Die tierärztliche Approbation
Definition Approbation
Approbationsordnungen (von lat. approbatio = Billigung, Genehmigung) regeln in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker ("Bestallung"). Die Approbationsordnungen werden bundeseinheitlich festgelegt. Sie beschreiben die Ausbildung für den jeweiligen Beruf, d.h. Mindestdauer, Ablauf und Pflichtinhalte des Studiums und weiterer notwendiger Ausbildungsabschnitte. Außerdem legen sie die Bedingungen für die staatlichen Prüfungen und andere Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation fest (vgl. Wikipedia).
Approbation in der Tiermedizin
Nach Abschluss des Staatsexamens kann der Prüfling die Approbation beantragen und ist nach Erteilung berechtigt, sich Tierarzt zu nennen und als Tierarzt zu arbeiten.
Hier finden Sie die tierärztliche Approbationsordnung:
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
Laut TAppV:
Der Antrag auf Approbation als Tierärztin oder Tierarzt ist an die zuständige Behörde des Landes zu richten, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin die Tierärztliche Prüfung bestanden hat. Dem Antrag sind beizufügen:
- der Personalausweis oder bei Ausländern oder Ausländerinnen der Reisepass des Antragstellers oder der Antragstellerin,
- eine Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller oder die Antragstellerin ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch und
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf,
- das Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung.
Die Approbationsurkunde wird dem Antragsteller per Post zugestellt.
Achtung:
Erst nach Erhalt der Approbationsurkunde und der damit verbundenen erteilten Approbation ist man zur Ausübung des Tierärztlichen Berufes berechtigt.
Zuständige Behörde
Für Berlin:
Für die Erteilung von Approbationen, Beruferlaubnissen und Erlaubnissen zur Führung einer Berufsbezeichnung für akademische Berufe im Gesundheitswesen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales- Landesprüfungsamt - zuständig.
Auf der Webseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) finden Sie alle weiteren benötigten Informationen und Formulare zum Thema Approbation.