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Praktikumsvereinbarung

Die Praktikumsvereinbarung kann zur Durchführung eines im Studiengang Veterinärmedizin für Studierende vorgeschriebenes Pflichtpraktikum gemäß §§ 54 bis 62 und Anlage 6 bis 12 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) genutzt werden. Alternativ kann auch gern ein entsprechendes Formular der Praktikumsstätte Anwendung finden.

Auch wenn ein schriftlicher Vertrag gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird dieser zur Schaffung von Klarheit über die beiderseitigen Vorstellungen und Verlässlichkeit bei der Durchführung von Praktika empfohlen.

Die Praktikumsvereinbarung finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".