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Allgemeine Informationen zum Thema Praxishygiene für Tierärzte

Sorgfalt und Hygiene in der tierärztlichen Praxis ist eine Selbstverständlichkeit, sie wird als gegeben von den Patientenbesitzern vorausgesetzt.

Tatsächlich sind durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften die hygienischen Minimalstandards auch für den veterinärmedizinischen Bereich klar definiert.

Das zunehmende Auftreten von nosokomialen Infektionen unter Beteiligung von z.T. multiresistenten Problemkeimen wie z.B.: MRSA, MRSP, ESBL`s, Acinetobacter sp. sowie Pseudomonas aeruginosa bei der Patienten-Klientel stellt die verantwortlichen Tierärzte im klinischen Alltag oftmals vor große Probleme.

Der Gesetzgeber schreibt den Schutz der Mitarbeiter und Patientenbesitzer in den Unfallverhütungs- und Arbeitsicherheitsvorschriften für den Umgang mit infektiösen Patienten bzw. Materialien ausdrücklich auch für veterinärmedizinische Einrichtungen vor. Nur durch ein sorgfältiges, gezieltes und gut dokumentiertes Hygienemanagement wird man sich in der veterinärmedizinischen Intensivmedizin vor Regressforderungen von Patientenbesitzern aufgrund von nachweislichen Hygienemängeln schützen können.

Eine Dokumentation der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen kann hier ein erster wesentlicher Schritt sein. Intern sollte eine Person zur Hygienebeauftragten ernannt werden, die als Ansprechpartner für alle Hygienefragen zur Verfügung steht. Dieser Person sollte eine gezielte Fortbildung auf dem Gebiet der Praxishygiene ermöglicht werden.

Weitere wesentliche erste Maßnahmen bestehen in einer regelmäßigen Schulung aller Mitarbeiter zum Themenkomplex nosokomiale Infektionen und Hygiene am Arbeitsplatz, einschließlich des Reinigungspersonals.

Hier geht es zum Dokument "Gute Veterinärmedizinische Praxis".