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Verhalten bei einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug

  • Für sämtliche Dienstkraftfahrzeuge der FU Berlin besteht Versicherungsschutz.

    Verhalten bei einem Unfall

  • Ruhe bewahren!
  • Unfallstelle sichern und bei Unfällen mit Beteiligung Dritter immer die Polizei hinzuziehen.
  • Bis zum Abschluss der polizeilichen Aufnahme am Unfallort bleiben.
  • Namen und Anschriften der Beteiligten, der gegnerischen Versicherung sowie möglicher Unfallzeug*innen notieren.
  • Jeden Unfall – mit oder ohne Personenschaden – unverzüglich der Fachbereichsverwaltung melden und die Daten weitergeben. 
  • Es ist ausdrücklich untersagt, bei der Beteiligung an einem Unfall ein Schuldanerkenntnis abzugeben, da dieses zum Verlust der versicherungsrechtlichen Ansprüche führen kann.
  • Personenschäden, die Fahrerinnen oder Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen oder mitfahrende Universitätsbedienstete bei Unfällen während einer Dienstfahrt erleiden, reguliert die Unfallkasse Berlin als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.