Springe direkt zu Inhalt

Großes kuratives Praktikum

Zweiter Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: großes kuratives Praktikum §57(2), §58 und §59 TAppV)

Dauer

700 Stunden innerhalb von mindestens 16 Wochen, alternativ
unter Berücksichtigung des Wahlpraktikums (§ 60 TAppV)
mindestens 350 Stunden innerhalb von mindestens 8 Wochen

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Aufteilung 1 bis 4 verschiedene Einrichtungen,      
Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung
Einrichtungen Tierärztliche Praxis, Tierklinik
Anforderungen § 58 und 59 TAppV
Länder a) Deutschland, Österreich
b) andere Länder: Voraussetzung zur Anerkennung ist durch Prüfungsausschussvorsitzenden positiv entschiedener Antrag mit Nennung und offizieller Einladung des Ausbildungsbetriebes (Regelung gültig ab 01.09.2020)

Nachweis

1 bis 4 Scheine nach Anlage 9 und 10 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation

Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.