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Anerkennung von extern erworbenen Studienleistungen

Wenn Sie sich Kurse aus einem früheren Studium oder einer anderen Universität anrechnen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende grundsätzlichen Hinweise:

  • Die Anerkennung von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium ist unverzüglich zu Beginn des Studiums (d. h. im ersten FU-Semester) zu beantragen.
  • Nach erfolgter Anerkennung ist der Nachtrag von weiteren Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Nach der Teilnahme an Testaten oder Prüfungen (egal, ob bestanden oder nicht bestanden) ist die Anerkennung von extern erworbenen Leistungen in diesem Modul ausgeschlossen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei einer Anerkennung der Studienleistungen NACH Studienbeginn keine nachträgliche Änderung der Fachsemestereinstufung erfolgt.

Wie lasse ich mir Kurse anrechnen?

  • Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin, bzw. für Leistungen des klinischen Abschnitts an den Ausschussvorsitzenden für den klinischen Abschnitt. 
    https://www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/gremien-und-organe/kommissionen/pruefungsausschuss-vetmed/index.html
  • Neben der gescannten ersten Seite des Zulassungsbescheides werden ebenso die entsprechenden Nachweise über die erbrachte und anzurechnende Leistung (in Form einer Modulbescheinigung, einer Prüfungs- und/oder Teilnahmebescheinigung oder Ausdruck aus CM) benötigt.
  • Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen erhalten sie die Entscheidung zur Einstufung per E-Mail zugesandt.