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A. Studienortwechsler aus anderen in- und ausländischen veterinärmedizinischen Bildungsstätten

Schritt 1: Zulassung

Das bedeutet, dass Sie zunächst eine Bewerbung zum höheren Semester für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen müssen. Einzelanerkennungen von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben. Für das Zulassungsverfahren möchten wir Sie auf die zentralen Seiten der Freien Universität Berlin verweisen. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen zur Bewerbung und Zulassung sowie die entsprechenden Formulare. Eine Zulassung ist nur für das Fachsemester möglich, das zeitgleich mit dem laufenden Semester erfolgt. Das heißt, im Sommersemester ist nur eine Zulassung für das 2., 4., 6.und 8. Semester, im Wintersemester nur für das 3., 5. und 7. Semester möglich.

Bewerbungen sind nur an die zentrale Zulassungsstelle der Freien Universität Berlin zu richten. Bitte senden Sie keine Unterlagen an den Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin.

Schritt 2: Einstufung von Studienleistungen zur Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung

Wenn Sie von der Zulassungsstelle im Online-Zulassungsverfahren eine Zulassung finden, werden Sie in den darauf folgenden Tagen eine schriftliche Bestätigung mit detaillierten Informationen erhalten. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, den Vorbehalt der Zulassung aufzuheben. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an die Ausschussvorsitzende für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin, Frau Prof. Dr. Mahtab Bahramsoltani. Neben der gescannten ersten Seite des Zulassungsbescheides werden ebenso die bestätigten Zusammenstellungen Ihrer erfolgreich absolvierten Studienleistungen benötigt.
Studierende aus inländischen Ausbildungsstätten erhalten diese direkt in den Studien- und Prüfungsbüros; Studierende der Szent István Universität beantragen das Versenden des Notenspiegels direkt im dortigen Studentensekretariat; dieses leitet den Notenspiegel direkt an den Ausschussvorsitzenden für die tierärztliche Vorprüfung in Berlin weiter.

Die Prüfungsausschussvorsitzenden prüfen die vorliegenden Unterlagen und entscheiden über die Einstufung der Fachsemester. Die Entscheidung zur Einstufung bekommen Sie zeitnah per E-Mail zugesandt.

Schritt 3: Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung

Der Anerkennungsbescheid der entsprechenden Fachsemester senden Sie mit den anderen geforderten Unterlagen an die Zulassungsstelle, um sich endgültig immatrikulieren zu können.