Praktikum im Ausland
Dem Prüfungsamt sind grundsätzlich die deutschsprachigen Praktikumsbescheinigungen laut den Anlagen der TAppV einzureichen. Auf der Homepage des Fachbereiches sind Übersetzungen der Praktikumsbescheinigungen plus den Praktikumsvoraussetzungen in Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar.
Es wird empfohlen, vom Praktikumsverantwortlichen sowohl die fremdsprachige als auch deutsche Bescheinigung durch Unterschrift zu bestätigen.
Die zentrale Website der FU zum Thema Auslansdpraktikum ist eine gute Informations- und Inspirationsquelle zu dem Thema. Neben Tipps und Informationen zur Planung, Durchführung und Förderung von Praktika im Ausland finden Sie auch Erfahrungsberichte anderer Studierender (z.B. auch ein Bericht aus der Veterinärmedizin).