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Hochschulwechsel, Quereinstieg und Anerkennungen

Wenn Sie sich Kurse aus einem früheren Studium oder einer anderen Universität anrechnen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende grundsätzlichen Hinweise:

  • Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) zu beantragen.
  • Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von weiteren Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Nach der Teilnahme an Testaten oder Prüfungen (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die Anerkennung von extern erworbenen Leistungen in diesem Modul ausgeschlossen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei einer Anerkennung der Studienleistungen NACH Studienbeginn keine nachträgliche Änderung der Fachsemestereinstufung erfolgt.

Wie lasse ich mir Kurse anrechnen?

  • Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin, Frau Prof. Dr. Mahtab Bahramsoltani bzw. für Leistungen des klinischen Abschnitts an die Ausschussvorsitzende für den klinischen Abschnitt, Frau Prof. Dr. Diana Meemken
  • Neben der gescannten ersten Seite des Zulassungsbescheides werden ebenso die entsprechenden Nachweise über die erbrachte und anzurechnende Leistung (in Form einer Modulbescheinigung, einer Prüfungs- und/oder Teilnahmebescheinigung oder Ausdruck aus CM) benötigt.
  • Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen erhalten sie die Entscheidung zur Einstufung per E-Mail zugesandt.

Absolventen des Erasmus-Programms beantragen die Gleichwertigkeit Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen bei den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Prüfung unter schriftlicher Vorlage einer vollständigen Aufstellung Ihrer Leistungen und ihrer Studien- und Prüfungsunterlagen. Die Anträge finden Sie hier.

  • Schritt 1: Überprüfung des aktuellen Zulassungs­modus für höhere Fach­semester

    Vor dem Bewerbungsverfahren sollte der aktuelle Zulassungs­modus für höhere Fach­semester überprüft werden. Je nach Auslastung ist es auch möglich, dass zu einem bestimmten Semester keine Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese Information wird unter folgender URL bei "Kenndaten" zur Verfügung zur Verfügung gestellt:
    https://www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/grundstaendige/veterinaermedizin_stex/index.html

  • Schritt 2: Zulassungsverfahren

    Wenn eine Zulassung möglich ist, müssen Sie zunächst eine Bewerbung zum höheren Semester für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen. Einzelanerkennungen von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben. Für das Zulassungsverfahren möchten wir Sie auf die zentralen Seiten der Freien Universität Berlin verweisen. Unter folgendem Link finden Sie die entsprechenden Informationen zur Bewerbung und Zulassung sowie die entsprechenden Formulare
    https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/hochschulstart-dt/index.html

  • Eine Zulassung ist nur für das Fachsemester möglich, das zeitgleich mit dem laufenden Semester erfolgt. Das heißt im Sommersemester ist nur eine Zulassung für das 2./4./6./8. Semester und im Wintersemester nur für das 3./5./7. Semester möglich.

    Bewerbungen sind nur an die zentrale Zulassungsstelle der Freien Universität Berlin zu richten. Bitte senden Sie keine Unterlagen an den Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin.

  • Schritt 3: Einstufung von Studienleistungen zur Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung

    Wenn Sie von der Zulassungsstelle im Online-Zulassungsverfahren eine Zulassung finden, werden Sie in den darauf folgenden Tagen eine schriftliche Bestätigung mit detaillierten Informationen erhalten. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, den Vorbehalt der Zulassung aufzuheben. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin, Frau Prof. Dr. Mahtab Bahramsoltani. Neben der gescannten ersten Seite des Zulassungsbescheides werden ebenso die bestätigten Zusammenstellungen Ihrer erfolgreich absolvierten Studienleistungen in Form eines "Transcript of Records" benötigt.

    Dieses erhalten sie in der Regel direkt von den Studien- und Prüfungsbüros ihres bisherigen Studienstandorts (Studierende der Szent István Universität beantragen das Versenden des Notenspiegels direkt im dortigen Studentensekretariat. Dieses leitet den Notenspiegel direkt an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin weiter).

    Die Prüfungsausschussvorsitzenden prüfen die vorliegenden Unterlagen und entscheiden über die Einstufung der Fachsemester. Die Entscheidung zur Einstufung bekommen Sie zeitnah per E-Mail zugesandt.

  • Schritt 4: Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung

    Den Bescheid über die Einstufung in das entsprechende Fachsemester senden Sie mit den anderen geforderten Unterlagen an die Zulassungsstelle, um sich endgültig immatrikulieren zu können.

Informationen zum Studienplatztausch finden Sie hier.

Einstufungen in höhere Fachsemester

Einstufungen in höhere Fachsemester sind für Studienwechsler aus anderen Studienfächern nicht möglich, da spezifische Lehrveranstaltungen der Veterinärmedizin wie Anatomie und Histologie aus dem ersten Semester Voraussetzungen für eine Zulassung zum 2. FS. darstellen.

Eine Bewerbung wäre somit nur für das erste Semester möglich.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz der Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin interessieren.

Voraussetzung für die Einstufung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Zulassung an der Freien Universität Berlin.

Die seit dem 1. Oktober 2006 gültige Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) bringt Änderungen mit sich, die auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auswirkungen haben. Gemäß § 65 der TAppV werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise angerechnet

  • Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums an einer Universität,
  • Zeiten eines im Ausland zeitweilig betriebenen veterinärmedizinischen Studiums.

Nach § 66 der TAppV entscheidet die Universität des Landes über die Anerkennung, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin

  • für das Studium der Veterinärmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist oder
  • einen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung für das Studium der Veterinärmedizin gestellt hat.

Dies hat zur Folge, dass Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten ab dem 1. Oktober 2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt werden.