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Gesetzliche Voraussetzungen für die Nutzung eines der Dienstfahrzeuge

  • Gültiger Führerschein Klasse B und höher ( (Besitz der Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren).
  • Fahrtüchtigkeit (kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss).
  • Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.

Sorgfältiger Umgang mit dem Fahrzeug:

  • Fahrzeug sauber und ordentlich halten.
  • Keinen Müll im Fahrzeug hinterlassen.
  • Rauchen ist im Fahrzeug verboten. 
  • Nicht im Fahrzeug Essen, wenn dadurch Verschmutzungen entstehen.
  • Das zulässige Gewicht der Zuladung beachten. 

Sicherheitsregeln:

  • Ladung ordnungsgemäß sichern (vor allem bei Tiertransporten!).
  • Bei Tiertransporten ist die Nutzung eines Transportkäfig.
  • Bei gewerblichen Tiertransporten ist die behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Zum Telefonieren während der Fahrt eine Freisprecheinrichtung nutzen.
  • Organisches Material, Flüssigkeiten und Schüttgut ist grundsätzlich in verschlossenen Behältern zu transportieren

Vor und nach der Fahrt:

  • Fahrzeug nach der Nutzung ordnungsgemäß abstellen und abschließen
  • Schlüssel sicher aufbewahren bzw. zurückgeben
  • Neue Schäden oder technische Mängel sofort melden.
Voraussetzung für die Ausleihe ist die Kenntnisnahme und Anerkennung des Rundschreibens H01/2013. Zudem ist diese Nutzungsvereinbarung vor Fahrtantritt zu unterschreiben.