Studium
...und habe eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Hierzu gehören Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eine deutsche oder eine ausländische Hochschulreife erworben haben und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die eine deutsche Hochschulreife erworben haben. Weitere Informationen dazu siehe Punkt 2 der FAQ.
…und bin Bewerber, der zulassungsrechtlich deutschen Bewerbern gleichgestellt ist
Ausländische Bewerber, die deutschen Bewerbern gleichgestellt sind, müssen sich bei hochschulstart.de für ihr gewünschtes Studienangebot bewerben -> siehe oben.
Zulassungsrechtlich den Bewerbern mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt sind:
- Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen.
- Bildungsinländer, d. h. jene Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Informationen dazu siehe Punkt 2 der FAQ
…und habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (und gehöre nicht zu Punkt 1 und 2)
- Ausländische Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulreife, die sich an der Freien Universität Berlin bewerben wollen, schicken ihre Bewerbung an uni-assist. Dort wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Voraussetzungen entspricht. Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin.
Informationen dazu siehe auch Punkt 3 der FAQ.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der zentralen Informationsseite für Studium und Zulassung der Freien Universität unter:
http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bewerbung/index.html
Bewerber mit einer deutschen Hochschulberechtigung und Bewerber, die zulassungsrechtlich deutschen Bewerbern gleichgestellt sind, müssen sich bei hochschulstart.de für das Veterinärmedizinstudium in Berlin bewerben.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Studienplatzvergabe?
Nach Abzug von insgesamt 10 % der Studienplätze für besondere Bewerbergruppen (ausländische, nicht Deutschen gleichgestellte Bewerber; Härtefälle; Zweitstudienbewerber), werden die verbleibenden Studienplätze von der SfH (Stiftung für Hochschulzulassung; hochschulstart.de) wie folgt vergeben:
- 20%: an die Abiturbesten
- 60%: in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH)
- 10%: zuerst an bevorzugt zuzulassende Bewerber, die übrigen Plätze nach Wartezeit
Hochschulstart.de führt im Auftrag der Freien Universität Berlin eine Vorauswahl durch, um die Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) festzustellen.
In der folgenden Tabelle sind die für das kommende Semester von der Freien Universität Berlin festgelegten Kriterien für die Vorauswahl sowie die Auswahlmaßstäbe des Auswahlverfahrens der Hochschule aufgeführt:
Vorauswahl | AdH |
---|---|
Note: bis 2,5 Ortspräferenz: 1. Keine Zulassung zum Sommersemester |
Abiturnote; Test; die Schulfächer Biologie, Chemie, Physik, sofern diese durchgängig in den letzten vier Schulhalbjahren belegt und in jedem Halbjahr mit mindestens fünf Punkten bewertet wurden |
Nähere Informationen zum hochschuleigenen Auswahlverfahren des Fachbereiches Veterinärmedizin der Freien Universität (60% der zu vergebenen Studienplätze)
Studienplatzbewerber/innen, die uns von der SfH für das Auswahlverfahren des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin genannt worden sind, erhalten eine Einladung zu der Durchführung eines Studierfähigkeitstests in Berlin. Entsprechend der Satzung zur Regelung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen (pdf-Datei) im Fach Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin erfolgt die Auswahl nach dem Grad der Hochschulqualifikation (die Abiturnote hat den maßgeblichen Einfluss), dem Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests und einer erfolgreich abgeschlossenen und studienrelevanten Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer.
Der schriftliche Auswahltesttest findet voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte statt.
Die Einladungen, mit den genauen Informationen zu Termin, Uhrzeit und mitzubringenden Unterlagen werden Anfang August von unserer Hochschule direkt versandt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Terminvorgaben der SfH eine Einladungsfrist von 7 Tagen gilt.
Test und Profil
Der Test ist ein Auswahlverfahren, bestehend aus einem online-Fragebogen mit 180 Fragen, den Sie an einem Rechner per Mausklick bearbeiten. Er besteht aus zwei Teilen: einem Fragebogen zu Persönlichkeitsmerkmalen und einem Fragebogen zu Ihren Interessen und Neigungen. Das Ausfüllen im Multiple-Choice-Verfahren dauert ca. 30 Minuten.
Der vorliegende Test wurde von tierärztlichen Experten gemeinsam mit professionellen Begabungsanalytikern entwickelt. Bei dem Verfahren, das den Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei der berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (DIN 33430) entspricht, handelt es sich nicht um einen Wissens- oder Intelligenztest, der eine Vorbereitung notwendig oder sinnvoll macht. Ihre Testergebnisse werden mit Anforderungs- /Referenzprofilen, die von veterinärmedizinischen Experten aus den verschiedenen tierärztlichen Berufsgruppen erstellt worden sind, verglichen.
Die Übereinstimmung Ihres Profils mit den Expertenprofilen dient neben der Abiturnote und einer evtl. Berufsausbildung (siehe oben) als Grundlage eines Rankings der Bewerber.
Absage, Zusage und Immatrikulation
Sofern man sich über die Zulassungskriterien Abiturbestennote oder Wartezeit beworben hat, erhält man im Laufe des Monats August die Zulassungsbescheide von der SfH bzw. die Absagen.
Wenn man am hochschulinternen Auswahlverfahren teilgenommen hat, kann sich die Versendung der Zulassungsbescheide oder Absagen bis in den Monat September hineinziehen.
Im Fall einer Zulassung erhält man dann ebenfalls Post direkt von der FU mit den Angaben zur Immatrikulation. Hier sind alle Informationen zur Immatrikulation (bis wann, wo, welche Unterlagen benötigt werden etc.) enthalten.
Rechtliche Grundlage: Satzung zur Regelung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen
(PDF-Datei)
Bitte klären Sie zuerst, ob Sie evtl. ein Bewerber sind, der zulassungsrechtlich deutschen Bewerbern gleichgestellt ist. Siehe hier.
Falls dies nicht der Fall ist, gilt für Sie Folgendes:
Ausländische Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulreife, die sich an der Freien Universität Berlin bewerben wollen, schicken ihre Bewerbung an uni-assist. Dort wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Voraussetzungen entspricht. Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin. Für die Vorprüfung einer Bewerbung durch uni-assist ist ein Entgelt zu zahlen. Ihre Bewerbung wird bei uni-assist erst bearbeitet, nachdem das Entgelt eingezahlt wurde. Um die Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, fügen Sie darum bitte Ihrer Bewerbung einen Beleg über die Einzahlung oder Überweisung des Entgeltes auf das Konto von uni-assist bei. (Informationen: www.uni-assist.de).
Mit Ihrer Bewerbung zum Studium der Veterinärmedizin zum ersten Semester müssen Sie ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen z.B. durch folgende Zeugnisse (via uni-assist) nachweisen:
-
TestDaF Niveau 3 in jeder der vier Teilprüfungen
-
Niveau B2 GER (Mittelstufe II)
-
Mittelstufe II
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Freien Universität
http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bewerbung/zulassung/zulassung-nicht-eu.html
Beratung für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Freie Universität Berlin
Bewerbung und Immatrikulation International
Iltisstrasse 1 (U-Bahn U3 bis Dahlem Dorf)
14195 Berlin
Tel.: (0049 30) 838-70000 (Info-Service)
E-Mail: info-service@fu-berlin.de
Öffnungszeiten: Info-Service
Informationen für Studienwechsler und Quereinsteiger
Die seit dem 1.10.2006 gültige Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) bringt Änderungen mit sich, die auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auswirkungen haben. Gemäß § 65 der TAppV werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise angerechnet
- Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums an einer Universität,
- Zeiten eines im Ausland zeitweilig betriebenen veterinärmedizinischen Studiums.
Nach § 66 der TAppV entscheidet seit dem 1.10.2006 über die Anerkennung die Universität des Landes, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin
- für das Studium der Veterinärmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist oder
- einen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung für das Studium der Veterinärmedizin gestellt hat. Dies hat zur Folge, dass Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten ab dem 1.10.2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt werden.
Beachten Sie somit bitte die im Folgenden aufgeführten Informationen.
A. Studienwechsler aus den Bereichen Biologie, Biophysik, Human- und Zahnmedizin, Agrarwissenschaft oder ähnlicher Studienfächer
-
Anrechnung von Studienleistungen (Scheine) oder Prüfungsleistungen
In Abhängigkeit von dem Studienverlauf und den jeweiligen Studieninhalten können Scheine und Prüfungen in den Fächern Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen, Zoologie, Physik und organische und anorganische Chemie anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt jedoch ausschließlich im Rahmen eines Zulassungsverfahrens an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass ein Anerkennungsantrag erst gestellt werden kann, wenn die Immatrikulation zum 1. Semester an der Freien Universität Berlin erfolgt ist. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung im Fachbereich Veterinärmedizin (Prüfungsausschuss) -
Einstufungen in höhere Fachsemester
Einstufungen in höhere Fachsemester sind für Studienwechsler aus den genannten Studienfächern nicht möglich, da spezifische Lehrveranstaltungen, darunter auch scheinpflichtige Lehrveranstaltungen, der Tiermedizin im 1. und 2. Semester gelehrt werden. Eine Bewerbung ist somit nur für das erste Semester möglich. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Freien Universität Berlin über die Bewerbung zum 1. Fachsemester.
B. Studienwechsler aus anderen in- und ausländischen veterinärmedizinischen Bildungsstätten
- Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten werden ab dem 1.10.2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Zulassung an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass Sie zunächst einen Zulassungsantrag für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen müssen. Einzelanerkennungen von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben.
-
Eine Zulassung ist nur möglich für das Fachsemester, das zeitgleich mit dem laufenden Semester erfolgt. Das heißt, im Sommersemester ist nur eine Zulassung für das 2., 4., 6.und 8. Semester, im Wintersemester nur für das 3., 5., 7. und 9. Semester möglich.
- Online-Bewerbung (Sie können sich ausschließlich über die Online-Bewerbung bewerben, bitte schicken Sie uns im Vorfeld keine weiteren Unterlagen zu!)
- Informationen zum Studienplatztausch
C. Studierende im Eruasmus-Programm
Absolventen des Erasmus-Programms beantragen die Gleichwertigkeit Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Prüfung unter schriftlicher Vorlage einer vollständigen Aufstellung Ihrer Leistungen und ihrer Studien- und Prüfungsunterlagen. Die Anträge können als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Die Formulare und weitere Informationen zum Erasmus –Studium finden Sie hier:
http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/index.html
Studierende im physiologischen Praktikum, Modul: EKG beim Hund
Bildquelle: Bernd Anders, Institut für Veterinär-Physiologie
Das Curriculum - Der Studienverlauf in Kürze
Die tierärztliche Ausbildung umfasst insgesamt 5.020 Stunden und besteht aus dem wissenschaftlich-theoretischen (3.850 Stunden) und dem praktischen Studienteil (1.170 Stunden). Das Studium wird in das Grundstudium („Vorklinik“, 2 Jahre) und das Hauptstudium („Klinik“, 3,5 Jahre) gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt 5,5 Jahre.
Der praktische Studienteil besteht aus den folgenden Pflichtpraktika: 70 Stunden in mind. 2 Wochen über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung, 150 Stunden in mind. 4 Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik („kleines kuratives Praktikum“), 75 Stunden in mind. 2 Wochen in der Hygienekontrolle und Lebensmittel-überwachung, 100 Stunden in mind. 3 Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, 75 Stunden in mind. 2 Wochen im öffentlichen Veterinärwesen sowie 700 Stunden in mind. 16 Wochen in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlichen Leitung stehenden Tierklinik oder ein Wahlpraktikum („großes kuratives Praktikum“).
Das 5. Studienjahr wird als "Praktisches Jahr" durchgeführt, in dem die Studierenden neben ihren Pflichtpraktika durch die Kliniken, die Fleischhygiene und die Pathologie des Fachbereichs rotieren. Das 11. Semester ist das Examenssemester.
Für jedes Semester werden rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltungen Stundenpläne herausgegeben, in denen die wöchentlichen Vorlesungen, Übungen und Seminare sowie die Veranstaltungsorte aufgeschlüsselt sind. Diese sind auch per Internet erhältlich unter http://www.vetmed.fu-berlin.de/studium/plaene/index.html. Über weitere optionale Veranstaltungen informiert das Online-Vorlesungsverzeichnis der Freien Universität Berlin, ebenfalls unter http://www.vetmed.fu-berlin.de/studium/plaene/index.html. Kursübersichten und aktuelle Informationen zu der Studienorganisation finden Sie auf der Lernplattform Blackboard im Bereich „Kursübersichten Veterinärmedizin“. Weitere Informationen zum Studium sind der tierärztlichen Approbationsverordnung (TappV) zu entnehmen.
Im Laufe des Studiums kommen mehrere Prüfungsabschnitte auf Sie zu:
A. Tierärztliche Vorprüfung | |
---|---|
Naturwissenschaftlicher Abschnitt nach dem 2. Semester |
|
Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen |
mündlich |
Chemie |
mündlich |
Physik einschl. Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes |
mündlich |
Zoologie |
mündlich |
Anatomisch-physiologischer Abschnitt nach dem 4. Semester |
|
nach dem 3. Semester |
|
Biochemie |
mündlich |
Tierzucht und Genetik einschl. Tierbeurteilung |
schriftlich |
nach dem 4. Semester |
|
Anatomie |
praktisch / mündlich |
Histologie und Embryologie |
praktisch / mündlich |
Physiologie |
schriftlich |
B. Tierärztliche Prüfung | |
während oder nach dem 5. Semester |
|
Klinische Propädeutik |
praktisch / mündlich |
Tierernährung |
mündlich |
Tierhaltung und Tierhygiene |
mündlich |
Tierschutz und Ethologie |
schriftlich |
nach dem 6. Semester |
|
Parasitologie |
praktisch / mündlich |
Pharmakologie und Toxikologie |
mündlich |
nach dem 7. Semester |
|
Arznei- und Betäubungsmittelrecht |
praktisch / mündlich |
Bakteriologie und Mykologie – (zusätzlich Leistungskontrollen im 5. und 6. Semester) |
mündlich |
Radiologie |
mündlich |
Virologie |
mündlich |
nach dem 8. Semester |
|
Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie |
mündlich |
im 5. oder 6. Studienjahr |
|
Allg. und spez. pathologische Anatomie und Histologie |
praktisch / mündlich / schriftlich |
Chirurgie und Anästhesiologie |
praktisch / mündlich |
Fleischhygiene (zusätzlich studienbegleitende Leistungskontrolle im 8. Semester) |
praktisch / mündlich |
Geflügelkrankheiten |
praktisch / mündlich |
Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht |
mündlich |
Innere Medizin |
praktisch / mündlich |
Lebensmittelkunde einschl. Lebensmittelhygiene |
praktisch / mündlich |
Milchkunde |
praktisch / mündlich |
Reproduktionsmedizin |
praktisch / mündlich |
Stundenpläne
Stundenpläne gibt es in jedem Semester neu. Grundsätzlich bleiben diese von Jahr zu Jahr relativ gleich, aber manchmal kommt es doch zu Änderungen. Unter folgendem Link kann man sich exemplarisch die Stundenpläne vergangener Semester sowie des aktuellen Semesters anschauen:
Berlin ist an Attraktivität kaum zu überbieten – nicht nur wegen des Studiums der Tiermedizin, sondern auch als Hauptstadt. Berlin bietet einen einmaligen und faszinierenden Mix an Architektur, Kultur, Sport und Geschichte.
Die Stadt ist sehr vielfältig und jeder Stadtteil hat seinen ganz eigenen Charakter. Nur ein paar U-Bahnstationen weiter taucht man mitunter in eine komplett andere Welt ein, die es sich lohnt zu entdecken - auch wenn dafür aufgrund des Studiums wenig Zeit bleibt. Wenn doch mal etwas Freizeit bleibt, findet sich immer eine Möglichkeit sich diese zu vertreiben. In Berlin findet jeder etwas nach seinem Geschmack – dank einer unendlichen Anzahl an Museen, Galerien, Ausstellungen, Konzerten, Theater, Kinos, Clubs, Sportmöglichkeiten etc. hat man die Qual der Wahl. Berlins immer noch relativ moderate Preise im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten, regelmäßige Aktionen (z.B. bieten viele Museen einmal im Monat einen kostenfreien Eintritt) und der Studentenausweis bzw. die damit verbundenen Rabatte machen es möglich, dass sich auch Studenten mit chronischem Geldmangel ein bisschen Freizeitspaß gönnen können. Außerdem ist Berlin was die öffentlichen Verkehrsmittel angeht wirklich sehr gut ausgestattet und alles ist problemlos zu erreichen. Wenn man nicht allzu weit von der Uni weg wohnt, lohnt es sich durchaus ein Fahrrad anzuschaffen. Gerade der Campus in Düppel ist in dem grünen, ruhigen Stadtteil Zehlendorf gelegen und eine Fahrradtour nach der Uni pustet einem den rauchenden Kopf ordentlich durch!
Die FU Berlin ist eine von 5 Einrichtungen in Deutschland, an der Veterinärmedizin studiert werden kann. Die veterinärmedizinische Fakultät blickt auf eine über 300-jährige Geschichte zurück und ist damit neben der Charité die älteste akademische Bildungsstätte Berlins. Sie zählt zu den deutschen Hochschulen, die in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder in allen drei Förderlinien erfolgreich abgeschnitten haben und deren Exzellenz-Zukunftskonzepte gefördert werden.
Der Fachbereich Veterinärmedizin wartet mit einer großen Anzahl an Instituten auf, die die Vielfältigkeit des Studiums verdeutlichen: 20 Institute / Kliniken mit eigenen Disziplinen bemühen sich um die Ausbildung der Studenten. Tierschutz, Lebensmittelsicherheit, öffentliches Veterinärwesen, Nutztierkrankheiten, Tierernährung, Anatomie, Immunologie und Molekularbiologie (Gentechnik), Mikrobiologie, Kleintiermedizin und Pathologie sind einige Beispiele. An den Kliniken und Instituten kommen modernste Techniken der Tiermedizin zum Einsatz und auch bei der Vermittlung der Lerninhalte wird großer Wert auf innovative Lehrmethoden gelegt, die den Studenten das Erwerben von Wissen erleichtern sollen.
Die Freie Universität (hier Campus Dahlem) liegt im grünen Bezirk Zehlendorf
Bildquelle: Reinhard Görner, Pressestelle Freie Universität
Hier lohnt es sich rechtzeitig ans Werk zu gehen und sobald man die Zusage für den Studienplatz hat, sich auf intensive Wohnungssuche zu begeben. Über die Möglichkeiten (z.B. welche Stadtviertel in Frage kommen oder wie hoch das Preisniveau liegt etc.) sollte man sich schon früh informieren.
Günstig gelegene Stadtviertel (für alle, die sich in Berlin noch nicht auskennen) in der Nähe des Campus Düppel und Campus Dahlem:
Berlin Dahlem (Campus Dahlem)
Berlin Steglitz
Berlin Zehlendorf (Campus Düppel)
Berlin Charlottenburg/Wilmersdorf
Berlin Mitte
Berlin Tempelhof/ Schöneberg
Berlin Spandau
Am besten sollte man aber immer auch ein Auge auf die Verbindung zur Universität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn, U-Bahn, Bus, Tram) haben.
Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Universität?
Campus Dahlem: | U3 bis Podbielskiallee U3 bis Dahlem Dorf (für Chemie/Physik) |
Campus Düppel: | S1 bis Mexikoplatz (ab da 10 min. Fußweg) U3 bis Krumme Lanke, ab da mit dem Bus 118/622 (112) |
Am besten einfach unter www.bvg.de nach der Verkehrsanbindung schauen.
Jeder an der FU eingeschriebene Student erhält zu Beginn seines Studiums einen Bogen mit Immatrikulationsbescheinigungen, an dem sich beigefügt auch der Studentenausweis für das jeweilige Semester befindet. Mit diesem kann man kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Der Preis für die Nutzung ist schon in den Studiengebühren miteinbegriffen.
Die Möglichkeiten für die „eigenen 4 Wände“ in Berlin sind vielfältig, hier ein kleiner Überblick:
-
Studentenwerk
Das Studentenwerk Berlin bietet diverse Möglichkeiten von günstigen Zimmern in Wohnheimen, über WG-Zimmer oder eigene Apartments.
-
Privater Wohnungsmarkt
Der einfachste Weg ist es, sich direkt auf dem privaten Wohnungsmarkt um ein Zimmer oder eine Wohnung zu bemühen. Viele Berliner Studierende leben in Wohngemeinschaften (WG), und es gibt ein relativ großes Angebot an Zimmern. Diese Angebote lassen sich in Wohnungsbörsen im Internet finden, in verschiedenen Stadtmagazinen oder an den Schwarzen Brettern überall in der Universität.
Die Monatsmieten auf dem Wohnungsmarkt liegen derzeitig bei ca. 250 Euro (warm) aufwärts. Zimmer in Wohngemeinschaften können günstiger sein. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird in der Regel eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten verlangt. Manchmal werden auch Provisionen oder Abstandszahlungen für Möbel gefordert. Demnach empfiehlt es sich, genügend Bargeld mitzubringen. Die Kaution wird bei Beendigung des Mietvertrags zurückgezahlt, vorausgesetzt in der Wohnung wurde nichts beschädigt.
Hier ein paar hilfreiche Links:
-
Kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit
Wer bei der Ankunft in Berlin noch kein Zimmer oder keine Wohnung hat, kann für die ersten Tage eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit in einem Jugendgästehaus, einer Jugendherberge oder einem Backpacker-Hostel finden.
-
Weitere Lösungen
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eine eigene WG zu gründen. Dies läuft meistens über einen Hauptmieter und einen (oder mehrere) Untermieter. Allerdings sollte dieser Schritt unbedingt mit dem Eigentümer der Wohnung abgeklärt werden. Vorteil davon: Man ist relativ flexibel in der Wahl der Mitbewohner und man findet junge Leute, die ebenfalls neu in der Stadt oder an der Uni sind und der Mietanteil jedes/r Einzelnen kann günstiger sein, als im Studentenwohnheim.
Tabelle 1: Studierende der Fachrichtung Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin
Semester |
Immatrikulierte Studierende |
||||||
gesamt |
davon Deutsche |
davon Ausländer |
davon Studienanfänger* |
||||
Anzahl |
Frauen-anteil |
Anzahl |
Frauen-anteil |
Anzahl |
Frauen- |
||
WS 2011/ 2012 |
1055 |
991 |
89% |
64 |
77% |
184 |
85%
|
SS 2011 |
916 |
867 |
89% |
49 |
73% |
- |
- |
WS 2010/ 2011 |
1037 |
986 |
89% |
51 |
69% |
175 |
87% |
SS 2010 |
921 |
878 |
97% |
43 |
74% |
- |
- |
* Zulassung nur zum Wintersemester möglich
Tabelle 2: Von Studierenden abgelegte Staatsprüfung
Jahr |
gesamt |
Frauen-anteil |
2011 |
|
|
2010 |
159 |
90% |
Der Fachbereich Veterinärmedizin unterstützt und begleitet im Rahmen seines Förderprogrammes „vetmed4family“ die studierenden Eltern beim Spagat zwischen Hörsaal und Kinderzimmer, zwischen Lernen und Kinderbetreuung, Studium und Familie.
Der Internetauftritt von „vetmed4family“ wird gerade erstellt. Bei aktuellen Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro:
www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/zentrale/verwaltung/studienbuero
Weitere Hilfe bietet das Familienbüro der Freien Universität:
www.fu-berlin.de/sites/familienbuero/studium_mit_kind
Das Familienbüro der FU unterstützt Frauen und Männer, die sich für ein Studium mit Kind entschieden haben und setzt sich dafür ein, dass familienfreundliche Studienbedingungen an der Freien Universität kontinuierlich verbessert werden. Dazu gehören Kinderbetreuung, Erleichterungen der Studienorganisation etwa in Form von bevorzugter Seminarplatzvergabe, E-Learning-Angebote auch für schwangere und stillende Studentinnen in Laborfächern. Darüber hinaus gewährleisten Lehrveranstaltungen, deren Beginn und Ende nicht über Kitaöffnungszeiten hinausgehen, eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Familie ebenso wie die Möglichkeit, auch während einer Beurlaubung Lehrveranstaltungen besuchen und Leistungsnachweise erwerben zu können.
OP-Erfahrung kann man auch im Ausland sammeln
Bildquelle: Uwe Leinen, Klinik und Poliklinik für Kleine Haustiere
Prinzipiell ist es möglich, ein oder mehrere Praktika im Ausland zu absolvieren.
Die Anerkennung des Praktikums erfolgt problemlos, wenn das Praktikum den Anforderungen der TappV entspricht.
Auskünfte zur Studienplanung im Ausland bzw. nach Rückkehr an die Freie Universität durch:
Studienbüro
E-mail: studienbuero@vetmed.fu-berlin.de
Tel.: 030 838 62429
Fax: 030 838 62431
Zu den Pflichtpraktika gehört auch das Praktikum in der Lebensmittelhygiene.
Bildquelle: István Dávid, Fachbereich Veterinärmedizin
Hier gilt, solange das Praktikum der TappV entspricht, wird es auch anerkannt.
Ganz wichtig dabei ist, dass nur Praktika anerkannt werden, die nach Aufnahme des Studiums absolviert werden. Zwar ist immer sinnvoll, vorher so viele Praktika wie möglich zu absolvieren, aber alles was vor Studienbeginn gemacht wurde, wird als eines der Pflichtpraktika nicht anerkannt, die laut TappV absolviert werden müssen.
Gründe für ein Urlaubssemester sind vielfältig, manche brauchen einfach mal eine Luftveränderung
Bildquelle: Uwe Leinen , Klinik und Poliklinik für Kleine Haustiere
Auf Antrag im Immatrikulationsbüro können Studierende aus triftigen Gründen das Studium durch ein oder mehrere Urlaubssemester unterbrechen. Urlaubssemester werden nicht auf die reguläre Studienzeit angerechnet. Während eines Urlaubssemesters ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen möglich. Prüfungen können ebenso abgelegt werden. Die Prüfungstermine werden in der Regel nur innerhalb der Zeiträume der regulär ablaufenden Prüfungen vergeben. Es ist zu beachten, dass Urlaubssemester die Zeitvorgaben zur Anmeldung und zum Ablegen von Prüfungen nicht unterbrechen. Ausnahmen bedürfen eines schriftlichen Antrages an das Prüfungsamt. Darin ist der Antrag nachvollziehbar zu begründen, und es ist ein Zeitplan als Vorschlag für den weiteren Ablauf der fehlenden Prüfungen zu formulieren.
Zuständig für die Beantragung und Entscheidung über Urlaubssemester ist Info-Service der Info-Service der Allgemeinen Studienberatung der Freien Universität Berlin.
Retrieverdame Emma – an Ihr darf der tierärztliche Nachwuchs Erste Hilfe üben -„Erste Hilfe“ im Studium liefert dagegen das Studienbüro.
Bildquelle: Luisa Kegel, Veterinärmedizinische Bibliothek
Die Studienfachberatung ist zuständig für alle an der Freien Universität Berlin immatrikulierten Studierenden der Veterinärmedizin.
Unser Aufgabenkreis umfasst z.B.:
- Informationen zur Organisation des Studiums, den Prüfungsanforderungen und den Teilnahmevoraussetzungen an Lehrveranstaltungen.
- Beratung zur weiteren Organisation des Studiums nach Abwesenheit/Urlaubssemester.
Nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Probleme, Sorgen im Zusammenhang mit Ihrem Studium der Veterinärmedizin an der FU Berlin haben. Wir werden Ihnen nach Kräften helfen oder Sie an entsprechende Einrichtungen oder Personen verweisen, die Ihnen kompetent weiterhelfen können.
Für Beratungen im Vorfeld des Studiums und die allgemeine Studienberatung ist die zentrale Studienberatung der FU Berlin zuständig.
Ansprechpartner
- Mitarbeiter der Studienfachberatung des Fachbereichs Veterinärmedizin
Zuständig für im Studienfach Veterinärmedizin an der Freien Universität immatrikulierte Studenten und deren Fragen. - Studienberatung für "Tierzucht" und "Landwirtschaftliches Praktikum"
Zuständig für Fragen zu den Lehrveranstaltungen "Tierzucht" und "Landwirtschaftliches Praktikum". - Studienberatung der Freien Universität Berlin
Zuständig für Beratungen im Vorfeld des Studium und für allgemeine Fragen zum Studium.
Wenn Sie weitere unabhängige Hilfe benötigen können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:
Während des Studiums ist Aufmerksamkeit gefragt, sonst wird es schwierig bei den Prüfungen…
Bildquelle: Alexandra Otte, Institut für Veterinär-Physiologie
A) Prüfungen
1) Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)
Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer
- Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
- Chemie,
- Zoologie und
- Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.
2) Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)
Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
- Anatomie,
- Histologie und Embryologie,
- Physiologie,
- Biochemie und
- Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.
3) Tierärztliche Prüfung
Die Tierärztliche Prüfung umfasst die Prüfungen in den Fächern:
- Tierhaltung und Tierhygiene (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 5. Semester)
- Tierschutz und Ethologie (im Laufe des 5. Semesters)
- Tierernährung (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 5. Semester)
- Klinische Propädeutik (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 5. Semester)
- Virologie (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester)
- Bakteriologie und Mykologie (2 Teilabschnitte: studienbegleitende Leistungskontrollen im 5. und 6. Semester, Abschlussprüfung in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester)
- Parasitologie (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 6. Semester)
- Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 8. Semester)
- Pharmakologie und Toxikologie (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 6. Semester)
- Arznei- und Betäubungsmittelrecht (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester)
- Geflügelkrankheiten (im 11. Semester)
- Radiologie (in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester)
- Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie (3 Teilabschnitte: studienbegleitende Leistungskontrollen im 5. Semester, 1 Teilprüfung in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 8. Semester, 1 Teilprüfung während der klinischen Rotation im 9./10. Semester)
- Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene (im 11. Semester)
- Fleischhygiene (2 Teilabschnitte: studienbegleitende Leistungskontrollen im 8. Semester, Abschlussprüfung im 11. Semester)
- Milchkunde (im 11. Semester)
- Reproduktionsmedizin (im 11. Semester)
- Innere Medizin (im 11. Semester)
- Chirurgie und Anästhesiologie (im 11. Semester)
- Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht (im 11. Semester)
B) Anmeldung
Für alle Prüfungen muss man sich rechtzeitig beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGESO) anmelden. Informationen zu den Anmeldefristen für die jeweiligen Prüfungen sowie alle einzureichenden Unterlagen sind auf der Homepage des LAGESO zu finden.
AnsprechpartnerInnen, Kontaktdaten und die Adresse des LAGESOs finden Sie hier.
Weiterführender Link mit Informationen zu den Prüfungen sowie Sprechstunden:
Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin
C) Ansprechpartner im Prüfungsausschuss am Fachbereich Veterinärmedizin
Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung und die tierärztliche Prüfung finden sie hier:
Orientierung im Rechtsdschungel ist nicht immer leicht.
Bildquelle: David Ausserhofer, Pressestelle der Freien Universität
Folgende Quellen dienen als rechtliche Grundlagen des Studiums der Veterinärmedizin.
Die internen Quellen sind spezifisch für das Studium der Veterinärmedizin an der Freien Universität. Externe Quellen sind Rechtsgrundlagen des Landes Berlin - bzw. des Bundes.
Interne Quellen
- Ergänzende Prüfungsordnung für die tierärztliche Vorprüfung und Prüfung
- Amtsblatt 37/2010
Ergänzende Prüfungs- und Studienordnung vom August 2010; Amtsblatt 37/2010 - Amtsblatt 01/2012
Ergänzende Prüfungs- und Studienordnung vom Dezember 2011; Amtsblatt 01/2012 - Studienordnung für das Studienfach Veterinärmedizin an der Freien Universität Berlin in der Fassung vom 27.02.2007
- Satzung zur Regelung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen
Externe Quellen
- Berliner Hochschulgesetz*
Gesetz vom 13.02.2003 in der Fassung vom 06.07.2006 - Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
Gilt ab 01.10.2006. V v 27.07.2006 BGBl. I 1827
Ein Studium im Ausland erfordert viel Organisation…
Bildquelle: Anja Matys, Institut für Veterinär-Biochemie
Einreise & Aufenthalt
Wer einen Studienaufenthalt an der Freien Universität anstrebt, sollte schon vor der Anreise gut vorbereitet sein. Werden alle erforderlichen Papiere mitgebracht, sind die Formalitäten vor Ort rasch erledigt.
Damit der Einstieg ins Studium leichter gelingt, können sich Austauschstudierende schon vor ihrer Ankunft in Berlin im Internet-Portal Distributed Campus über Studienbedingungen und das Leben in Berlin informieren.
Visum
Alle ausländischen Studierenden (ausgenommen Staatsangehörige folgender Länder: EU-/ EWR-Länder sowie Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz oder USA), benötigen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme eines Studiums ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum erteilen die deutschen Auslandsvertretungen der entsprechenden Herkunftsländer. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen erteilen die Deutschen Botschaften der jeweiligen Länder.
Das Einreisevisum bedarf der Zustimmung der Berliner Ausländerbehörde, die nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise die nötige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt. Jede Änderung dieses Aufenthaltszwecks, z.B. durch Studiengang-, Fach- oder Hochschulwechsel, erfordert einen neuen Antrag bei der Ausländerbehörde.
Wer nach Berlin kommen möchte, um hier den Aufnahmetest für das Studienkolleg oder die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abzulegen, kann ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Sprachkursvisa werden nur für die Dauer des Sprachkurses ausgestellt und können ebenso wie Touristenvisa nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Studierende aus EU-Ländern, Island, Liechtenstein und aus Norwegen müssen keine Aufenthaltserlaubnis bei der Berliner Ausländerbehörde beantragen. Sie benötigen eine Freizügigkeitsbescheinigung, die sie beim Bürgeramt erhalten.
Alle anderen ausländischen Studierenden müssen innerhalb eines Monats oder vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis wird benötigt:
- das Antragsformular
- einen gültigen Pass, (Gültigkeitsdauer mindestens sechs Monate, besser ein Jahr) mit Visum,
- die Meldebestätigung des Bürgeramtes (Kopie)
- einen Krankenversicherungsnachweis (Kopie)
- einen Finanzierungsnachweis (z.B. Stipendienbescheid) (Kopie)
- die Immatrikulationsbescheinigung/ Studierendenausweis der Freien Universität Berlin
- zwei biometrie-taugliche Passfotos
Die Unterlagen müssen der Ausländerbehörde des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) übergeben werden. Die Ausländerbehörde kann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Gebühren bis zu einer Höhe von 80 Euro verlangen.
Es gilt zu beachten, dass spätestens zwei Wochen nachdem in Berlin ein Zimmer oder eine Wohnung bezogen wurde bei der Meldebehörde in einem der Berliner Bürgerämter eine Anmeldung erfolgen muss.
Änderung des Aufenthaltsgrundes
Wer den Studiengang wechseln möchte, muss sich dafür bis zum Ende des dritten Semesters entschieden haben. Ein Studiengangswechsel setzt eine neue Aufenthaltsgenehmigung voraus. Das gilt auch für Studierende, die eine Promotion anstreben, ebenso wie für Programmstudierende, die ein reguläres Studium an der Freien Universität Berlin aufnehmen möchten. Bevor der Aufenthaltsgrund geändert wird, ist es ratsam, sich über sämtliche Konsequenzen und die weiteren Schritte mit der ZE Studienberatung und Psychologische Beratung in Verbindung zu setzen.
Krankenversicherung
Alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation eine Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer des Studiums vorlegen.
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Studierende aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz
Studierende aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz müssen eine Europäische Krankenversicherungskarte vom entsprechenden heimatlichen Versicherungsbüro mitbringen. Diese Krankenversicherung muss dann in Berlin von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkannt werden.
Wichtig ist, dass die Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Studienaufenthaltes gültig ist: für das Wintersemester vom 01.10. bis 31.03., für das Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. und für das gesamte akademische Jahr vom 01.10. bis 30.09. Ohne korrekte Datierung erkennen die Krankenkassen die Versicherung nicht an und eine Immatrikulation kann nicht erfolgen.
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Studierende aus anderen Ländern
Gesetzliche Krankenversicherung
Wer keine private Krankenversicherung aus Deutschland oder dem Heimatland hat und unter 30 Jahre alt ist, muss eine gesetzliche studentische Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie kostet etwa € 80,- pro Monat.
In einigen wenigen Fällen ist der Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. In diesem Fall wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Deutschland empfohlen.
Private Krankenversicherung
Wer eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringt oder eine deutsche private Krankenversicherung hat, muss diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Es folgt eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, eine Befreiungsbescheinigung wird erteilt.
Im Krankheitsfall gelten die Bestimmungen des Krankenversicherungsvertrages aus dem Heimatland bzw. die der privaten Krankenversicherung.
Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht widerrufen werden.
Eröffnung eines Bankkontos
Es empfiehlt sich, möglichst bald nach Ankunft in Berlin ein Girokonto zu eröffnen. In vielen Fällen ist ein Bankkonto sogar unbedingt erforderlich, z. B. zum Überweisen der Miete, wenn ein Zimmer in einem Wohnheim bezogen wird.
Zur Kontoeröffnung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Pass
- Meldebestätigung des Bürgeramtes
- Immatrikulationsbescheinigung, um gewisse Vergünstigungen für Studierende in Anspruch nehmen zu können (z.B.: gebührenfreie Kontoführung)
Falls zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung eine Immatrikulation noch nicht erfolgt ist, kann die Bescheinigung jederzeit bei der Bank nachgereicht werden.
Die studentische Fachschaft ist u.a. die Vertretung der studentischen Interessen. Sie fungiert als Mittler zwischen Studenten und Lehrkörper vertritt z.B. studentische Interessen in verschiedenen Ausschüssen, z.B. Prüfungsausschüssen und Fachbereichsrat. Außerdem werden von der Fachschaft auch verschiedene Events organisiert.
Die Fachschaft trifft sich 2x im Monat Montagnachmittag in Düppel und jeder, egal aus welchem Semester, ist herzlich willkommen an den Treffen teilzunehmen und/oder der Fachschaft beizutreten. Keine Frage ist zu doof und kein Anliegen zu trivial, traut Euch die Fachschaft bei Problemen und Wünschen anzusprechen!
http://www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/sonstige/fachschaft/index.html
Erfolgreiches Arbeiten im Team erfordert Kommunikation
Bildquelle: Uwe Leinen, Klinik und Poliklinik für Kleine Haustiere
Sprachkurse werden an der FU durch das Sprachenzentrum angeboten. Durch ein differenziertes Angebot in Deutsch als Fremdsprache aber auch sehr viele andere Sprachen, ein großes Tandemprogramm und die Organisation von ERASMUS-Studierendenmobilität leistet es einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der Freien Universität.
Hier geht es zur Website:
http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de
Eine weitere Möglichkeit, Sprachkurse zu belegen, ist beim Deutsche Akademischen Außendienst (DAAD):
http://www.daad.de/de/index.html
Außerdem bieten die Volkshochschulen ein gutes und – im Vergleich zu privaten Anbietern – immer noch recht günstiges Angebot an Sprachkursen an:
Nach dem Studium schlägt jeder einen anderen Weg ein - umso spannenderr ist das Wiedersehen mit seinem Kommilitonen. Hier der Examensjahrgang von 1987 beim Semestertreffen am Fachbereich.
Bildquelle: privat
Nach Abschluss des Studiums, also nach Bestehen des Staatsexamens und Erhalt der Approbation gibt es unterschiedliche Wege, die man beruflich eingeschlagen kann.
Man kann sich noch weiter qualifizieren und zusätzliche Abschlüsse erwerben. Mehr Informationen hierzu gibt es unter dem Punkt "Postgraduelles Studium/Weiterbildungsangebote".
Es besteht auch die Möglichkeit zu promovieren, dazu mehr unter "Promovieren und Habilitieren am Fachbereich".
Mit der Approbation kann man aber auch direkt in den Beruf einsteigen, einige Betätigungsfelder werden unter dem Punkt "Der Tierärztliche Beruf" vorgestellt.
Arbeiten während des Studiums kann man z.B. als Studentische Hilfskraft (u.a. an der Langen Nacht der Wissenschaften)
Bildquelle: Christian Laiblin, Dekanat
Arbeiten während des Veterinärmedizinstudiums ist keine wirklich entspannte Sache, da das Studium an sich schon sehr vollgepackt ist und wenig Raum für Freizeit lässt. Aber nicht wenige Studenten sind darauf angewiesen oder wollen sich ein Taschengeld erarbeiten, und es ist durchaus möglich nebenbei arbeiten zu gehen.
Wenn Ihr gerade mit dem Studium anfangt, solltet Ihr erst mal ein paar Wochen verstreichen lassen um zu sehen wie Ihr damit zurechtkommt und wie hoch Euer Zeitaufwand ist, um in den Fächern gut mitzukommen und die Prüfungen, Testate, Lehrgespräche etc. erfolgreich zu bestehen. Da sollte man eine realistische Einschätzung vornehmen und erst dann festlegen wie viel Zeit für einen Job bleibt. Denn das eigentliche Ziel bleibt immer noch das Studium, was in jedem Fall Vorrang haben sollte.
Eine gute Möglichkeit ist es als Studentische Hilfskraft direkt an der FU zu arbeiten. Mehr Informationen dazu gibt es unter der Punkt "Arbeiten am Fachbereich Veterinärmedizin der FU - Arbeiten als studentische Hilfskraft am Fachbereich". Natürlich kann man sich auch an jedem anderen Fachbereich bewerben.
Natürlich bietet das Internet eine große Anzahl von Jobbörsen, in denen man sich nach Teilzeitjobs umschauen kann. Hört Euch doch mal unter Euren Kommilitonen um, ob die ein paar nützliche Tipps oder Empfehlungen haben.
Als Student an einer Berliner Uni kann man auch an allen anderen Berliner Unis arbeiten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Homepage der Unis zu werfen und nach einem Stellenanzeiger Ausschau zu halten.
Leider sind die Semesterferien in unserem Studium keine wirklichen Semesterferien, sondern "nur" vorlesungsfreie Zeit, in der man oft Prüfungen hat oder Praktika absolvieren muss bzw. darf. Sollte es doch mal ein paar Wochen Freizeit zwischen den Semestern geben, so kann man versuchen einen Job für diese Zeit zu ergattern und sich das Semester über frei zu halten.