FAQ für Studierende zum Studienabschluss und Berufseinstieg
Liebe Studierende des 11. FS,
euer Studium neigt sich dem Ende entgegen. Damit sind auch einige formale Dinge verbunden, die in den kommenden Monaten wahrscheinlich auf euch zukommen werden. Wir versuchen, einige dieser Punkte in einer FAQ-Liste zusammenzufassen und diese (hoffentlich) auch beantworten zu können.
Anbei eine kurze Version für einen „normalen“ Studienabschluss. Bei Abweichungen solltest du direkt den Gesetzestext anschauen bzw. dich beraten lassen.
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
(3) Die Ausbildung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts bestanden wurde, oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit dem Ablauf des Monats, in dem der Ausbildungsabschnitt tatsächlich planmäßig geendet hat. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend. Eine Hochschulausbildung ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 mit Ablauf des Monats beendet, in dem der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsabschnitts dem Auszubildenden erstmals bekanntgegeben ist, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.
(4) Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt.
Für eine Röntgenbefugnis muss die Theorieprüfung am Ende des 7. Semesters bestanden werden (Fachkunde)*. Außerdem müssen innerhalb von mindestens 4 Wochen 40 Röntgenaufnahmen selbst angefertigt werden (Sachkunde). Dies kann idR während der Rotation oder in einem externen Praktikum geschehen. Beide Nachweise werden dann zusammen beim Lagetsi eingereicht, die dann die entsprechende Bescheinigung (Fachkunde Strahlenschutz) ausstellen.
*Falls sie keine Fachkundebescheinigung erhalten haben, wenden sie sich bitte an das Sekretariat der Pferdeklinik
An der FU Berlin verlierst du deinen Studierendenstatus genau zu dem Datum, das auf deinem Exmatrikulationsbescheid steht. Dies kann ein frei wählbares Tagesdatum (auch rückwirkend) oder das Ende des Semesters sein.
Details zur Exmatrikulation findest du unter folgender URL:
https://www.fu-berlin.de/studium/studieren/studienorganisation/exmatrikulation/index.html
Wenn du nach dem Studium nicht direkt anfängst zu arbeiten, besteht keine Pflicht, sich beim Arbeitsamt zu melden. Es ist jedoch dringend ratsam, sich frühzeitig arbeitssuchend (drei Monate vor Studienende) und am ersten Tag nach der Exmatrikulation arbeitslos zu melden, um finanzielle und versicherungstechnische Nachteile zu vermeiden.
Nein. Der Antrag ist freiwillig und kann auch Jahre später gestellt werden. Frühestens möglich ist er zwei Wochen vor dem letzten Prüfungstermin. Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt vor allem von der Vollständigkeit der Unterlagen ab (insbesondere dem behördlichen Führungszeugnis). Sie kann mehrere Wochen betragen.
Die Approbation wird vom LaGeSo erteilt. Alle Informationen zum Antrag findet Ihr hier: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/tieraerztin-tierarzt/artikel.162365.php
Der Unterschied zwischen PhD und Doktorarbeit besteht u.a. in der Durchführung darin, dass es für den PhD ein strukturiertes Programm an der Dahlem Research School mit entsprechenden Lehrveranstaltungen gibt, die im Doktorat in geringerer Anzahl zu absolvieren sind. https://www.fu-berlin.de/sites/drs/doctorate/structured-or-individual/index.html
Für beide Varianten braucht man ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer (der/die in der Regel das Thema vergibt). Themen sind teilweise ausgeschrieben, vor allem wenn dies mit einer Anstellung verbunden ist. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die oftmals genutzt wird, mögliche BetreuerInnen direkt anzusprechen.
Für alle formalen Fragen und Formulare, z.B. den Antrag auf Zulassung zur Promotion gibt es eine sehr schöne Zusammenstellung auf der Seite des Promotionsbüros am Fachbereich:
https://www.vetmed.fu-berlin.de/service/fachbereichsverwaltung/promotions-habilitationsbuero/index.html
Für alle approbierten Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Meldepflicht in den Kammern. Dies gilt auch bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, nicht tierärztlicher Tätigkeit etc.. Die offizielle Meldefrist beträgt 4 Wochen nach Approbation bzw. Wechsel des Bundeslandes.
In Berlin gilt, dass die Tierärztekammer Berlin vom LaGeSo nach Ausstellung der Approbationsurkunde informiert wird. Die Tierärztekammer Berlin schreibt aufgrund dieser Mitteilung die Neuapprobierten mit Informationen zur Anmeldung an (auch die, die ggf. nicht in Berlin bleiben). Solltet Ihr nicht in Berlin bleiben, so müsst Ihr Euch bei der entsprechenden Tierärztekammer anmelden. Bitte teilt in diesem Fall der Kammer in Berlin mit, dass Ihr nicht in Berlin bleibt.
Die Mitgliedschaft im tierärztlichen Versorgungswerk ist verpflichtend. Die Verpflichtung zur Teilnahme tritt automatisch ein, Ihr müsst Euch aber anmelden!
Informationen zu Mitgliedschaft, Anmeldung und Befreiung findet Ihr hier:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e7e7c8582013979b7a062ae154f4c941229748/mvp_informationen-fuer-neue-mitglieder.pdf
Der Tierärzteausweis wird bei der Tierärztekammer Berlin beantragt und kostet derzeit 35 Euro. Das Antragsformular findet Ihr hier:
https://tieraerztekammer-berlin.de/wp-content/uploads/2025/03/Antrag-TA-Ausweis.pdf
Informationen zur tierärztlichen Hausapotheke findet Ihr hier:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tieraerztliche-hausapotheke/