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Ausbildungskommission

Gemäss § 73 BerlHG und dem Prozessmanagement der Freien Universität Berlin (Auszug siehe Anlage) handelt es sich bei der Ausbildungskommission (ABK) um ein Gremium, welches vom Fachbereichsrat (FBR) zu seiner Unterstützung und Beratung in Ausbildungsangelegenheiten eingesetzt wird. Die jeweilige ABK berät den FBR zu Fragestellungen der Einrichtung, Weiterentwicklung, Aufhebung sowie Evaluation von Studiengängen und spricht Empfehlungen zur Verbesserung der Studierbarkeit, zu Ordnungen und Regelungen aus. Sie hat keine endgültige Entscheidungsbefugnis, muss aber in relevanten das Studium betreffenden Entscheidungen gehört werden.

Die ABK des Fachbereichs Veterinärmedizin setzt sich zusammen aus der Prodekanin/dem Prodekan für Lehre sowie drei weiteren ProfessorInen, zwei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und acht Studierenden. Die Fachbereichs-Mitglieder werden auf Vorschlag der jeweiligen Fraktionen für eine Amtszeit von zwei Jahren durch den FBR gewählt, die Vertreter der Studierenden benennt die Veterinärmedizinische Fachschaftsinitiative Berlin e.V (kurz „Fachschaft“). Mindestens ein Studierendenvertreter sollte aus dem BSc-Studiengang Pferdewissenschaften sein. Kooptierte Mitglieder sind der Studienkoordinator sowie die Dekanatsreferentin für Studium und Lehre. Der/die Vorsitzende und stellv. Vorsitzende werden auf der konstituierenden Sitzung durch die stimmberechtigten Mitglieder der ABK gewählt.

Die ABK tagt auf Einladung des Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden regelmäßig mindestens dreimal im laufenden Semester, bei Bedarf auch häufiger. Die Tagesordnung wird von den Vorsitzenden basierend auf Eingaben von Kommissionsmitgliedern und dem Dekanat erstellt und mit der Sitzungseinladung rechtzeitig vor der Sitzung über Blackboard verfügbar gemacht. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Studierende und drei sonstige Kommissionsmitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit.

Über die Sitzungen der ABK wird ein Protokoll geführt, welches nach Genehmigung durch die ABK öffentlich eingesehen werden kann.