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Bachelorarbeit und Studienabschluss

  • Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist eine Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung und der Begutachtung der Arbeit beizufügen. Zudem muss der Antrag den vorläufigen Titel der Arbeit sowie den Beginn der Arbeit enthalten. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein.
  • Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Die Arbeit sollte im Textteil insgesamt 40 Seiten nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag und mit Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers die Abfassung in englischer Sprache zulassen.
  • Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben.
  • Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit in drei gebundenen Exemplaren einzureichen. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
  • Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberechtigten innerhalb von vier Wochen mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten, wobei eine Prüfungsberechtigte oder ein Prüfungsberechtigter die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit sein soll.
  • Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist, anderenfalls darf sie einmal wiederholt werden.

Genauere Angaben zur Erstellung der Arbeit finden Sie im
"Leitfaden zur Erstellung einer Bachelorarbeit Pferdewissenschaft"

Studentinnen und Studenten werden auf Antrag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, dass sie
1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
2. Module im Umfang von insgesamt 90 LP im Kernfach des Bachelorstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgendes Formular:
Voraussetzungen zur Zulassung der Bachelorarbeit

Zur Anmeldung der Arbeit benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Anmeldung zur Bachelorarbeit
  2. Voraussetzungen zur Zulassung der Bachelorarbeit
  3. Antrag auf externe Durchführung der Bachelorarbeit (Sofern Ihr gewünschter Gutachter nicht Mitglied des Fachbereichs Veterinärmedizin ist)

Diese Dokumente sind von Ihnen entsprechend ausgefüllt und sollten von den potentiellen Gutachtern unterschrieben sein. Falls Sie keine Gutachter selbst vorschlagen, sprechen Sie bitte im Vorfeld den Studiengangskoordinator, Herrn Kotenbeutel oder die Studiengangsleiterin Frau Prof. Gehlen an. Beide werden Sie bei der Suche unterstützen.

Die ausgefüllten Dokumente sind mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bearbeitungszeitraums im Prüfungsbüro des Studiengangs einzureichen. Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie und die Gutachter schriftlich eine Bestätigung. In der Bestätigung wird Ihnen auch Beginn und Ende der Bearbeitungszeit bestätigt.

Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben.

Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit in drei gebundenen Exemplaren sowie in digitaler Form als PDF-Dokument als CD einzureichen. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Die Abgabe der Arbeiten erfolgt im Prüfungsbüro des Studiengangs Pferdewissenschaft.

Wie geht es weiter?

Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberechtigten innerhalb von vier Wochen mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten, wobei eine Prüfungsberechtigte oder ein Prüfungsberechtigter die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit sein soll.

Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist, anderenfalls darf sie einmal wiederholt werden. Das Ergebnis wird in Campus Management veröffentlicht. Wenn dies (positiv) erfolgt ist, muss ein Antrag auf Studienabschluss gestellt werden.

Der Studienabschluss erfolgt in zwei Schritten.

  1. Antrag auf Beendigung des Studiums

    Nach Beendigung der letzten Prüfungsleistung muss am Fachbereich ein Antrag auf Beendigung des Studiums gestellt werden. Dieser Antrag ist notwendig, damit die Abschlussdokumente erstellt werden.

    Als Abschlussdatum auf den Abschlussdokumenten wird der Tag der letzten Prüfungsleistung eingetragen, sofern zwischen dem Eintrag der letzten Prüfungsleistung in Campus Management und dem Abgabedatum dieses Antrags weniger als 8 Wochen beträgt. Studierende, die den Antrag auf Studienabschluss mehr als 8 Wochen nach Verbuchung des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung im Campus Management System stellen, werden die Abschlussunterlagen mit dem Datum des Eingangs des Antrags auf Studienabschluss ausgestellt.
    --> Antrag auf Beendigung des Studiums

  2. Exmatrikulation
    Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen seitens der Studierendenverwaltung erfolgen. Informationen sowie das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link:
    Informationen zur Exmatrikulation