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Praktika

Alle Corona-bedingten Regelungen zu anerkannten Ersatzausbildungen für die extramuralen Praktika sind entfallen. Im Falle von besonderen persönlichen Härten sprechen Sie bitte frühzeitig die jeweiligen Praktikumsverantwortlichen persönlich an.

Die Praktika sind ein obligater Bestandteil in der tierärztlichen Ausbildung, und sie sind eine Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Die bestandene Tierärztliche Prüfung ist wiederum eine Voraussetzung für die Erlangung der tierärztlichen Approbation. Die Approbation berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes in Deutschland. Ziel der Praktika ist die Vorbereitung der Studentinnen und Studenten auf diese Berufstätigkeit. Aus diesem Grunde sind die Anforderungen an die Praktika in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 im Abschnitt 3 „Der praktische Studienteil“, §§ 54 bis 62 und in den Anlagen 6 bis 12 sowie in der Ersten Verordnung zur Änderung der TAppV vom 20. Dezember 2017 umfassend formuliert.

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Landesprüfungsamt) hat die Einhaltung der Praktikumsanforderungen als Voraussetzung zur Zulassung zur tierärztlichen Staatsprüfung zu prüfen. Die Universität legt den zeitlichen Ablauf der Praktika fest (§ 54, Satz 2 TAppV). Damit unterliegen die Studierenden der Veterinärmedizin engen Vorgaben bei der Ableistung der Praktika, die nachfolgend dargestellt werden sollen. Die vollständige Vorlage der Praktikumsnachweise ist die Voraussetzung zur endgültigen Zulassung zu den Abschlussprüfungen der Tierärztlichen Prüfung im 11. Semester. Alle Entscheidungen zu den Praktika und zur Prüfungszulassung regelt das Landesprüfungsamt.

Die Praktika werden außerhalb der Vorlesungszeit und in der Regel ganztägig entsprechend dem Arbeitsanfall in angemessenem Umfang an allen Wochentagen in den jeweiligen Einrichtungen abgeleistet (§ 54, Satz 1 TAppV). Für die Dauer der Praktika ist sowohl eine Mindeststundenzahl als auch eine Mindestwochenzahl festgelegt. Beide Mindestkriterien müssen erfüllt werden. In Abhängigkeit von den tatsächlichen Arbeitsstunden pro Tag und den Arbeitstagen pro Woche werden die Mindeststundenzahl und die Mindestwochenzahl in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreicht. Werden z.B. auf einem Schlachthof nur halbtags tierärztliche Tätigkeiten ausgeführt, verlängert sich die Anzahl der Praktikumswochen bis zum Erreichen der geforderten Mindeststundenzahl. Wird bei der Arbeit in Tierkliniken aufgrund erhöhter Wochenarbeitszeiten die erforderliche Gesamtstundenzahl vor der Gesamtwochenzahl erfüllt, muss das Praktikum bis zum Erreichen der Mindestwochenzahl fortgesetzt werden. Kann die erforderliche Mindeststundenzahl oder Mindestwochenzahl durch Fehlzeiten (z.B. Krankheit) nicht erreicht werden, so sind diese Fehlzeiten nachzuholen. Letzteres gilt unabhängig davon, ob für die Fehlzeiten ein triftiger Grund (z.B. ärztliches Attest) vorlag oder nicht.

Die Studierenden absolvieren folgende Praktika im Rahmen ihres Studiums:

  • Landwirtschaftliches Praktikum
  • Kleines kuratives Praktikum
  • Großes kuratives Praktikum
  • Schlachthofpraktikum
  • Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum
  • Praktikum im öffentlichen Veterinärwesen

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Praktika, zu Lernzielen, Evaluation der Praktika und Praktikumsbescheinigungen finden Sie in den folgenden Rubriken sowie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Downloads

gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TAppV

Allgemeine Informationen

Informationen

Seit dem 01.02.2022 erfolgt die Organisation und Koordination der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums durch den Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin.

Gemäß TAppV existieren die folgenden zwei Varianten:

  1. Organisierte Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem ausgewählten und anerkannten Lehrgut
  2. Gleichwertige Ersatzleistung – eigenorganisiertes Praktikum in ausbildungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben
Bitte beachten Sie dringend die detaillierten Informationen weiter unten sowie in den "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums"
Einordnung
  • frühestens am Ende des 1. Semesters
  • spätestens vor der Zulassung zur tierärztlichen Vorprüfung am Ende des 4. Semesters
Empfehlung In der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das 1. Semester (spätere Zeitpunkte sind mit dem Studien- und Prüfungsgeschehen schwer vereinbar)
Anforderungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 TAppV
Länder Ausschließlich Deutschland; Bitte beachten Sie, dass Praktika in ausländischen Betrieben (einschl. EU) ab 1. Juli 2017 nicht mehr anerkannt werden.
Lernziele Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.
Evaluation Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".
Weiterführende
Informationen
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte:
  

Variante 1: Organisierte Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltungauf einem ausgewählten und anerkannten Lehrgut

Koordination Herr Jörg Kotenbeutel (lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)
 Dauer 70 Stunden innerhalb von 2 aufeinander folgenden Wochen
 Kosten 275,00 € Eigenbeteiligung
 Zahlungs- und Rücktrittsfristen siehe "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums"
 Einrichtungen In einer ausgewählten staatlichen landwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalt:
  • Almesbach (bei Weiden, Bayern)
  • Echem (bei Lüneburg, Niedersachsen)
  • Eichhof (bei Bad Hersfeld, Hessen)
  • Gross Kreutz (bei Potsdam, Brandenburg)
  • Haus Riswick (bei Kleve, Nordrhein-Westfalen)
  • Köllitsch (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
 Nachweis Nach erfolgreichem Absolvieren der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung übermitteln die landwirtschaftlichen Lehreinrichtungen die jeweiligen Praktikumsbescheinigungen an die Praktikumskoordination des Fachbereichs Veterinärmedizin.
 Termine folgen
 

Variante 2: Gleichwertige Ersatzleistung – eigenorganisiertes Praktikum in ausbildungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben

Koordination Herr Prof. Rösler (lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)
Dauer 4 Wochen
Kosten variabel (selbständig mit Betrieb zu vereinbaren, werden vom Praktikanten vollständig übernommen)
Voraussetzungen
  • Ausbildungsberechtigung des Betriebs (Meisterbrief)
  • 2 Nutztierarten oder 2 Betriebe mit je 1 Nutztierart
  • Praktikantenvertrag
  • Vorabklärung der Anrechnungsfähigkeit (erforderliche Unterlagen: kurze Beschreibung des Tierbestandes, Ausbildungsberechtigung, Praktikantenvertrag), schicken an: Herrn Prof. Rösler (lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)
  • Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit abwarten
Fristen siehe "Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung bzw. des landwirtschaftlichen Praktikums"
Aufteilung
  • 1 Betrieb mit 2 Nutztierarten (1x Monogastrier, 1x Wiederkäuer) ODER
  • 2 Betriebe mit je einer Nutztierart
Nachweis Bestätigung durch Betriebsleiter, Tagesberichte und Praktikumsbericht (ca. 20 Seiten) schicken an: Herrn Prof. Rösler (lws-praktikum@vetmed.fu-berlin.de)

Erster Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: kleines kuratives Praktikum gemäß §57(1), §58 und §59 TAppV)

Dauer

150 Stunden innerhalb von mindestens 4 Wochen

Einordnung
  • frühestens nach Bestehen der Propädeutikprüfung
    (am Ende des 5. Semesters)
  • spätestens vor Beginn der klinischen Rotationen
    (Beginn des 9. Semesters)
Empfehlung Nach den Prüfungen am Ende des 5. (oder 6.) Semesters
Aufteilung
  • 150 Stunden innerhalb von mindestens 4 Wochen in
    einer Einrichtung oder
  • jeweils 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen in
    zwei verschiedenen Einrichtungen
Einrichtungen Tierärztliche Praxis, Tierklinik
Anforderungen § 58 und 59 TAppV
Länder

EU-Land, anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und Schweiz

Nachweis

1 bis 2 Scheine nach Anlage 8 und 10 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".
Weiterführende
Informationen
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.

Zweiter Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: großes kuratives Praktikum §57(2), §58 und §59 TAppV)

Dauer

700 Stunden innerhalb von mindestens 16 Wochen, alternativ
unter Berücksichtigung des Wahlpraktikums (§ 60 TAppV)
mindestens 350 Stunden innerhalb von mindestens 8 Wochen

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Aufteilung 1 bis 4 verschiedene Einrichtungen,      
Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung
Einrichtungen Tierärztliche Praxis, Tierklinik
Anforderungen § 58 und 59 TAppV
Länder a) Deutschland, Österreich
b) andere Länder: Voraussetzung zur Anerkennung ist durch Prüfungsausschussvorsitzenden positiv entschiedener Antrag mit Nennung und offizieller Einladung des Ausbildungsbetriebes (Regelung gültig ab 01.09.2020)

Nachweis

1 bis 4 Scheine nach Anlage 9 und 10 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation

Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.

Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
(kurz: Schlachthofpraktikum gemäß § 55 (2) und § 56 (2) TAppV)

Dauer und Einrichtung

100 Stunden innerhalb einer Gesamtdauer von mindestens drei Wochen auf einem oder zwei Schlachtbetrieben, die Rinder und/oder Schweine schlachten.

Es wird empfohlen, beide Tierarten einzubeziehen. Eine praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei einer für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Geflügel in einem Schlachthof zuständigen Behörde kann auf die Ausbildung für höchstens 30 Stunden angerechnet werden. Falls die Ausbildung auf zwei bzw. drei Schlachtbetriebe unterteilt wird, sollten die Zeitabschnitte aufeinanderfolgend sein.

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Empfehlung

Zeit nach Absolvierung des Fleischhygienekurses der Arbeitsgruppe Fleischhygiene vom Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene im 8. Semester

Aufteilung

1 bis 3 Einrichtungen

Anforderungen

§ 55 Abs. 2 und 3 und 56 TAppV

Der Einsatz darf nur in Betrieben erfolgen, die über eine Zulassung verfügen und in denen hauptamtlich amtliche Tierärztinnen oder Tierärzte für die Kontrolltätigkeit verantwortlich tätig sind;

genaueres siehe TappV

Länder EU-Land, anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz
Nachweis

1 Schein nach Anlage 7 TAppV mit bis zu 3 Teilbescheinigungen

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation

Bitte geben Sie die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.

Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
(kurz: Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)

Dauer 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend
Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)

Aufteilung 1 Einrichtung
Einrichtungen
  • zuständige Behörde für die Hygieneüberwachung von Schlachthöfen und Lebensmittelbetrieben oder Dienststellen, denen die Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln tierischer Herkunft oder die entsprechende Lebensmitteluntersuchung obliegt, oder
  • anerkannte Einrichtungen der Lebensmittelwirtschaft, die die Qualität und die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft prüfen, oder
  • einschlägige Universitätseinrichtungen
Anforderungen § 55 Abs. 1 und 56 TAppV
Länder

EU-Land. anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz

Nachweis

1 Schein nach Anlage 6 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

Evaluation

Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.

Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen
(kurz: Praktikum Veterinärwesen gemäß § 61 und § 62TAppV)

Dauer 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend
Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) 

Aufteilung 1 Einrichtung
Einrichtung

Dienststelle der Veterinärverwaltung, Aufgabengebiet Verwaltungs- und Ordnungsrecht, Organisations- und Verwaltungskunde

Anforderungen § 61 und 62 TAppV
Länder Deutschland
Nachweis

1 Schein nach Anlage 12 TAppV

Lernziele

Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen.

 Evaluation Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".
Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.

gemäß § 60 TAppV

Erklärung

Ein Teil des großen kurativen Praktikums kann alternativ als Wahlpraktikum absolviert werden

Dauer

Mindestens 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen bis höchstens 350 Stunden innerhalb von 8 Wochen

Einordnung

Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres)                               

Aufteilung
  • 1 bis 2 verschiedene Einrichtungen,
  • Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung                  
Einrichtungen
  • Tierarztpraxis, Tierklinik, Institut einer Universität mit naturwissenschaftlich-medizinischer Fachrichtung;
  • Forschungsanstalt des Bundes und der Länder mit naturwissenschaftlich-medizinischer Aufgabenstellung;
  • Veterinäruntersuchungseinrichtung, Dienststelle der Veterinärverwaltung;
  • staatlicher Tiergesundheitsdienst, Tiergesundheitsamt, Besamungsstation;
  • wissenschaftlich geleitete zoologische Gärten;
  • pharmazeutische Industrie in der Forschung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Lebensmittelindustrie in der Herstellung und Prüfung von Lebensmitteln tierischer Herkunft;
  • Futtermittelindustrie in der Herstellung und Prüfung von Mischfuttermitteln
Anforderungen § 60 TAppV
Länder weltweit
Nachweis

1 bis 2 Scheine nach Anlage 11 TAppV

Evaluation

Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika.

Hygiene- und Schlachthofpraktikum

Zur Unterstützung der Studierenden bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätze, stellt das Institut für Fleischhygiene und -technologie Informationen und Kontaktdaten möglicher Praktikumsbetriebe zur Verfügung. Die Informationen finden Sie in der Blackboard Community „Kursübersichten Veterinärmedizin“.

Hinweis: Um direkt zu der genannten Blackboard Community zu gelangen, loggen Sie sich bitte zunächst mit Ihren Zugangsdaten im Blackboard der Freien Universität Berlin ein und klicken Sie dann auf die obige Verlinkung „Kursübersichten Veterinärmedizin“.

Qualitätssiegel „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ des Bundesverbands praktizierender Tierärzte

Zur Sicherung der Qualität der studentischen Ausbildung hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) gemeinsam mit Studierenden, veterinärmedizinischen Ausbildungsstätten und dem veterinärmedizinischen Fakultätentag Qualitätsstandards entwickelt, die eine Praxis erfüllen muss, um vom bpt das Qualitätssiegel „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ verliehen zu bekommen und als anerkannte Ausbildungspraxis in das Praxisverzeichnis aufgenommen zu werden.

Verzeichnis von Praktikumsstätten der Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft

Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) stellt Studierenden eine Übersicht mit Praktikumsstätten der Bereiche Universitätseinrichtungen, Behörden, Forschungseinrichtungen, Zoologische Gärten und Industrie zur Verfügung.

Auf den Internetseiten des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) finden Sie den Leitfaden "Das Vorgespräch vor einem Praktikum", welcher relevante Themen enthält, die Sie im Rahmen eines Vorgespräches mit der Praktikumsleiterin bzw. dem Praktikumsleiter vor Beginn Ihres Praktikums erörtern sollten.

Die Praktikumsvereinbarung kann zur Durchführung eines im Studiengang Veterinärmedizin für Studierende vorgeschriebenes Pflichtpraktikum gemäß §§ 54 bis 62 und Anlage 6 bis 12 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) genutzt werden. Alternativ kann auch gern ein entsprechendes Formular der Praktikumsstätte Anwendung finden.

Auch wenn ein schriftlicher Vertrag gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird dieser zur Schaffung von Klarheit über die beiderseitigen Vorstellungen und Verlässlichkeit bei der Durchführung von Praktika empfohlen.

Die Praktikumsvereinbarung finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin".

Downloads

Dem Prüfungsamt sind grundsätzlich die deutschsprachigen Praktikumsbescheinigungen laut den Anlagen der TAppV einzureichen. Auf der Homepage des Fachbereiches sind Übersetzungen der Praktikumsbescheinigungen plus den Praktikumsvoraussetzungen in Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar.

Es wird empfohlen, vom Praktikumsverantwortlichen sowohl die fremdsprachige als auch deutsche Bescheinigung durch Unterschrift zu bestätigen.

Die zentrale Website der FU zum Thema Auslansdpraktikum ist eine gute Informations- und Inspirationsquelle zu dem Thema. Neben Tipps und Informationen zur Planung, Durchführung und Förderung von Praktika im Ausland finden Sie auch Erfahrungsberichte anderer Studierender (z.B. auch ein Bericht aus der Veterinärmedizin).

Studierende an allgemeinen Hochschulen oder Fachhochschulen leisten ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum entweder vor, während oder nach Abschluss ihres Studiums ab. Ebenso sind nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium aus Zweckmäßigkeitsgründen abgeleistet werden, denkbar.

Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule/Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzung für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII). Wenn im Zusammenhang mit Studium oder Promotion eine praktische Tätigkeit im Ausland absolviert werden muss/wird, besteht regelmäßig kein Unfallversicherungsschutz mehr, es sei denn, das Sozialversicherungsrecht des Gastlandes eröffnet auch für solche Tätigkeiten einen Leistungsanspruch.

Zusammenfassend: Findet das Praktikum direkt im Fachbereich statt, sind Sie über die Universität unfallversichert. Findet das Praktikum außerhalb statt, müssen Sie über das Praktikumsunternehmen versichert werden. Diese müssen Sie bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.

Der Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin stellt seinen Studierenden für die extramuralen Praktika Lernzielkataloge zur Verfügung, welche wichtige Tätigkeiten umfassen, die die Studierenden im Rahmen ihres Praktikums sehen bzw. unter Aufsicht durchführen sollten. Die Lernzielkataloge dienen sowohl den Studierenden als auch den PraktikumsbetreuerInnen als Leitfaden für das jeweilige Praktikum. Bedingt durch die unterschiedliche Strukturierung und Schwerpunktsetzung der Praktikumsbetriebe können nicht alle aufgeführten Lernziele in der Zeit des Praktikums erreicht werden. Für die Vermittlung eines hohen Anteils an Ersttagskompetenzen empfiehlt der Fachbereich die Umsetzung von mindestens 80 % der für das entsprechende Praktikum aufgeführten Lernziele.

Die Lernziele der extramuralen Praktika sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. Den Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin finden Sie in der Blackboard Community „Kursübersichten Veterinärmedizin“.

Hinweis: Um direkt zu der genannten Blackboard Community zu gelangen, loggen Sie sich bitte zunächst mit Ihren Zugangsdaten im Blackboard der Freien Universität Berlin ein und klicken Sie dann auf die obige Verlinkung „Kursübersichten Veterinärmedizin“.

Die Lernzielkataloge bilden die Grundlage für die seitens der European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) geforderte Evaluierung der Praktika durch die Studierenden und PraktikumsleiterInnen.

Zur Sicherung eines hohen Standards in der tierärztlichen Ausbildung und zur Verbesserung des Erreichens der Ersttagskompetenzen von Studienabsolvent/innen (ESEVT Day One Compentence) fordert die European Association of Establishments for Veterinary Education (EAEVE) von den europäischen Ausbildungsstätten die Etablierung von qualitätssichernden Maßnahmen – sowohl für die intramural erbrachte Lehre an der Hochschule als auch für die extramurale Lehre in Form von Praktika. Der Fachbereich ist daher dazu verpflichtet, die Praktika sowohl durch die Studierenden als auch durch die Praktikumsleiter/innen evaluieren sowie durchgeführte Tätigkeiten ggf. in Form eines separaten Logbuchs dokumentieren zu lassen (für das Schlachthofpraktikum, das Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum und das Praktikum im öffentlichen Veterinärwesen).

Die Logbücher sowie die Evaluationsbögen stellen eine Auflistung von Möglichkeiten dar – sie geben Studierenden und Ausbildenden vor Ort einen Überblick, was sie im Praktikum erwartet bzw. was alles vermittelt werden kann. Sie dienen zur Statusabfrage bzw. auch als Rückmeldung, damit ggf. Inhalte verstärkt in den Bildungsstätten behandelt werden. Je nach Praktikumsbetrieb sind also die hier aufgeführten Punkte ggf. nur teilweise ableistbar – deswegen ist auch die Unterteilung in erläutert/gesehen/unter Aufsicht/selbständig durchgeführt bzw. eben keine der genannten Antworten im Bogen möglich.

In der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" finden Sie zu jedem Praktikum die entsprechenden Praktikumsbescheinigungen sowie zwei Fragebögen – jeweils einen für Sie und einen für die Praktikumsleiter/innen und ggf. das entsprechende Logbuch.

Bitte geben Sie die ausgefüllten Evaluationen gemeinsam mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und durch die/den ausbildenden Tierärztin/arzt abgezeichneten Logbuch sowie Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab.

TIPP: Reichen Sie die Evaluationen sowie die Bescheinigungen der verschiedenen Praktika zeitnah nach dem Praktikum ein, damit die Praktikumsbescheinigungen fristgerecht durch den Praktikumskoordinator an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) übermittelt werden können.

Bei Fragen zu den Praktika können Sie sich an die Praktikumsverantwortlichen wenden.

→ Liste der Praktikumsverantwortlichen