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Zulassung zum Promotionsverfahren

Information über eine Zulassung zum Promotionsverfahren

 

Es werden benötigt:

 

1.)   Ein Antragsformular zur Zulassung zur Promotion (im Internet abrufbar oder im Promotionsbüro zu erhalten)

2.) Kopie des Zeugnisses der Tierärztlichen Prüfung (Das Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Übersetzung Ihres Zeugnisses)

Kopie der Approbationsurkunde (soweit vorhanden)

Kopien brauchen nicht beglaubigt zu sein.

3.) Bei Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten eine Bescheinigung des/der fachbereichszugehörigen Betreuers/Betreuerin über die Gleichwertigkeit der Zeugnisse und Zertifikate über das im nicht EU-Ausland abgeschlossene Studium

4.) Wird die Arbeit nicht am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin angefertigt, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der externen Betreuer bzw. des Arbeitgebers notwendig.


Bei Vollständigkeit der Unterlagen in Übereinstimmung mit der Promotionsordnung und nach deren Prüfung erteilt der Vorsitzende der Promotionskommission eine schriftliche Zulassung zum Promotionsverfahren. Spätestens 4 Wochen nach der Erteilung der Zulassung, muss sich der/die Promovend/in im Zulassungsbüro als Promotionsstudent immatrikulieren.


Die o. g. vollständigen Unterlagen sind unter der folgenden Adresse
per Post oder persönlich einzureichen:

 

FU-Berlin
Fachbereich Veterinärmedizin
Promotionsbüro
Oertzenweg 19 b
14163 Berlin

 

 

Vors.:Univ.-Prof. Dr. J. Zentek
Telefon: +49 30 838 62424
Fax:        +49 30 838 62431
E-Mail: promotiondbuero@vetmed.fu-berlin.de
Internet: www.vetmed.fu-berlin.de