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Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23

Im Eckpunktepapier zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2022/23 an den Berliner Hochschulen wurde der Präsenzlehre und der Verfügbarkeit der studienrelevanten Infrastrukturen vor Ort eine besondere Priorität beigemessen. Dabei gelten folgende Eckpunkte:

  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden vorrangig in Präsenzform durchgeführt – unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln. Dabei werden die spezifischen Bedarfe von Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten, die vulnerablen Gruppen angehören, individuell angemessen berücksichtigt. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen. Neben der Präsenzlehre können aus didaktischen Gründen und aufgrund einer entsprechenden Pandemielage ergänzend online angebotene Lehrveranstaltungen erforderlich sein.

  • FFP2-Masken sind nach wie vor hochwirksam zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Es gilt daher eine nachdrückliche Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken in Hochschulgebäuden. Die Hochschulen werden im weiteren Verlauf des Wintersemesters 2022/2023 gegebenenfalls zum Schutz der Hochschulmitglieder eine Maskenpflicht verfügen, sofern rechtliche Vorgaben von Bund oder Land dies ermöglichen.

  • Die Hochschulen werden im Wintersemester 2022/2023 die in den letzten Semestern erprobten digitalen Lehr-Lern-Szenarien qualitätsgesichert weiterentwickeln und Studierende dabei unterstützen pandemiebedingte Rückstände aufzuholen. Das Land fördert diese Aktivitäten zum Beispiel mit dem Sonderprogramm (Lern-)Rückstände. Im Rahmen dessen erhalten die staatlichen und die konfessionellen Hochschulen bis Ende 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro, um Maßnahmen zur Bewältigung von pandemiebedingten Lernrückständen umzusetzen.

  • Hochschulbibliotheken bieten Leihbetrieb und Online-Dienste an, Arbeitsplätze und PC-Pools sind geöffnet.

  • Spezifische Vorgaben zur Masken-, Test- und Impfpflicht für Studierende der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden von der Einrichtung nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenversorgung in Anlehnung an die Regeln für Mitarbeitende der Charité geregelt.

  • Es gibt innerhalb der jeweiligen Hochschule festgelegte Verantwortlichkeiten für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Das schließt auch die Beschreibung und für alle Mitglieder der Hochschule öffentlich zugängliche Dokumentation (Internetseite der Hochschule) von Verfahren zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens an den Hochschulen als Bestandteil ihrer Pandemie- bzw. Hygienepläne ein.

  • Neben der im Eckpunktepapier enthaltenen, dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch weiterhin die dringende Empfehlung, dass Studierende mit auf Covid-19 hinweisenden Symptomen unabhängig von der amtlichen Feststellung einer Covid-19-Infektion nicht an den Campus kommen sollen. Eine Entscheidungshilfe hierzu ist in Anlage 1 des Berliner Stufenplans gelistet.