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Prüfungen

Am Fachbereich Veterinärmedizin werden alle Prüfungen in den dafür vorgesehenen Formaten regulär angeboten. Die Hygieneregeln für Präsenzprüfungen entsprechen weitestgehend denen von Präsenzlehrveranstaltungen.

Gemäß § 126b BerlHG galten nicht bestandene Prüfungsversuche in den Nicht-Staatsexamensstudiengängen im Sommersemester 2022/23 als nicht unternommen, d.h. nicht bestandene Prüfungsversuche wurden nicht gezählt. Diese Regelung läuft mit 30. September 2022 aus.

Prüfungen nach dem 30. September 2022, die dem Sommersemester zuzurechnen sind (vor allem Wiederholungsprüfungen, aber auch Prüfungen, die aus von den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erst nach dem 30.9. stattfinden können), fallen nach Auffassung des Präsidiums unter § 126b BerlHG ("Schutzschirm") und sind im Falle des Nichtbestehens als "nicht unternommen" anzusehen. Davon ausgenommen sind wie bisher Prüfungsversuche, die aufgrund von Täuschung mit „nicht bestanden“ bewertet wurden, die Nichtabgabe einer schriftlichen Arbeit sowie das Versäumen eines bindenden Prüfungstermins ohne triftigen Grund."