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Versuchstierkundliche Fort- und Weiterbildung

Wer Tierversuche durchführt, muss über die nötigen Fachkenntnisse verfügen!

Laut §3 TierSchVersV muss sichergestellt sein, dass Personen, die Tierversuche an Wirbeltieren durchführen, diese planen oder leiten sich im Hinblick auf die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (siehe Anlage 1 Abschnitt 3) regelmäßig fortbilden.

Als regelmäßige Fortbildung wird bundesweit pro Jahr die Teilnahme an einer relevanten Fortbildungsveranstaltung (ca. 8 Stunden) angesehen. Die entsprechenden Nachweise hierüber sind aufzubewahren und ggf. auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Unser Institut bietet folgende Fortbildungen nach §3 Abs. 2 TierSchVersV:

  • Einweisungen zu neuen Regelungen in Tierschutzgesetz und Tierschutzversuchstierverordnung an der Freien Universität zweimal jährlich (nur auf Deutsch) an. Informationen erhalten Sie unter "Versuchstierkundliche Einweisung für FU Mitarbeiter" und  rechtszeitig über entsprechende Email-Verteiler.

  • Versuchstierkundliche Kurse für Doktorierende und Wissenschaftler/innen, weitere Informationen siehe unter "Versuchstierkundlicher Modulkurs A und B"

  • Beteiligung an der postgradualen Ausbildung in der DRS und in BB3R mit Vorlesungen zum Tierschutz in den Spring Schoolswird auch als Fortbildung nach §3 Abs. 2 TierSchVersV angerechnet.

  • Schon seit mehreren Jahren findet im Wintersemester unser online 3R Seminar statt, weitere Informationen unter "Berlin 3R Open Access Online Seminar".

Links zu  Auswahl an weiteren interessanten und relevanten Fortbildungsveranstaltungen sind unter "Weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten" zu finden.