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Fachqualifikation

Ausbildung zum Fachtierarzt

Die Qualifizierung zur Fachtierärztin / zum Fachtierarzt kann am Institut erfolgen.

Definition

Das Gebiet umfasst:

  • Erforschung grundlegender Funktionen der Lebensvorgänge, insbesondere bei Wirbeltieren,
  • Abgrenzung physiologischer und pathophysiologischer Funktionen des Organismus,
  • Erarbeitung spezieller Kenntnisse in der Versuchstechnik an biologischem Material.

Weiterbildungsablauf und -zeit:

  • 4 Jahre Tätigkeit in folgenden Einrichtungen:
      • einschlägige Institute tierärztlicher Hochschulen,
      • Weiterbildungsstätten und andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit
        vergleichbarem Arbeitsgebiet

Bis zu 3,5 Jahre werden bei einer ermächtigten Fachtierärztin oder einem
ermächtigten Fachtierarzt anerkannt.

Weiterbildungsinhalt:

Es ist profundes Wissen über die Lebensvorgänge auf den Ebenen der Zelle, der Gewebe,
der Organe und des gesamten Organismus sowie deren Regulation nachzuweisen. Dazu
sind grundlegende Kenntnisse in folgenden Bereichen Voraussetzung:

  1. Kenntnisse der Physiologie
  • Grundlagen der Zellphysiologie einschließlich Methoden zellbiologischen Arbeitens,
  • nervale und hormonelle Informationsvermittlung,
  • Motorik und Muskelphysiologie,
  • Anpassung des Organismus an Belastung,
  • Sinnesphysiologie, insbesondere Nozizeption und Schmerzverarbeitung,
  • Blut und Immunabwehr
    a) Funktionen
    b) Grundlagen der hämologischen Labordiagnostik
  • Funktion und Regulation von Herz und Kreislaufsystem,
  • Funktion und Regulation der Atmung,
  • Funktion und Regulation der Niere,
  • Physiologie des Magen-Darm-Traktes,
  • Reproduktion bei weiblichen und männlichen Tieren,
  • Milchbildung, Milchzusammensetzung und Steuerung der Laktation,
  • Wärmebilanz und Temperaturregulation,
  • Regulation des Wasser- und Elektrolythaushaltes,
  • Regulation des Säure-, Basenhaushaltes,
  • Energiehaushalt

2. Kenntnisse im Tierschutz

  • grundlegende juristisch relevante Vorschriften,
  • spezielle Versuchstechniken an Labor- und Nutztieren,
  • Versuchsplanung und Datenauswertung.

Weitere Vorgaben können der Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Berlin entnommen werden.