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Verleih Dienstfahrzeuge

Der Fachbereich Veterinärmedizin verfügt derzeit über fünf Dienstfahrzeuge (zwei Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und drei Elektrofahrzeuge), die für dienstliche Fahrten über die Verwaltung ausgeliehen werden.

Nutzungsberechtigt sind alle Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Freien Universität Berlin stehen. Ausnahmen sind auf gesonderten Antrag möglich. 

  • Gültiger Führerschein Klasse B und höher ( (Besitz der Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren).
  • Fahrtüchtigkeit (kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss).
  • Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.

Sorgfältiger Umgang mit dem Fahrzeug:

  • Fahrzeug sauber und ordentlich halten.
  • Keinen Müll im Fahrzeug hinterlassen.
  • Rauchen ist im Fahrzeug verboten. 
  • Nicht im Fahrzeug Essen, wenn dadurch Verschmutzungen entstehen.
  • Das zulässige Gewicht der Zuladung beachten. 

Sicherheitsregeln:

  • Ladung ordnungsgemäß sichern (vor allem bei Tiertransporten!).
  • Bei Tiertransporten ist die Nutzung eines Transportkäfig.
  • Bei gewerblichen Tiertransporten ist die behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Zum Telefonieren während der Fahrt eine Freisprecheinrichtung nutzen.
  • Organisches Material, Flüssigkeiten und Schüttgut ist grundsätzlich in verschlossenen Behältern zu transportieren

Vor und nach der Fahrt:

  • Fahrzeug nach der Nutzung ordnungsgemäß abstellen und abschließen
  • Schlüssel sicher aufbewahren bzw. zurückgeben
  • Neue Schäden oder technische Mängel sofort melden.
Voraussetzung für die Ausleihe ist die Kenntnisnahme und Anerkennung des Rundschreibens H01/2013. Zudem ist diese Nutzungsvereinbarung vor Fahrtantritt zu unterschreiben. 

Um ein Dienstfahrzeug auszuleihen, schreiben Sie bitte ein E-Mail an fuhrpark@vetmed.fu-berlin.de mit folgenden Angaben: 

  • Welches Fahrzeug (siehe Fuhrpark) wollen Sie leihen? 
  • Wann wollen Sie das Fahrzeug leihen? 
  • Wo wollen Sie mit dem Fahrzeug hinfahren?
  • Wie lang wollen Sie das Fahrzeug ausleihen? 
Bitte beachten: Sollten Sie vorhaben, den Berliner Autobahnring mit dem Dienstfahrzeug zu verlassen, benötigen Sie einen genehmigten Dienstreiseantrag. 

Der Schlüssel wird persönlich nach Absprache während der Geschäftszeiten in der Fachbereichsverwaltung übergeben. 

Vor Fahrtantritt muss das übernommene Fahrzeug auf seine Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüft werden.

1. Fahrzeug auf Unversehrtheit prüfen

Das Fahrzeug von außen auf sichtbare Beschädigungen kontrollieren. Anschließend den Innenraum auf Beschädigungen oder Verschmutzungen überprüfen.

2. Ladezustand prüfen

Den aktuellen Ladezustand der Batterie auf dem Kombiinstrument oder dem zentralen Display des Fahrzeugs kontrollieren.

3. Kilometerstand prüfen

Den aktuellen Kilometerstand auf dem Kombiinstrument ablesen und – sofern erforderlich – dokumentieren.

4. Betriebssicherheit prüfen

Nach dem Einschalten des Fahrzeugs auf Warn- und Informationsmeldungen im Kombiinstrument oder auf dem zentralen Display achten. Moderne Elektrofahrzeuge überwachen ihre sicherheitsrelevanten Systeme selbstständig. Werden keine Warnmeldungen angezeigt, kann grundsätzlich von einem betriebsbereiten Fahrzeug ausgegangen werden.

Fahrzeug von der Ladesäule trennen

Ist das Fahrzeug bei der Übernahme noch mit einer Ladesäule verbunden, sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. Fahrzeug entriegeln.
  2. Ladestecker am Fahrzeug entriegeln und abziehen.
  3. Anschließend den Stecker von der Ladesäule lösen.
  4. Das Ladekabel ordnungsgemäß im Fahrzeug verstauen.

Verantwortung der Fahrzeugführenden

Die Freie Universität Berlin ist Halterin der Dienstfahrzeuge und stellt diese in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand für dienstliche Fahrten zur Verfügung.

Mit Übernahme des Fahrzeugs und Antritt der Fahrt geht die Verantwortung für die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs auf die fahrzeugführende Person über. Vor jeder Fahrt ist daher zu prüfen, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und keine offensichtlichen Mängel oder Warnmeldungen vorliegen. Festgestellte Schäden oder technische Auffälligkeiten sind unverzüglich der zuständigen Verwaltung zu melden.

In jedem Fahrzeug liegt ein Fahrtenbuch aus, das von der Fahrerin / dem Fahrer händisch geführt werden muss. 

1. Fahrzeug an der Ladestation positionieren

Das Fahrzeug so an der Ladestation parken, dass sich die Ladebuchse in unmittelbarer Nähe der Ladesäule befindet. Vor dem Laden prüfen, wo sich die Ladebuchse am Fahrzeug befindet und ob die Länge des Ladekabels ausreicht.

2. Ladeklappe öffnen

Die Ladeklappe des Fahrzeugs öffnen.

3. Laden an Ladesäulen der FU Berlin 

An den Ladesäulen der Freien Universität Berlin ist keine Anmeldung oder Bezahlung erforderlich. Nach dem Anschließen des Fahrzeugs kann der Ladevorgang entsprechend den Hinweisen an der Ladesäule gestartet werden.

4. Laden an öffentlichen Ladesäulen (außerhalb der Freien Universität Berlin)

Soll das Elektrofahrzeug außerhalb der Freien Universität Berlin geladen werden, muss der Ladevorgang an der jeweiligen öffentlichen Ladesäule gestartet werden.

Option 1 – Anmeldung als Fahrstromkunde (Ladekarte kann bei Schlüsselübergabe mit ausgeliehen werden)
Die Anmeldung erfolgt über die App oder die Ladekarte des jeweiligen Fahrstromanbieters. Bei einigen Anbietern wird zusätzlich das Verfahren „Plug & Charge“ unterstützt. Die Abrechnung erfolgt über das hinterlegte Zahlungsmittel.

Option 2 – Direktes Bezahlen ohne Registrierung (Vorleistung durch die Fahrerin / den Fahrer) 
Viele öffentliche Ladesäulen ermöglichen das Laden ohne vorherige Registrierung. Hierzu den an der Ladesäule angebrachten QR-Code mit dem Smartphone scannen. Anschließend werden die aktuellen Preise angezeigt. Nach Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte oder PayPal) kann der Ladevorgang direkt gestartet und bezahlt werden.

5. Fahrzeug mit der Ladestation verbinden

Das Fahrzeug mit der Ladesäule verbinden. Hierfür das mitgeführte Ladekabel verwenden. Verfügt die Ladesäule über ein fest installiertes Ladekabel, wird dieses direkt mit der Ladebuchse des Fahrzeugs verbunden.

6. Ladevorgang

Nach erfolgreicher Verbindung beginnt der Ladevorgang.

Hinweis:
Die Ladezeit hängt von der Batteriekapazität des Fahrzeugs sowie von der Ladeleistung der Ladesäule ab. Das Laden von 10 % auf 80 % Batteriestand dauert an einer Wechselstrom-Ladesäule (AC) in der Regel mehrere Stunden. An einer Gleichstrom-Schnellladesäule (DC) kann derselbe Ladevorgang – je nach Fahrzeug – bereits nach etwa 30 Minuten abgeschlossen sein.

7. Ladevorgang beenden

Nach Abschluss des Ladevorgangs zunächst das Fahrzeug entriegeln. Anschließend zuerst den Ladestecker am Fahrzeug und danach den Stecker an der Ladesäule abziehen. Die Ladeklappe schließen und das Ladekabel ordnungsgemäß im Fahrzeug verstauen.

Wichtig:
Der Ladepunkt sollte nach Beendigung des Ladevorgangs zeitnah freigemacht werden. An vielen öffentlichen Ladesäulen können nach Abschluss des Ladevorgangs zusätzliche Stand- oder Blockiergebühren anfallen.

  • Fahrzeug sauber und ordentlich halten.
  • Keinen Müll im Fahrzeug hinterlassen.
  • Rauchen im Farzeug ist verboten.
  • Nicht im Fahrzeug Essen, wenn dadurch Verschmutzungen entstehen.
  • Das zulässige Gewicht der Zuladung beachten.
  • Für sämtliche Dienstkraftfahrzeuge der FU Berlin besteht Versicherungsschutz.

    Verhalten bei einem Unfall

  • Ruhe bewahren!
  • Unfallstelle sichern und bei Unfällen mit Beteiligung Dritter immer die Polizei hinzuziehen.
  • Bis zum Abschluss der polizeilichen Aufnahme am Unfallort bleiben.
  • Namen und Anschriften der Beteiligten, der gegnerischen Versicherung sowie möglicher Unfallzeug*innen notieren.
  • Jeden Unfall – mit oder ohne Personenschaden – unverzüglich der Fachbereichsverwaltung melden und die Daten weitergeben. 
  • Es ist ausdrücklich untersagt, bei der Beteiligung an einem Unfall ein Schuldanerkenntnis abzugeben, da dieses zum Verlust der versicherungsrechtlichen Ansprüche führen kann.
  • Personenschäden, die Fahrerinnen oder Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen oder mitfahrende Universitätsbedienstete bei Unfällen während einer Dienstfahrt erleiden, reguliert die Unfallkasse Berlin als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Fahrzeugflotte

Hersteller / Marke: 

VW ID Buzz Pro 
Kennzeichen:  B-FU 428 E
Farbe:  weiß
Anzahl Sitzplätze (einschließlich Fahrer*in) :  6 (7)

Kraftstoff: 

Elektro
Maximale Reichweite laut Hersteller:   339 bis 455 km
Besonderheiten 

Geräumiger Mittelklassewagen für bis zu 8 Personen mit einem Koffer für Handgepäck bei Nutzung der dritten Sitzpbank

 

ID Buzz

ID Buzz

ID Buzz

ID Buzz

Hersteller / Marke: 

VW ID 4 Pro 
Kennzeichen:  B-FU 106 E
Farbe:  weiß
Anzahl Sitzplätze (einschließlich Fahrer*in) :  5

Kraftstoff: 

Elektro
Maximale Reichweite laut Hersteller:   564 km
Besonderheiten 

geräumiger Mittelklassewagen für 4 Personen mit einem Koffer 

 

ID 4 Pro

ID 4 Pro

ID 4 Pro

ID 4 Pro

Hersteller / Marke: 

VW Touran
Kennzeichen:  B-FU 143
Farbe:  weiß
Anzahl Sitzplätze (einschließlich Fahrer:in) :  5

Kraftstoff: 

Diesel 
Maximale Reichweite laut Hersteller:   1160 km 
Besonderheiten  Geräumiger Mittelklassewagen für 4 - 5 Personen mit einem Koffer 

 

VW Touran

VW Touran

VW Touran

VW Touran

Hersteller / Marke: 

VW Golf Varaint
Kennzeichen:  B-FU 277
Farbe:  blau
Anzahl Sitzplätze (einschließlich Fahrer*in) :  5

Kraftstoff: 

Diesel
Maximale Reichweite laut Hersteller:   1111 km 
Besonderheiten 

Mittelklassewagen für 4 Personen mit einem Koffer 

 

Hersteller / Marke: 

VW E-Transporter Kasten 
Kennzeichen:  B-FU 458 E 
Farbe:  weiß
Anzahl Sitzplätze (einschließlich Fahrer*in) :  2

Kraftstoff: 

Elektro
Maximale Reichweite laut Hersteller:   372 km 
Besonderheiten 

Transporter mit 2 Sitzplätzen und einer klassenüblichen Ladefläche; Ladegurte vorhanden.

 

e-Transporter Kasten

e-Transporter Kasten

e-transporter

e-transporter