Corona-Epidemie: Aktuelle Informationen zu Lehre und Prüfungen in der Veterinärmedizin und der Pferdewissenschaft
Auf dieser Seite finden Sie alle zur Verfügung stehenden Informationen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen in der Veterinärmedizin und der Pferdewissenschaft im Hinblick auf die jeweils aktuellen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus.
Die Seite wurde zuletzt am 27. September 2022 aktualisiert.
Aktuelle Informationen, die die gesamte Freie Universität Berlin betreffen, werden hier veröffentlicht. Desweiteren sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts empfohlene Hinweise zum Schutz vor Ansteckungen beschrieben.
Die Regeln für digitale Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin (Code of Conduct) finden Sie hier.
Im Eckpunktepapier zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2022/23 an den Berliner Hochschulen wurde der Präsenzlehre und der Verfügbarkeit der studienrelevanten Infrastrukturen vor Ort eine besondere Priorität beigemessen. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
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Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden vorrangig in Präsenzform durchgeführt – unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln. Dabei werden die spezifischen Bedarfe von Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten, die vulnerablen Gruppen angehören, individuell angemessen berücksichtigt. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen. Neben der Präsenzlehre können aus didaktischen Gründen und aufgrund einer entsprechenden Pandemielage ergänzend online angebotene Lehrveranstaltungen erforderlich sein.
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FFP2-Masken sind nach wie vor hochwirksam zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Es gilt daher eine nachdrückliche Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken in Hochschulgebäuden. Die Hochschulen werden im weiteren Verlauf des Wintersemesters 2022/2023 gegebenenfalls zum Schutz der Hochschulmitglieder eine Maskenpflicht verfügen, sofern rechtliche Vorgaben von Bund oder Land dies ermöglichen.
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Die Hochschulen werden im Wintersemester 2022/2023 die in den letzten Semestern erprobten digitalen Lehr-Lern-Szenarien qualitätsgesichert weiterentwickeln und Studierende dabei unterstützen pandemiebedingte Rückstände aufzuholen. Das Land fördert diese Aktivitäten zum Beispiel mit dem Sonderprogramm (Lern-)Rückstände. Im Rahmen dessen erhalten die staatlichen und die konfessionellen Hochschulen bis Ende 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro, um Maßnahmen zur Bewältigung von pandemiebedingten Lernrückständen umzusetzen.
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Hochschulbibliotheken bieten Leihbetrieb und Online-Dienste an, Arbeitsplätze und PC-Pools sind geöffnet.
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Spezifische Vorgaben zur Masken-, Test- und Impfpflicht für Studierende der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden von der Einrichtung nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenversorgung in Anlehnung an die Regeln für Mitarbeitende der Charité geregelt.
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Es gibt innerhalb der jeweiligen Hochschule festgelegte Verantwortlichkeiten für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Das schließt auch die Beschreibung und für alle Mitglieder der Hochschule öffentlich zugängliche Dokumentation (Internetseite der Hochschule) von Verfahren zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens an den Hochschulen als Bestandteil ihrer Pandemie- bzw. Hygienepläne ein.
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Neben der im Eckpunktepapier enthaltenen, dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch weiterhin die dringende Empfehlung, dass Studierende mit auf Covid-19 hinweisenden Symptomen unabhängig von der amtlichen Feststellung einer Covid-19-Infektion nicht an den Campus kommen sollen. Eine Entscheidungshilfe hierzu ist in Anlage 1 des Berliner Stufenplans gelistet.
Links zum Thema
Am Fachbereich Veterinärmedizin werden alle Prüfungen in den dafür vorgesehenen Formaten regulär angeboten. Die Hygieneregeln für Präsenzprüfungen entsprechen weitestgehend denen von Präsenzlehrveranstaltungen.
Gemäß § 126b BerlHG galten nicht bestandene Prüfungsversuche in den Nicht-Staatsexamensstudiengängen im Sommersemester 2022/23 als nicht unternommen, d.h. nicht bestandene Prüfungsversuche wurden nicht gezählt. Diese Regelung läuft mit 30. September 2022 aus.
Prüfungen nach dem 30. September 2022, die dem Sommersemester zuzurechnen sind (vor allem Wiederholungsprüfungen, aber auch Prüfungen, die aus von den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erst nach dem 30.9. stattfinden können), fallen nach Auffassung des Präsidiums unter § 126b BerlHG ("Schutzschirm") und sind im Falle des Nichtbestehens als "nicht unternommen" anzusehen. Davon ausgenommen sind wie bisher Prüfungsversuche, die aufgrund von Täuschung mit „nicht bestanden“ bewertet wurden, die Nichtabgabe einer schriftlichen Arbeit sowie das Versäumen eines bindenden Prüfungstermins ohne triftigen Grund."
Meldung von Covid19-(Verdachts-)Fällen für Studierende am Fachbereich Veterinärmedizin
Studierende und Beschäftigte, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind und in den zwei Tagen vor Symptombeginn oder positivem Testergebnis auf dem Campus der FU waren, sind verpflichtet, ihre Infektion zu melden. Ebenso bitten wir Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnis und enge Kontaktpersonen von Infizierten mit eigenen Symptomen, sich als Verdachtsfälle zu melden.
Vorgehen:
1) Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Seiten der Freien Universität
2) Bitte füllen Sie das folgende Formular aus "Meldung von Covid19-(Verdachts-)Fällen für Studierende am Fachbereich Veterinärmedizin".
3) Senden diesen per Mail an das Studienbüro des Fachbereichs (studienbuero@vetmed.fu-berlin.de).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studienbüro des Fachbereichs.
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Das Studienbüro ist weiterhin per Telefon, WebEx und Mail für Sie erreichbar.