Gesetzliche Voraussetzungen für die Nutzung eines der Dienstfahrzeuge
- Gültiger Führerschein Klasse B und höher ( (Besitz der Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren).
- Fahrtüchtigkeit (kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss).
- Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Sorgfältiger Umgang mit dem Fahrzeug:
- Fahrzeug sauber und ordentlich halten.
- Keinen Müll im Fahrzeug hinterlassen.
- Rauchen ist im Fahrzeug verboten.
- Nicht im Fahrzeug Essen, wenn dadurch Verschmutzungen entstehen.
- Das zulässige Gewicht der Zuladung beachten.
Sicherheitsregeln:
- Ladung ordnungsgemäß sichern (vor allem bei Tiertransporten!).
- Bei Tiertransporten ist die Nutzung eines Transportkäfig.
- Bei gewerblichen Tiertransporten ist die behördliche Genehmigung erforderlich.
- Zum Telefonieren während der Fahrt eine Freisprecheinrichtung nutzen.
- Organisches Material, Flüssigkeiten und Schüttgut ist grundsätzlich in verschlossenen Behältern zu transportieren
Vor und nach der Fahrt:
- Fahrzeug nach der Nutzung ordnungsgemäß abstellen und abschließen
- Schlüssel sicher aufbewahren bzw. zurückgeben
- Neue Schäden oder technische Mängel sofort melden.
Voraussetzung für die Ausleihe ist die Kenntnisnahme und Anerkennung des Rundschreibens H01/2013. Zudem ist diese Nutzungsvereinbarung vor Fahrtantritt zu unterschreiben.