Muss ich mich umgehend bei einer TÄ-Kammer anmelden? Auch, wenn ich zB nicht direkt arbeiten werde?
Für alle approbierten Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Meldepflicht in den Kammern. Dies gilt auch bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, nicht tierärztlicher Tätigkeit etc.. Die offizielle Meldefrist beträgt 4 Wochen nach Approbation bzw. Wechsel des Bundeslandes.
In Berlin gilt, dass die Tierärztekammer Berlin vom LaGeSo nach Ausstellung der Approbationsurkunde informiert wird. Die Tierärztekammer Berlin schreibt aufgrund dieser Mitteilung die Neuapprobierten mit Informationen zur Anmeldung an (auch die, die ggf. nicht in Berlin bleiben). Solltet Ihr nicht in Berlin bleiben, so müsst Ihr Euch bei der entsprechenden Tierärztekammer anmelden. Bitte teilt in diesem Fall der Kammer in Berlin mit, dass Ihr nicht in Berlin bleibt.