Arbeitsamt. Was ist, wenn ich man nicht direkt anfängt zu arbeiten?
Wenn du nach dem Studium nicht direkt anfängst zu arbeiten, besteht keine Pflicht, sich beim Arbeitsamt zu melden. Es ist jedoch dringend ratsam, sich frühzeitig arbeitssuchend (drei Monate vor Studienende) und am ersten Tag nach der Exmatrikulation arbeitslos zu melden, um finanzielle und versicherungstechnische Nachteile zu vermeiden.