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Muster Betreuungsvereinbarung DRS Biomed Sciences

Muster für die schriftliche Betreuungsvereinbarung

gemäß § 6 Abs. 5 Muster einer Ordnung für Promotionsstudien

an der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin

 

Betreuungsvereinbarung

 

zwischen

___________________________________           (Die oder Der Studierende),

 

___________________________________           (Die Betreuerin oder Der Betreuer gemäß

                                                                        der jeweiligen Promotionsordnung –

___________________________________           Betreuerin oder Betreuer sowie die weiteren

                                                                        Mitglieder des Betreuungsteams

___________________________________           (Mentorinnen oder Mentoren)

                                                                       

___________________________________           (Die oder Der Beauftragte des Promotions-

                                                                        studiums – Beauftragte oder Beauftragter).

                                                                       

 

1. [Frau oder Herr: Vorname Name] ist seit dem …semester 20..… Studierende oder Studierender des Promotionsstudiums …….. und erstellt in dessen Rahmen an der/dem …. der Freien Universität Berlin eine Dissertation mit dem Arbeitstitel:

"[Arbeitstitel]".

Das Dissertationsvorhaben ist von der oder dem Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Promotionsstudium vorgestellt und von der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der oder dem Beauftragten des Promotionsstudiums befürwortet worden.

2. Die Betreuung des Dissertationsvorhabens erfolgt durch ein Betreuungsteam gemäß § 6 Abs. 3. Dem Betreuungsteam gehören folgende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer an:

 

1.       ________________________________________________ (als Betreuerin oder Betreuer)

 

2.       ________________________________________________ (als Mentorin oder Mentor)

 

3.       ________________________________________________ (als Mentorin oder Mentor)

 

Scheidet ein Mitglied des Betreuungsteam vor der Einreichung der Dissertation aus, trägt die oder der Beauftragte dafür Sorge, dass eine angemessene Betreuung weiterhin gewährleistet wird.

 

3. Das Betreuungsteam legt gemäß § 6 Abs. 4 vor Studienbeginn anhand des vorhabenbezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauftragten unter Berücksichtigung der Maßgaben von §§ 7 bis 12 Art und Umfang der von der oder dem Studierenden zu absolvierenden Studieneinheiten (Module) fest. Weiterhin wirkt das Betreuungsteam darauf hin, dass der oder dem Studierenden angemessene Arbeitsmöglichkeiten gewährt werden.

4. Die Betreuerin oder Der Betreuer erarbeitet im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden die theoretischen und methodischen Eckpunkte für das Dissertationsvorhaben und berät sie oder ihn bei der Ausarbeitung eines Arbeits- und Zeitplans. Die Betreuerin oder Der Betreuer kommentiert und bewertet die Arbeit der oder des Studierenden in angemessenen Abständen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Regelmäßige Berichte der oder des Studierenden gewähren dem Betreuer Einsicht in die Arbeitsfortschritte. Auf der Grundlage der festgelegten Art und festgelegtem Umfang der zu absolvierenden Studieneinheiten und unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Notwendigkeiten werden regelmäßig Beratungs- und Betreuungstermine angesetzt. Während der Vorlesungszeit eines Semesters finden diese in der Regel mindestens einmal monatlich statt. Darüber hinaus sind bei Bedarf kurzfristige Terminvereinbarungen zu treffen. Ergibt sich aus wichtigen Gründen die Notwendigkeit, die Zusammensetzung des Betreuungsteams zu verändern, so ist die oder der Beauftragte spätestens bis Ende Januar des auf die Immatrikulation folgenden Jahres zu informieren. Die oder der Beauftragte leitet anschließend geeignete Schritte ein.

5. Als Bearbeitungszeit für die Dissertation gilt die in der jeweiligen Promotionsordnung festgelegte Regelbearbeitungszeit. Die Einreichung der Dissertation ist innerhalb der Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2 anzustreben. Es gilt der in der Anlage aufgeführte Arbeits- und Zeitplan, Stand von [Datum] bzw. neuere vereinbarte und beigefügte Pläne. Diesen Plänen ist jeweils vom Betreuungsteam zuzustimmen. Die oder Der Studierende verpflichtet sich, bei relevanten Abweichungen vom Arbeits- und Zeitplan umgehend das Betreuungsteam darüber zu informieren.

6. Die oder Der Studierende bedarf zur Übernahme jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit der vorherigen Befürwortung des Betreuungsteams und der vorherigen Genehmigung der oder des Beauftragten. Die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist zu versagen, wenn zu befürchten ist, dass die von der oder dem Studierenden im Rahmen des Promotionsstudiums zu erfüllenden Pflichten und Anforderungen nicht im vorgesehenen Maße erfüllt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und Umfang die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden so stark in Anspruch nimmt, dass die Erreichung der Ziele des Promotionsstudiums gefährdet ist.

7. Die oder Der Studierende hat seinen Wohnsitz so zu nehmen, dass die Erfüllung der Pflichten und Anforderungen im Rahmen des Promotionsstudiums keine Beeinträchtigung erfährt.

8. Die oder der Studierende und die Mitglieder des Betreuungsteam verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Ehrenkodex) der Freien Universität Berlin vom 17. April 2002 (FU-Mitteilungen Nr. 29/2002). Dazu gehört für die Studierende oder den Studierenden, sich in Zweifelsfällen mit dem Betreuungsteam oder anderen Vertrauenspersonen zu beraten. Für die Mitglieder des Betreuungsteams bedeutet dies ausdrücklich die Pflicht, die urheberrechtlichen Bestimmungen für Texte oder Erkenntnisse der oder des Studierenden zu achten und zu benennen.

9. Die Betreuungsvereinbarung mit ihren Anlagen wird jährlich durch die Beteiligten überprüft und ggf. modifiziert. Bei einer Verlängerung der Bearbeitung des Dissertationsvorhabens über das Ende der Regelstudienzeit hinaus wird ggf. eine neue Betreuungsvereinbarung dem der oder dem Beauftragten zur Zustimmung vorgelegt. Alle Beteiligten erklären sich einverstanden, dass über das Vorhaben allgemeine Angaben weitergegeben werden, die der statistischen Erfassung und der Evaluation der Promotionsbetreuung durch die Graduiertenschule dienen. Bei einem Abbruch der Promotion sind schriftliche Begründungen von allen Beteiligten an die Beauftragte oder den Beauftragten zu leiten.

 

Datum und Unterschriften:

 

___________________________________           (Die oder Der Studierende),

 

___________________________________           (Die Betreuerin oder Der Betreuer

                                                                        gemäß der jeweiligen Promotionsordnung

 

___________________________________           – Betreuerin oder Betreuer –

                                                                        sowie die weiteren

 

___________________________________           Mitglieder des Betreuungsteams –

                                                                        Mentorinnen oder Mentoren)

 

___________________________________           (Die oder Der Beauftragte des

                                                                        Promotionsstudiums  – Beauftragte

                                                                                                oder Beauftragter).