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Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum

gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV für Studierende der Veterinärmedizin.


Es ist möglich, am Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene ein Praktikum über die Durchführung von Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich (§ 55 – 56 TAppV) (75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen) durchzuführen.

Ebenfalls kann das Wahlpraktikum nach § 60 TAppV am Institut durchgeführt werden. Ein Teil des Praktikums nach § 57 Abs. 2 TAppV von mindestens 75 Stunden innerhalb von zwei Wochen und höchstens 350 Stunden innerhalb von acht Wochen kann abgeleistet werden.

Während dieses Praktikums erhalten Sie unter anderem Einblicke in:

  • Probennahme

  • Vorbereitung der Proben für die mikrobiologische und histologische Untersuchung

  • Qualitative und quantitative mikrobiologische Verfahren

  • Lebensmittelrechtliche Beurteilung und Befunderstellung

  • Arbeitsschutzmaßnahmen im mikrobiologischen Labor

Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.

Anfragen für die kommenden Jahrgänge (wie z. B. für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025) werden immer erst ab dem 01.04. des Vorjahres (in diesem Fall ab dem 01.04.2023) freigegeben. Eine Anmeldung zum Praktikum ist weiterhin erst für Studierende ab dem 6. Semester möglich. Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.


Anmeldung zum Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum

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z.B. FU Berlin

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FAO Reference Centre for Veterinary Public Health
PAC-Campy