Großes kuratives Praktikum
Zweiter Abschnitt des extramuralen, kurativen Praktikums
(kurz: großes kuratives Praktikum §57(2), §58 und §59 TAppV)
Dauer |
700 Stunden innerhalb von mindestens 16 Wochen, alternativ |
Einordnung |
Zeit der klinischen Rotationen während des 9. Semesters und 10. Semesters (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres) |
Aufteilung | 1 bis 4 verschiedene Einrichtungen, Mindestdauer 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen pro Einrichtung |
Einrichtungen | Tierärztliche Praxis, Tierklinik |
Anforderungen | § 58 und 59 TAppV |
Länder | a) Deutschland, Österreich b) andere Länder: Voraussetzung zur Anerkennung ist durch Prüfungsausschussvorsitzenden positiv entschiedener Antrag mit Nennung und offizieller Einladung des Ausbildungsbetriebes (Regelung gültig ab 01.09.2020) |
Nachweis |
1 bis 4 Scheine nach Anlage 9 und 10 TAppV |
Lernziele |
Die Lernziele des Praktikums sind dem Gesamtkatalog für den Studiengang Veterinärmedizin zu entnehmen. |
Evaluation |
Bitte geben Sie die Die ausgefüllten Fragebögen gemeinsam mit Ihrer Praktikumsbescheinigung persönlich in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) ab. Die Fragebögen finden Sie in der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin". |
Weiterführende Informationen |
Weiterführende Informationen zur Vorbereitung, Durchführung, Bestätigung und Evaluation des Praktikums entnehmen Sie bitte der Broschüre "Extramurale Praktika im Studiengang Veterinärmedizin" sowie der Prozessbeschreibung der extramuralen Praktika. |