Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum
Ausbildung in Kontrolltätigkeiten, -methoden und -techniken für den Lebensmittelbereich
(kurz: Hygiene- und Lebensmitteluntersuchungspraktikum gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)
Dauer | 75 Stunden innerhalb von mindestens 2 Wochen, zeitlich aufeinander folgend |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung | 1 Einrichtung |
Einrichtungen |
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Anforderungen | § 55 Abs. 1 und 56 TAppV |
Länder |
EU-Land. anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweiz |
Nachweis |
1 Schein nach Anlage 6 TAppV |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation |
Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin". |
Weiterführende Informationen |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika. |