Anerkennung von extern erworbenen Studienleistungen
Wenn Sie sich Kurse aus einem früheren Studium oder einer anderen Universität anrechnen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende grundsätzlichen Hinweise:
- Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) zu beantragen.
- Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von weiteren Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen möglich.
- Nach der Teilnahme an Testaten oder Prüfungen (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die Anerkennung von extern erworbenen Leistungen in diesem Modul ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass bei einer Anerkennung der Studienleistungen NACH Studienbeginn keine nachträgliche Änderung der Fachsemestereinstufung erfolgt.
Wie lasse ich mir Kurse anrechnen?
- Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin, Frau Prof. Dr. Mahtab Bahramsoltani bzw. für Leistungen des klinischen Abschnitts an die Ausschussvorsitzende für den klinischen Abschnitt, Frau Prof. Dr. Diana Meemken.
- Neben der gescannten ersten Seite des Zulassungsbescheides werden ebenso die entsprechenden Nachweise über die erbrachte und anzurechnende Leistung (in Form einer Modulbescheinigung, einer Prüfungs- und/oder Teilnahmebescheinigung oder Ausdruck aus CM) benötigt.
- Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen erhalten sie die Entscheidung zur Einstufung per E-Mail zugesandt.