Verhalten bei einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug
Verhalten bei einem Unfall mit einem Dienstfahrzeug
Für sämtliche Dienstkraftfahrzeuge der FU Berlin besteht Versicherungsschutz.
Verhalten bei einem Unfall
Ruhe bewahren!
Unfallstelle sichern und bei Unfällen mit Beteiligung Dritter immer die Polizei hinzuziehen.
Bis zum Abschluss der polizeilichen Aufnahme am Unfallort bleiben.
Namen und Anschriften der Beteiligten, der gegnerischen Versicherung sowie möglicher Unfallzeug*innen notieren.
Jeden Unfall – mit oder ohne Personenschaden – unverzüglich der Fachbereichsverwaltung melden und die Daten weitergeben.
Es ist ausdrücklich untersagt, bei der Beteiligung an einem Unfall ein Schuldanerkenntnis abzugeben, da dieses zum Verlust der versicherungsrechtlichen Ansprüche führen kann.
Personenschäden, die Fahrerinnen oder Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen oder mitfahrende Universitätsbedienstete bei Unfällen während einer Dienstfahrt erleiden, reguliert die Unfallkasse Berlin als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.