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Quereinstieg

Informationen für Studienwechsler und Quereinsteiger

Die seit dem 1.10.2006 gültige Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) bringt Änderungen mit sich, die auf die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auswirkungen haben. Gemäß § 65 der TAppV werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise angerechnet

  1. Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums an einer Universität,
  2. Zeiten eines im Ausland zeitweilig betriebenen veterinärmedizinischen Studiums.

Nach § 66 der TAppV entscheidet seit dem 1.10.2006 über die Anerkennung die Universität des Landes, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin

  1. für das Studium der Veterinärmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist oder
  2. einen Antrag auf Einschreibung oder Zulassung für das Studium der Veterinärmedizin gestellt hat. Dies hat zur Folge, dass Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten ab dem 1.10.2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt werden.

Beachten Sie somit bitte die im Folgenden aufgeführten Informationen.

A Studienwechsler aus den Bereichen Biologie, Biophysik, Human- und Zahnmedizin, Agrarwissenschaft oder ähnlicher Studienfächer.

  1. Anrechnung von Studienleistungen (Scheine) oder Prüfungsleistungen
    In Abhängigkeit von dem Studienverlauf und den jeweiligen Studieninhalten können Scheine und Prüfungen in den Fächern Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen, Zoologie, Physik und organische und anorganische Chemie anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt jedoch ausschließlich im Rahmen eines Zulassungsverfahrens an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass ein Anerkennungsantrag erst gestellt werden kann, wenn die Immatrikulation zum 1. Semester an der Freien Universität Berlin erfolgt ist. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist zu richten an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Vorprüfung im Fachbereich Veterinärmedizin.
  2. Einstufungen in höhere Fachsemester
    Einstufungen in höhere Fachsemester sind für Studienwechsler aus den genannten Studienfächern nicht möglich, da spezifische Lehrveranstaltungen, darunter auch scheinpflichtige Lehrveranstaltungen, der Tiermedizin im1. und 2. Semester gelehrt werden. Eine Bewerbung ist somit nur für das erste Semester möglich. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Freien Universität Berlin über die Bewerbung zum 1. Fachsemester.

B Studienwechsler aus anderen in- und ausländischen veterinärmedizinischen Bildungsstätten

  1. Anerkennungsbescheide aus anderen Ländern oder von anderen Universitäten werden ab dem 1.10.2006 an der Freien Universität nicht mehr anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Zulassung an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass Sie zunächst einen Zulassungsantrag für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen müssen. Einzelanerkennung von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben.
  2. Eine Zulassung ist nur möglich für das Fachsemester, das zeitgleich mit dem laufenden Semester erfolgt. Das heißt, im Sommersemester ist nur eine Zulassung für das 2., 4., 6.und 8. Semester, im Wintersemester nur für das 3., 5., 7. und 9. Semester möglich.

    --> Online-Bewerbung (Sie können sich ausschließlich über die Online-Bewerbung bewerben, bitte schicken sie uns im Vorfeld keine weiteren Unterlagen zu!)
    --> Informationen zum Studienplatztausch

C. Studierende im Erasmus –Programm

Absolventen des Erasmus-Programms beantragen die Gleichwertigkeit Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die tierärztliche Prüfung unter schriftlicher Vorlage einer vollständigen Aufstellung Ihrer Leistungen und ihrer Studien- und Prüfungsunterlagen. Die Anträge können als pdf-Datei heruntergeladen werden.

 

Letzte Aktualisierung: 11.01.2011

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