum Tierhandel im Internet, der mangelnden finanziellen Ausstattung der Tierheime und zur Einrichtung der Position eines Bundesbeauftragten für Tierschutz in Deutschland
Bei ihrem jährlichen Treffen im Bundestag in Berlin am 1. und 2. Dezember 2016 diskutierten die Tierschutzbeauftragten der Länder bzw. Landestierschutzbeauftragten ausführlich konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland und fassten Beschlüsse, die sich an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern richten. Da in Deutschland der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, sollten alle Parteien im Wahljahr 2017 die 3 folgenden Vorschläge in ihre Wahlprogramme aufnehmen.
1. Einschränkung des Tierhandels im Internet (z.B. über „eBay Kleinanzeigen“)
Die Tierschutzproblematik der Onlineangebote von Tieren besteht unvermindert fort. Mehr noch, auch weitere Tierarten sind zu Hundewelpen und Katzen hinzugetreten wie zum Beispiel Reptilien und auch Nutztiere. Eine Diskussion mit dem prominenten Anbieter eBay Kleinanzeigen zeigte, dass eine Prüfung dubioser Angebote von Tieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit illegal importiert bzw. tierschutzwidrig vermehrt wurden, durch die Online-Anbieter bisher nicht effektiv möglich ist.
Empfehlung:
Als wirksame Maßnahme empfehlen deshalb die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer dem Anbieter eBay, freiwillig auf Angebote von Tieren im Internet in vollem Umfang zu verzichten.
Begründung:
Eine solche Aktion würde die Nachfrage nach tierschutzwidrig vermehrten und gehaltenen sowie illegal importierten Tieren erheblich verringern. Auf diese Weise könnte der florierende Schwarzmarkt deutlich reduziert werden.
Neben der aufklärenden Signalfunktion für die Öffentlichkeit und potenzielle Kaufinteressenten sowie der Auswirkung für den Schutz der Tiere wäre dies ein positiver Imagetransfer des Anbieters und würde medienwirksam von allen Teilnehmern ausdrücklich begrüßt. Diese Ankündigung könnte zudem gerade jetzt zu Beginn der Vorweihnachtszeit mit dem Hinweis verbunden werden, dass sich Tiere als fühlende Wesen nicht als Geschenke eignen. Die Anschaffung und Haltung von Tieren ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für viele Jahre, die wohl überlegt sein muss und fachliche Informationen voraussetzt.
2. Verbesserung der finanziellen Situation der Tierheime in Deutschland
Die Krise zahlreicher Tierheime in Deutschland hält ungebrochen an. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gilt es als erwiesen, daß eine hohe Anzahl von Tierheimen im kommenden Jahr aus finanziellen Gründen schließen muss. Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Verbesserung der Lage der Tierheime als Aufgabe festgeschrieben. Es gibt einen Runden Tisch zur Lösung der Tierheimprobleme mit dem Bundestag. Eine nachhaltige Lösung ist dringend geboten. Anders als im angelsächsischen Rechtssystem gibt es in Deutschland das Recht auf Leben für Mensch und Tier, womit das
Töten gesunder überzähliger Tiere in Tierheimen in Deutschland als Maßnahme ausgeschlossen, da rechtswidrig ist Deshalb würden kleinere Bestände und mehr Platz für die einzelnen Tiere dem Tier- und dem Menschenschutz gleichermaßen dienen.
Empfehlung:
Die Tierschutzbeauftragten und Tierschutzbeiräte empfehlen deshalb als wichtigste kurzfristige Maßnahme des Krisenmanagements die Vergabe finanzieller Zuschüsse an die Tierheime über die Kommunen. Als Modell könnte der sogenannte Konsortialvertrag dienen, der im Saarland erfolgreich vom Tierschutzbeauftragten und dem saarländischen Tierschutzbund erwirkt wurde
Gleichzeitig sind die Ursachen der Überfüllung der Tierheime zu analysieren und parallel dazu nachhaltig wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
Als Ursachen sind zu sehen: der illegale Welpenhandel, der Mangel einer bundesweit gesetzlich geregelten Rückverfolgbarkeit des verantwortlichen Tierhalters, mangelhaftes Wissen der Öffentlichkeit z.B. über natürliche Verhaltensweisen von Heimtieren, deren Haltung und z.B. auch übertragbare Krankheiten, unüberlegt angeschaffte Heimtiere (Filme, Medien) sowie unkontrollierte private Vermehrung.
3. Einrichtung der Position eines Bundesbeauftragten für Tierschutz in Deutschland
Die Erfahrung der Tierschutzbeauftragten zeigt, dass diese Position und die Aufgaben dringend notwendig sind, der Handlungsbedarf ist enorm.
Dies betrifft in erster Linie Maßnahmen des Vollzugs bestehender Tierschutzvorschriften, jedoch auch aktive Rollen zur Verbesserung von Regelungen. Die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit hat auch Präventivfunktion. Als Modell könnte die Struktur Österreichs gelten, dort gibt es sogenannte Ombudspersonen auf Landes- und Bundesebene, diese sind struktureller mit den Bundestierschutzgremien verknüpft.
Empfehlungen:
Die Einrichtung eines/einer koordinierenden Bundesbeauftragten für Tierschutz wäre wünschenswert. Diese/dieser sollte nicht nur die Landestierschutzbeiräte koordinieren, sondern aktiv die Bundesregierung und dem Bundestag beraten, sowie die Länderaspekte mit der Tierschutzkommission nach § 16a TSchG (Tierschutzgesetz) und mit dem Staatssekretärsausschuss koordinieren.
Bis zu einer solchen Lösung könnte vorübergehend jeweils für ein Jahr im Sinne des Rotationsprinzips ein Land den Sprecher der Tierschutzbeauftragten stellen, die Versammlung einberufen und die Beschlüsse und Empfehlungen kommunizieren.
Außerdem wird den Regierungen derjenigen Bundesländer, die noch keinen/keine Tierschutzbeauftragten haben, nahegelegt, eine solche Stelle einzurichten. Diese ist als hauptamtliche Funktion einzurichten, sollte weisungsunabhängig sowie mindestens mit einer/einem hauptamtlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter ausgestattet sein, dabei sollte eine Amtsperiode mindestens fünf Jahre betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Spielmann