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B. Quereinsteiger aus den Bereichen Biologie, Biophysik, Human- und Zahnmedizin, Agrarwissenschaft oder ähnlicher Studienfächer.

  1. Anrechnung von Studienleistungen (Scheine) oder Prüfungsleistungen
    In Abhängigkeit von dem Studienverlauf und den jeweiligen Studieninhalten können Scheine und Prüfungen, z.B. in den Fächern Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen, Zoologie, Physik und organische und anorganische Chemie anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt jedoch ausschließlich im Rahmen eines Zulassungsverfahrens an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass ein Anerkennungsantrag erst gestellt werden kann, wenn die Immatrikulation zum 1. Semester an der Freien Universität Berlin erfolgt ist. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist zu richten an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung im Fachbereich Veterinärmedizin. Eine Beratung über mögliche Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen vor einer Immatrikulation ist nicht möglich.
  2. Einstufungen in höhere Fachsemester
    Einstufungen in höhere Fachsemester sind für Studienwechsler aus anderen Studienfächern meist nicht möglich, da spezifische Lehrveranstaltungen der Veterinärmedizin wie Anatomie und Histologie aus dem ersten Semester Voraussetzungen für eine Zulassung zum 2. FS. darstellen. Eine Bewerbung wäre somit nur für das erste Semester möglich.